Abfall - Abfallentsorgung

Abfallarten
Abfälle können aufgrund ihrer Zusammensetzung und Erzeugung  in verschiedene Arten aufgeteilt werden.

Abfälle aus Haushaltungen
Siedlungsabfälle
Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Kehricht, Papier, Glas, Metalle, etc.) sind die Gemeinden bzw. der Kehrichtverwertungsverband Nidwalden (KVV NW) zuständig. Eine Übersicht zu Abfuhrdaten, dem Angebot an Sammelstellen oder ähnlichem, erhalten Sie in der Abfallagenda (Gemeindeseiten).

Sonderabfälle
Sonderabfälle und gefährliche Abfälle (in kleinen Mengen (< 100 kg) z.B. Altöl, Gifte, Alt-Medikamente, Altfarben, Verdünner, Lösungsmittel, Reinigungsmittel) müssen zwingend den Verkaufsstellen der Produkte zurückgegeben oder an den dafür eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden. Privatpersonen können Sonderabfälle kostenlos bei den drei Kläranlagen Rotzwinkel, Aumühle oder Lopper abgeben. Es ist verboten, solche Abfälle der Kehrichtabfuhr mitzugeben, ins WC oder Lavabo oder anderweitig selber zu beseitigen. Info dazu finden Sie in der Abfallagenda (Abfallregister).

Abfall aus Industrie und Gewerbe
Abfälle aus Betrieben, Produktionsabfälle, Sonder- und Spezialabfälle sind durch die Abfallinhaber (Betriebe) in Eigenverantwortung zu entsorgen. Eine Übersicht über spezialisierte Entsorgungsunternehmen aller Sparten findet sich unter www.abfall.ch.

Abfallanlagen
Im Kanton Nidwalden gibt es mehrere relevante Abfallanlagen und Deponien. Eine Übersicht ist in der Abfall- und Deponieplanung zu finden.

Bauabfälle

Bauabfälle machen den grössten Anteil der in der Schweiz und in Nidwalden anfallenden Abfälle aus. Um die natürlichen Ressourcen wie Kies, Sand und Festgestein bestmöglich zu schonen und die bestehenden Deponien so lange wie möglich nutzen zu können, müssen daher Bauabfälle soweit möglich verwertet und zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden. Aus diesem Grund besteht bei Bauvorhaben, bei denen grössere Mengen an Abfällen oder verschmutzte Abfälle zu erwarten sind, die Pflicht zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes.

Illegale Abfallverbrennung
Das Verbrennen von Abfällen aller Art im Freien oder in ungeeigneten Anlagen erzeugt im Abgas giftige Gase und Feststoffe (Staub). Diesen Giftcocktail atmen wir ein, auch lagert er sich am Boden und auf Ihrem Gartengemüse ab. Die verschmutzte Luft, insbesondere der Feinstaub PM10 dringt in die feinsten Verästelungen Ihrer Lunge und schädigt Ihre Gesundheit nachweislich.

Zur Verbrennung geeignet sind nur Kehrichtverbrennungsanlagen und - für schwach belastete Holzabfälle - spezielle Altholzverbrennungsanlagen mit Abgasbehandlung.

Themenbezogene Links:

Abfallagenda mit Daten und Sammelstellen der Gemeinden
Kehrichtverwertungsverband Nidwalden (KVV NW)
Bundesamt für Umwelt: Thema Abfall


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Herstellung und Einsatz mineralischer Recyclingbaustoffe
Verwertung und Entsorgung von Holzabfällen

 

Zugehörige Objekte

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