
Gewässer - Restwasser
Wasserkraftnutzung zur Energiegewinnung und deren Auswirkungen auf die Gewässer
Im Kanton Nidwalden befinden sich über 20 Wasserfassungen an Fliessgewässern bzw. Stauseen oder Ausgleichsbecken zur Produktion von elektrischer Energie. Auch werden mehrere Quellen, welche der Trinkwasserversorgung dienen, zusätzlich für die Stromproduktion herangezogen. Die Wasserkraftnutzung liefert einen wichtigen Beitrag für die Produktion von hochwertiger, erneuerbarer und CO2-neutraler Energie. Damit sie umweltfreundlich ist, müssen jedoch die grundsätzlichen Gewässerfunktionen erhalten bleiben. Eine angemessene Restwassermenge im Fluss- oder Bachbett ist eine wesentliche Voraussetzung dafür.
Sicherung angemessener Restwassermengen bei neuen Anlagen bzw. Neukonzessionierungen
Wasserentnahmen aus Fliessgewässern mit ständiger Wasserführung oder aus Seen bzw. Grundwasservorkommen/Quellen, welche die Wasserführung eines Fliessgewässers mit ständiger Wasserführung wesentlich beeinflussen, benötigen eine Bewilligung (Art. 29 ff des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz, GSchG) Die Bewilligung ist an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft. Bei Wasserkraftwerken sind dies die Mindestrestwassermengen, die im Gewässer zu gewährleisten sind. Für Trinkwassernutzungen oder sehr geringe Wasserbezüge gelten geringere Anforderungen.
Restwassersanierung bei bestehenden Anlagen
Bei Wasserentnahmen bzw. Wasserbezugsrechten, die bereits vor dem Inkrafttreten der Gewässerschutzgesetzgebung 1992 Bestand hatten, ist die Umsetzung der Restwasserbestimmungen nach Art. 31 ff GSchG erst bei einer Neukonzessionierung möglich. Als Übergangsregelung wird in den Art. 80 ff GSchG die Sanierung dieser Anlagen bis Ende 2012 vorgeschrieben. Weitere Details zum Vorgehen sind in der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung enthalten (Art. 36 ff GSchV).
Basierend auf dem Inventar der Wasserentnahmen ist der Kanton verpflichtet, für die Wassernutzungsrechte ohne bestehende Verpflichtung zur Restwasserdotierung, einen Sanierungsbericht zu erstellen. Darin ist aufzuzeigen, welche Entnahmen einen wesentlichen Einfluss auf die Gewässer ausüben und somit sanierungspflichtig sind sowie in welchem Ausmass dies nötig und möglich ist. Der Bericht dient als Basis für die Festlegung der Sanierungsmassnahmen an den einzelnen Wasserfassungen.
Der Sanierungsbericht für die Wasserfassungen im Engelbergertal (Kanton Nidwalden und Gemeinde Engelberg) wurde im Januar 2011 fertiggestellt. Die ausgearbeiteten Sanierungsmassnahmen wurden 2012 verfügt und sind seit 1. Januar 2013 umgesetzt. In einem Monitoring mussten die ökologischen Zielsetzungen durch die Kraftwerksbetreiber/innen überprüft werden. Eine abschliessende Verfügung zur Bestätigung bzw. Anpassung der bisher verfügten Sanierungsmassnahmen ist noch ausstehend.
Der Sanierungsbericht für die Wasserfassung des Kraftwerks Rotzloch am Melbach wurde am 30. März 2012 im Zusammenhang mit der Erneuerung des Kraftwerks erstellt. Die Sanierungsmassnahmen wurden 2013 verfügt. Nachdem das Monitoring das Erreichen der definierten Zielsetzungen bestätigte, wurde 2022 eine abschliessende Verfügung mit Bestätigung der bisher verfügten Massnahmen erlassen.
Die Sanierung des Kraftwerks Sustli mit den Fassungen am Lielibach und Mühlebach wurde 2018 verfügt. Nach einem fünfjährigen Monitoring zur Überprüfung der Zielerreichung ist noch eine abschliessende Verfügung erforderlich.
Gesuche für neue Wasserkraftnutzungen
Für beabsichtigte Wasserkraftnutzungen ist eine Konzession des Regierungsrates Nidwalden erforderlich. Vorab ist ein Projektierungsgesuch bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion einzureichen. Bau- und Konzessionsgesuche sind bei den Standortgemeinden einzureichen. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzessionsgesuchs ist der Restwasserbericht nach Art. 31-33 GSchG.
Thembezogene Links
• | Restwasser, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Restwassersanierung nach Art. 80 Abs. 1 GSchG 1997, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• | Restwassersanierung nach Art. 80 Abs. 2 GSchG 2000, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• | Bestimmung angemessener Restwassermengen 2000, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Amt für Umwelt | 041 618 40 60 | afu@nw.ch |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
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