Nutzung Untergrund

Bergregal
Gemäss Bundesverfassung unterstehen Bodenschätze und die Nutzung des Untergrundes dem Verfügungsrecht des Kantons. In Nidwalden ist insbesondere für die Nutzung des Untergrundes sowie die Gewinnung gewisser mineralischer Rohstoffe eine Verleihung erforderlich.
Gemäss Bundesverfassung unterstehen Bodenschätze und die Nutzung des Untergrundes dem Verfügungsrecht des Kantons. In Nidwalden ist insbesondere für die Nutzung des Untergrundes sowie die Gewinnung gewisser mineralischer Rohstoffe eine Verleihung erforderlich.