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Übertragbare Krankheiten und Impfungen

Impfungen

Impfungen tragen dazu bei, uns vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Sie sorgen dafür, dass der Körper Abwehrkräfte gegen bestimmte Erreger entwickeln kann. Dadurch können Impfungen schwere Krankheitsverläufe und langfristige Schäden verhindern.

Wieso impfen?

Impfungen ermöglichen es dem Immunsystem, sich frühzeitig mit einem bestimmten Krankheitserreger auseinanderzusetzen. Dadurch ist der Körper im Falle einer späteren Infektion besser darauf vorbereitet und kann den Erreger schneller und gezielter abwehren. Auf diese Weise tragen Impfungen dazu bei, Todesfälle zu vermeiden und Menschen vor schweren Erkrankungen sowie vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen zu schützen.

Einige der Krankheiten, für die es Impfstoffe gibt, kommen in Schweiz heute kaum noch vor. Ein Grund dafür ist, dass ein grosser Teil der Bevölkerung dagegen geimpft ist. Wenn genügend Menschen gegen denselben Erreger geimpft sind, entsteht eine sogenannte «Herdenimmunität». Das bedeutet, dass sich die Krankheit kaum noch verbreiten kann, weil zu wenige Personen vorhanden sind.

 

Wer spricht Impfempfehlungen aus – und aus welchem Grund?

Der Schweizerische Impfplan enthält jedes Jahr aktualisierte Empfehlungen dazu, welche Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz sinnvoll sind. Verantwortlich für die Erarbeitung dieses Plans sind unabhängige Fachleute der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie überprüfen den Impfplan laufend und passen ihn an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen an.

Ziel dieser Empfehlungen ist es, sowohl die Allgemeinheit als auch Einzelpersonen möglichst gut vor Krankheiten zu schützen. Eine Impfung wird nur dann in den Impfplan aufgenommen, wenn ihr Nutzen wissenschaftlich belegt ist.

BAG Wie entstehen die offiziellen Impfempfehlungen?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Swissmedic über ImpfstoffeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Impfempfehlungen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

Neugeborene sind nur kurze Zeit durch den mütterlichen Schutz vor Infektionen geschützt und daher besonders anfällig. Deshalb beginnen Impfungen bereits im Säuglingsalter, um frühzeitig vor schweren Krankheiten zu schützen. Manche Impfungen müssen später aufgefrischt werden, und einige werden erst im Jugend‑ oder Erwachsenenalter empfohlen, je nach Alter und Risiko einer Ansteckung.

Empfohlene Basisimpfungen schützen sowohl Einzelpersonen als auch die Allgemeinheit. Sie verhindern das Auftreten und die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten sowie deren Folgen besonders dann, wenn es keine andere wirksame Vorbeugung oder Behandlung gibt.

  • Diphterie ist eine schwere Infektion von Nase, Rachen und Kehlkopf durch Bakterien, welche un­be­han­delt tödlich verlaufen kann.
  • Wundstarrkrampf (Tetanus) ist eine lebensgefährliche Vergiftung durch Bakterien nach verschmutzten Ver­letzungen, welche auch heute noch nur schwer behandelbar ist.
  • Keuchhusten (Pertussis) ist eine höchst ansteckende, bakterielle Infektion der Atemwege, welche zu schwerem, oft Wochen dauerndem Husten führt. Im Säuglingsalter und bei gewissen Risikogruppen ist Keuchhusten lebens­ge­fähr­lich.
  • Kinderlähmung (Polio) ist eine Viruserkrankung des Nervensystems, welche zu blei­ben­den Lähmungen und nicht selten zum Tod führt.
  • Haemophilus influenzae Typ b ist ein Bakterium, das vor allem bei Kleinkindern schwere Infektionen wie Hirnhautentzündung und Blutvergiftung verursachen kann.
  • Hepatitis B ist eine Virusinfektion der Leber, die über Blut und andere Körperflüssigkeiten übertragen wird. Eine Ansteckung kann in unterschiedlichen Alltagssituationen erfolgen, zum Beispiel bei kosmetischen Eingriffen, durch gemeinsam genutzte Gegenstände mit Blutkontakt, bei Erste-Hilfe-Massnahmen oder auch bei Sexualkontakt.
  • Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen wie Lungenentzündung, Mittelohrentzündung oder Hirnhautentzündung verursachen können.
  • Masern ist eine Viruserkrankung mit Befall der Atmungsorgane, Aus­schlag, Mittelohr und Lungenentzündungen. Es kann schwere Komplikationen geben, wie Hirnentzündung mit bleibenden Schäden oder gar zum Tode führen.
  • Mumps ist eine Viruserkrankung der Ohrspeicheldrüsen. Es kann zu Hirnhaut- und Hirnentzündungen kommen. Sie kann bei Männern eine Hodenentzündung mit bleibender Unfruchtbarkeit zur Folge haben.
  • Röteln ist eine Virusinfektion mit Ausschlag, verursacht aber bei Erkrankungen während der Schwan­­gerschaft Missbildungen des Ungeborenen.
  • Windpocken ("spitze Blattern", Varizellen) ist eine Virusinfektion, die juckende rote Bläschen am ganzen Körper verursacht und stark ansteckend ist.
  • Humane Papillomaviren (HPV) ist ein sehr häufig vorkommendes Virus, das unterschiedliche Arten von Warzen auslösen kann. Einige Virus‑Typen können zudem langfristig bestimmte Krebsarten begünstigen, wie zum Beispiel Gebärmutterhalskrebs.

