Kleinspiele (Kleinlotterie, Tombola, Lottomatch, lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere)

Seit dem 01. Januar 2019 ist das neue Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 mit den entsprechenden Ausführungsverordnungen in Kraft (Geldspielgesetz, BGS; SR 935.51). Die vorgenommene Totalrevision im Bereich Geldspiele auf Bundesebene hat zur Folge, dass neben den interkantonalen Konkordaten auch die rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene angepasst werden mussten. Das BGS hat den Kantonen eine Übergangsfrist von zwei Jahren zur Umsetzung des Bundesrechtes in den kantonalen Erlassen eingeräumt. Der Kanton Nidwalden hat die entsprechenden Anpassungen innert Frist vorgenommen. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonales Geldspielgesetz, kGSpG) wurde gutgeheissen und tritt per 01.01.2021 in Kraft.

 

Kleinspiele sind Kleinlotterien (inklusive Tombolas, Lottomatch, Bingo), lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere
Diese Spiele dürfen weder automatisiert noch international noch online durchgeführt werden. Die Durchführung von Kleinspielen ist bewilligungspflichtig. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass bis zu einer Summer aller Einsätze von Fr. 10'000.--.

 

Die Durchführung von Kleinlotterien (inklusive Lottomatchs und Tombolas) und lokale Sportwetten ist nur Vereinen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton gestattet
Die Bewilligungen für Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass sind nicht übertragbar. Wird die Durchführung von Kleinlotterien und lokalen Sportwetten an Dritte ausgelagert, so müssen diese Dritte gemeinnützige Zwecke verfolgen.


Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), SR 935.51
- Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS), SR 935.511
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele
Kantonales Geldspielgesetz, kGSpG, NG 932.1
- Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele
Kantonale Geldspielverordnung, kGSpV, NG 932.11
- Ratifizierung der neuen Geldspielkonkordate Gesamtschweizerische Geldspielkonkordate vom 20. Mai 2019 (GSK)
- Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IVK 2020)
 

Zugehörige Objekte

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