Energiefachstelle

Kantonales Förderprogramm

Der Kanton Nidwalden bietet ein umfassendes Förderprogramm für Massnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsersatz.

Weitere Informationen zum Förderprogramm 2024

Gesuchseinreichung

Weitere Förderprogramme

Eine Übersicht über weitere Förderprogramme und die Möglichkeit, spezifisch nach Förderprogramm an Ihrem Wohnort zu suchen, finden Sie hier.

Neues Energiegesetz gilt ab 1. November 2021

Mit dem revidierten Energiegesetz, das per 1. November 2021 in Kraft getreten ist, setzt der Kanton Nidwalden die Energiestrategie 2050 und die Mustervorschriften der Kantone um. Der CO2-Ausstoss der Gebäude soll weiter gesenkt und der Zubau erneuerbarer Energie gestärkt werden.

Wichtigste Änderungen

Vollzugshilfen und EN-Formulare


Werterhalt Ihrer Liegenschaft
Energieberatung im Kanton Nidwalden                                                             

Durchschnittlich wird eine Liegenschaft alle 30 Jahre umfassend saniert und erneuert. Mit diesen baulichen Massnahmen können Sie langfristig die Bausubstanz erhalten und den Wert Ihrer Immobilie sichern. Nutzen Sie diese Gelegenheiten für eine energetische Gesamterneuerung und steigern Sie damit Komfort und Attraktivität Ihres Gebäudes.  

Ganz unabhängig davon, ob Sie die Gebäudehülle grossflächig erneuern möchten oder lediglich ein Heizungsersatz planen, steht Ihnen die Energiefachstelle des Kantons Nidwalden beratend zur Seite. Die Massnahmen sind in der Regel anspruchsvoll und es lohnt sich, vor der Umsetzung das Gebäude umfassend zu betrachten. Im Rahmen einer Energieberatung können wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten und Umsetzungsvarianten aufzeigen. Der Kanton beteiligt sich mit einem substanziellen finanziellen Beitrag.

Konkret werden zwei Beratungsmöglichkeiten angeboten. Möchten Sie lediglich die Heizung ersetzen, empfehlen wir Ihnen die Impulsberatung erneuerbar Heizen. Ist die Liegenschaft schon eher in die Jahre gekommen und Sie stehen vor der schwierigen Aufgabe, mit der Erneuerung am richtigen Punkt anzusetzen, ist der umfassendere GEAK-Plus Beratungsbericht die richtige Lösung.

Impulsberatung erneuerbar Heizen

Der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf einheimische, erneuerbare Energien bringt viele Vorteile. Sie schonen Klima und Umwelt und sparen mit tiefen Heizkosten langfristig viel Geld.

Der Zustand Ihrer Heizungsanlage wird vor Ort beurteilt und es werden Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten aufgezeigt, Ihre Heizung zu erneuern. Die Gesamtkosten über die Lebensdauer der vorgeschlagenen Systeme werden aufgezeigt und verglichen. So haben Sie die Möglichkeit, sich für die beste Lösung zu entscheiden. Die Beratung erfolgt produktneutral und ist kostenlos.

Weitere Informationen

GEAK-Plus Beratungsbericht

Steht bei Ihnen eine Sanierung an oder machen Sie sich Gedanken, wann und in welchem Umfang die nächste Erneuerung Ihres Gebäudes erfolgen soll? Mit dem GEAK-Plus sind Sie gut beraten. Der Zustand Ihrer Liegenschaft wird umfassend beurteilt und es werden Ihnen Modernisierungsstrategien aufgezeigt, die Gebäudehülle und Heizung umfassen. Sie erhalten eine Liste von konkreten Massnahmen, wie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessert werden kann. Die Massnahmen reichen von der minimalen Modernisierung bis zur umfassenden Sanierung nach höchstem energetischem Standard. Ebenfalls zeigt Ihnen der Bericht auf, wie Sie die Massnahmen passend zu Ihrer individuellen Situation priorisieren können. Die notwendigen Investitionskosten werden berechnet und mit den möglichen Betriebskosteneinsparungen ins Verhältnis gesetzt. Sie erhalten eine neutrale Beratung und fachliche Unterstützung bei der Auswahl der Erneuerungsmassnahmen.

Weitere Informationen

Berater

Kostenbeteiligung Kanton: 50 %, max. Fr. 1'500.-

Bedingung: Es besteht kein laufendes Fördergesuch für dieselbe Liegenschaft.

Gesuchseinreichung

Ein allfälliges Fördergesuch für Massnahmen an der Gebäudehülle ist erst einzureichen, nachdem der GEAK-Plus Beratungsbericht erstellt ist.

Beratung Solarenergie

Weitere Informationen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

vor Feiertagen bis 16.30 Uhr