Verfahrensablauf "Projektierungsbewilligung für Gewässernutzungen"

Für Gewässernutzungen, bei denen der Regierungsrat die Konzessionsbehörde ist, ist vor dem Konzessionsverfahren eine Projektierungsbewilligung gemäss Art. 107 GewG einzuholen. Diese berechtigt, die bewilligten Messungen, Sondierungen sowie übrigen Untersuchungen vorzunehmen.

Eine Projektierungsbewilligung ist für folgende Gewässernutzungen notwendig (§ 28 GewV): gewerbliche Materialentnahmen oder -schüttungen aus bzw. in Gewässer, Hafenanlagen mit mehr als 10 Schiffsstandplätzen, Wasserkraftwerke, Wasserbezüge > 1'000 l/min, hydrothermale Nutzung von Tiefengrundwässern.

Informationen

Datum
30. Oktober 2020
Herausgeber/-in
Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Autor/-in
Landwirtschafts- und Umweltdirektion

Dokumente

Name
Verfahrensablauf_Projektierungsbewilligung_Gewassernutzungen_v1.pdf (PDF, 54.44 kB) Download 0 Verfahrensablauf_Projektierungsbewilligung_Gewassernutzungen_v1.pdf

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