Im Kapitel Schulimpfen finden Sie weitere Informationen zum kantonalen HPV-Impfprogramm

Broschüre Kinder Impfen? Ja! Wieso?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Broschüre Impfen: Gut zu wissen!Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Empfohlene Ergänzungsimpfungen

 

Impfempfehlung für Erwachsene ab 16 Jahre und Risikogruppen

Mit zunehmendem Alter lässt die Leistungsfähigkeit des Immunsystems wieder nach, weshalb Personen ab 65 Jahren und gewissen Risikogruppen zusätzliche Impfungen empfohlen werden.

Für Erwachsene mit vollständiger Grundimmunisierung gegen die genannten Erkrankungen werden Auffrischimpfungen gegen folgende Krankheiten empfohlen.

  • Diphtherie: Schwere Infektion von Nase, Rachen und Kehlkopf durch Bakterien, welche un­be­han­delt tödlich verlaufen kann.
  • Wundstarrkrampf (Tetanus): Lebensgefährliche Vergiftung durch Bakterien nach verschmutzten Ver­letzungen, welche auch heute noch nur schwer behandelbar ist.
  • Keuchhusten (Pertussis) ist eine höchst ansteckende, bakterielle Infektion der Atemwege, welche zu schwerem, oft Wochen dauerndem Husten führt. Im Säuglingsalter und bei gewissen Risikogruppen ist Keuchhusten lebens­ge­fähr­lich.
  • Grippe (Influenza) ist eine durch Influenzaviren verursachte, ansteckende Atemwegserkrankung. Besonders gefährdete Personen können schwere Komplikationen entwickeln.
  • Covid‑19 wird durch das Coronavirus SARS‑CoV‑2 verursacht und ist eine ansteckende Atemwegserkrankung. Sie kann leichte Erkältungssymptome, aber auch schwere Verläufe mit Lungenentzündung und Atemnot verursachen. Besonders gefährdete Personen haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen.
  • Gürtelrose (Herpes Zoster) wird durch das Varizella‑Zoster‑Virus verursacht, das nach einer früheren Windpockeninfektion im Körper bleibt. Wenn es später erneut aktiviert wird, entsteht ein schmerzhafter, streifenförmiger Hautausschlag. Besonders ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem sind gefährdet.
  • Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen wie Lungenentzündung, Mittelohrentzündung oder Hirnhautentzündung verursachen können.

 

Weitere Impfungen

Es gibt bestimmte Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für Ansteckungen und/oder schwere Krankheitsverläufe haben. Die Gründe dafür können vielfältig sein, zum Beispiel gesundheitliche Faktoren, eine Schwangerschaft, der Wohnort, berufliche Tätigkeiten oder Freizeitverhalten.

Je nach individueller Situation empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) Impfungen gegen folgende Krankheiten:

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine durch Viren verursachte, meist durch Zecken übertragene Infektionskrankheit, die das zentrale Nervensystem betrifft und zu Entzündungen von Gehirn und Hirnhäuten führen kann.
  • Mpox (ehemals Affenpocken) ist eine durch das Mpox‑Virus verursachte Infektionskrankheit, die hauptsächlich durch engen körperlichen Kontakt übertragen wird. Eine Übertragung kann auch im Rahmen von Sexualkontakten erfolgen. Die Erkrankung äussert sich typischerweise durch Fieber, Lymphknotenschwellungen sowie einen charakteristischen Hautausschlag.
  • Tollwut (Rabies) ist eine durch Viren verursachte, meist durch den Biss infizierter Tiere übertragene Infektionskrankheit, die das Nervensystem angreift und ohne rechtzeitige Behandlung nahezu immer tödlich verläuft.

 

Woher weiss ich, was ich alles impfen muss?

Impfungen können sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Apothekerinnen und Apothekern mit entsprechender Zusatzausbildung verabreicht werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausarzt‑ oder Kinderarztpraxis oder in einer Apotheke, welche Impfungen dort angeboten werden und lassen Sie sich beraten. Einige Impfungen werden auf Wunsch zudem während der Schulzeit direkt in der Schule angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie dazu im Kapitel Schulimpfen im Kanton Nidwalden.

