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Lärm - Fluglärm
In der Lärmschutzverordnung (LSV) ist der Lärm, der vom regulären Flugbetrieb der Flugplätze ausgeht geregelt. Überflüge von Luftfahrzeugen und Einzelanlässe wie Flugschauen sind nicht Bestandteil der LSV. In Nidwalden ist vor allem der Lärm ausgehend vom Flugplatz Buochs von Bedeutung.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt |
Fachstelle, Auskünfte |
| Airport Buochs AG Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. | Kataster, Sanierungen, Kontrollen |
| Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZLExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) | Plangenehmigungen, Verfügungen, Erleichterungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 5Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte zivile Flugplätze) |
| • | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 8Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Grenzwerte Militärflugplätze) |
| Name Vorname | Funktion | Mitglied seit | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Amt für Umwelt und Energie | +41 41 618 40 60 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
| Name |
|---|
| Lärm / Schall |