Personen, die sich in einer psychosozialen Krise befinden und diese aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, haben Anspruch auf adäquate Hilfe. Das Konzept trägt dazu bei, dass diese Hilfe bei komplexen Situationen fachlich breit abgestützt, koordiniert, verhältnismässig und innert nützlicher Frist erbracht werden kann. Um dies sicher zu stellen, soll sich bei Bedarf und auf den konkreten Fall bezogen eine „Interventionsgruppe“ aus Vertreterinnen und Vertretern der im Kanton bei Krisen zuständigen Institutionen bilden. Diese schätzt die Situation aus verschiedenen fachlichen Richtungen ein, plant die geeignete Handlung, führt diese aus und evaluiert anschliessend die Arbeit.