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Lärm - Veranstaltungen / Schall und Laser
Welche Veranstaltungen müssen gemeldet werden?
Der Schutz des Publikums bei Veranstaltungen, bei welchen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall (Konzerte, Discos) oder Laserstrahlen eingesetzt wird, regelt die Verordnung zum NISSG (V-NISSG) die Lautstärke, welche dem Publikum von Musikveranstaltungen zugemutet werden darf. Kritisch bezüglich gesundheitsschädigender Auswirkungen sind gemittelte Stunden-Pegelwerte über 93 dB(A). Die Schallimmissionen werden im Regelfall an dem Ort ermittelt, an dem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist.
Veranstaltungen mit einem höheren Schallpegel als 93 dB (A) müssen bei der Kantonspolizei mit dem entsprechenden Meldeformular 14 Tage im Voraus gemeldet werden. In keinem Fall dürfen die Immissionen den Mittelungspegel von 100 dB(A) für die gesamte Dauer der Veranstaltung übersteigen.
Anforderungen an Veranstaltungen über 93 dB(A)
93 – 96 dB(A) | Überwachen des Grenzwertes mit einem Schallmessgerät, Information des Publikums, Gratisabgabe von Gehörschutz |
96 – 100 dB(A), Dauer < 3 Stunden | Anforderungen wie bei 93 – 96 dB(A) |
96 – 100 dB(A), Dauer > 3 Stunden | Anforderungen wie bei 93 – 96 dB(A), Ausgleichszone, Aufzeichnung des Schallpegels |
Lasershows
LASER ist die Abkürzung von Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation. Dies bedeutet "Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von (optischer) Strahlung". Der Einsatz von Lasereinrichtungen an Veranstaltungen sind 14 Tage im Voraus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu melden.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Veranstalter | Verantwortlich für Einhaltung der zulässigen Pegel, Meldepflicht von Veranstaltungen > 93 dB(A) und Lasershows |
Gemeinden | Behandlung von Klagen |
Kantonspolizei Gesundheitsamt |
Überwachung, Eingang des Meldeformulars, Auskünfte Vollzug NISSG |
Bund | Bundesamt für Gesundheit (BAG): Auskünfte, Eingang der Meldung Laser Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Lärm: Auskünfte |
Themenbezogene Links
• | Bundesamt für Gesundheit (BAG) - Einführung Schall |
• | Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Veranstaltungen mit Laserstrahlung |
• | SUVA – SUVA - Musik und Hörschäden |
• | SUVA - Informationsblatt "Achtung, Laserstrahlen" |
• | Cercle Bruit - Schall und Laser |
Gesetzliche Grundlagen
• | Verordnung zum NISSG (V-NISSG) |
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt | 041 618 40 60 | afu@nw.ch |
Name |
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Lärm / Schall |
Name | |
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Meldeformular für Veranstaltungen über 93 dB (A) gemäss Schall- und Laserverordnung | Download |