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Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht beurteilt als Beschwerdeinstanz Streitigkeiten um Raumplanungsrecht, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Gesundheitswesen, öffentliches Beschaffungswesen, Sozialversicherungsrecht und Administrativmassnahmenrecht im Strassenverkehr. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zudem zuständig für die richterliche Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.
Elektronischer Rechtsverkehr:
Sie können Ihre Eingaben an das Verwaltungsgericht Nidwalden entweder in Papierform (per Post oder persönlich abgegeben) oder in elektronischer Form einreichen.
Damit eine elektronische Eingabe gültig ist, müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
- Format: Die Eingabe und alle Beilagen müssen im PDF-Format eingereicht
werden. - Signatur: Alle Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
- Übermittlung: Die Zustellung erfolgt über die anerkannte Zustellplattform www.privasphere.comExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an die Adresse everkehr-verwaltungsgericht@nw.ch
Folgende Übermittlungsformen sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt:
- Eingaben per Telefax
- Eingaben per E-Mail oder Kontaktformular
- Elektronische Eingaben mit Dokumenten in einem anderen Format als PDF
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Gerichte und Justizbehörden (Gerichtsgesetz; GerG; NG 261.1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege
(Verwaltungsrechtspflegegesetz; NG 265.1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) - Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und Justizbehörden
(Prozesskostengesetz; PKoG; NG 261.2Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. )
Kontakt
VerwaltungsgerichtBahnhofplatz 3
Postfach 1241
6371 Stans
Tel. +41 41 618 79 70
Kontaktformular
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Öffnungszeiten
Vor allgemeinen Feiertagen bis 16.30 Uhr.