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Lärm - Fluglärm

Flugplatz Buochs
In der Lärmschutzverordnung (LSV) ist der Lärm, der vom regulären Flugbetrieb der Flugplätze ausgeht geregelt. Überflüge von Luftfahrzeugen und Einzelanlässe wie Flugschauen sind nicht Bestandteil der LSV. In Nidwalden ist vor allem der Lärm ausgehend vom Flugplatz Buochs von Bedeutung.

Zuständigkeiten

 


Amt für Umwelt

Fachstelle, Auskünfte
Airport Buochs AG Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Kataster, Sanierungen, Kontrollen
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZLExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) Plangenehmigungen, Verfügungen, Erleichterungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen

Gesetzliche Grundlagen

 

Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 5Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte zivile Flugplätze)
Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 8Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte Militärflugplätze)
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