 

Reiseimpfungen

Wenn Sie eine Reise planen, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob im Reiseziel Krankheiten auftreten, vor denen ein Schutz sinnvoll ist. Gegen einige dieser Krankheiten stehen Impfungen zur Verfügung wie zum Beispiel Hepatitis A sowie Gelbfieber.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die aktuellen Reiseempfehlungen und Impfhinweise. Eine frühzeitige Abklärung ist besonders wichtig, da manche Impfungen aus mehreren Teilimpfungen bestehen und über einen längeren Zeitraum verabreicht werden müssen. Eine Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei spezialisierten Reise‑ und Impfdiensten, bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder Ihrer Apotheke. Vergessen Sie nicht, Ihren Impfausweis zur Beratung mitzubringen.

Medizinische Empfehlungen für Reisende HealthyTravel.ch |Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zentrum für Tropen- und ReisemedizinExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Kostenübernahme der Impfungen

Ab dem 1. Januar 2026 sind vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlenen Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan von der Franchise befreit. Dies bedeutet, dass Sie für diese Impfungen (inklusive Beratung) keine Franchise mehr bezahlen müssen. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % (bis zum Maximalbetrag von CHF 700 für Erwachsene) bleibt jedoch bestehen.

BAG Krankenversicherung: Massnahmen der medizinischen PräventionExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Schulimpfen im Kanton Nidwalden

Der Kanton Nidwalden bietet an, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Basisimpfungen im 1., 6. und 8. Schuljahr kostenlos durch die Schulärztin oder den Schularzt durchführen zu lassen. Die Impfverantwortliche des Kantons koordiniert das Schulimpfen gemeinsam mit den Schulärztinnen und Schulärzten. Die Impfungen finden direkt in den Schulen statt, sodass der Impfstatus der Schülerinnen und Schüler regelmässig überprüft und aktuell gehalten werden kann. Eine Impfung erfolgt nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und ist für diese kostenlos.

Elternbrief 1. Klasse

Elternbrief 6. Klasse

Elternbrief 8. Klasse

Kontakt Mirjam Donzé Impfverantwortliche Kanton Nidwalden

 

Humane Papillomaviren HPV

Das kantonale HPV-Impfprogramm ermöglicht allen in Nidwalden wohnhaften Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 11 bis 26 Jahren einen kostenlosen und franchisebefreiten Zugang zur HPV-Impfung.

Die HPV‑Impfung wird im Rahmen des Schulimpfprogramms in der 6. Klasse direkt in der Schule angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Schulimpfen im Kanton Nidwalden.

Zusätzlich übernimmt der Kanton Nidwalden die Kosten für die HPV‑Impfung (Humane Papillomaviren) für alle Frauen und Männer mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Diese Impfung kann in Frauenarzt‑ und Hausarztpraxen im Kanton Nidwalden durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Schulimpfen im Kanton Nidwalden.

Faltbrüschüre HPV-Impfung für JugendlicheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Fact Sheet HPV-ImpfungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Elternbrief 6. Klasse

Kontakt Mirjam Donzé Impfverantwortliche Kanton Nidwalden

 

Schulärztlicher Dienst

Der schulärztliche Dienst führt in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde und den Lehrpersonen gesundheitsfördernde sowie präventive Massnahmen für die Schülerinnen und Schüler durch. Weitere Informationen zu den Aufgaben und Angeboten sind auf folgendem Link abrufbar.

Schulärztlicher Dienst Nidwalden

Name Download
00 Impfliste für 1. Klassen (PDF, 124 kB) Download 0 00 Impfliste für 1. Klassen
01 Impfliste für 6. Klassen (PDF, 131 kB) Download 1 01 Impfliste für 6. Klassen
02 Impfliste für 8. Klassen (PDF, 167 kB) Download 2 02 Impfliste für 8. Klassen
03 Einverständniserklärung 1. Klasse (PDF, 37 kB) Download 3 03 Einverständniserklärung 1. Klasse
033 Einverständniserklärung 1. Klassse Englisch (PDF, 59 kB) Download 4 033 Einverständniserklärung 1. Klassse Englisch
04 Einverständniserklärung 6. Klasse (PDF, 33 kB) Download 5 04 Einverständniserklärung 6. Klasse
044 Einverständniserklärung 6. Klasse Englisch (PDF, 42 kB) Download 6 044 Einverständniserklärung 6. Klasse Englisch
05 Einverständniserklärung 8. Klasse (PDF, 38 kB) Download 7 05 Einverständniserklärung 8. Klasse
055 Einverständniserklärung 8. Klasse Englisch (PDF, 306 kB) Download 8 055 Einverständniserklärung 8. Klasse Englisch
06 Schweizerischer Impfplan 2026 (PDF, 984 kB) Download 9 06 Schweizerischer Impfplan 2026
07 Broschüre Kinder impfen (PDF, 1.34 MB) Download 10 07 Broschüre Kinder impfen
08 Broschüre Hepatitis B (PDF, 750 kB) Download 11 08 Broschüre Hepatitis B
09 Broschüre HPV (PDF, 1.82 MB) Download 12 09 Broschüre HPV
10 HPV Factsheet (PDF, 448 kB) Download 13 10 HPV Factsheet
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