Arbeitsinspektorat

Das Arbeitsinspektorat vollzieht das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG).

Dazu gehören die Verordnung 1 bis 5 des Arbeitsgesetzes und die Verordnung über die Unfallverhütung und die Kantonale Arbeitsverordnung.

Hauptaufgaben sind die

  • Beratung der Betriebe zu Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit
  • Arbeits- und Ruhezeiten, Jugendschutz und Mutterschutz
  • Planbegutachtungen und Plangenehmigungen
  • Heimarbeit
  • Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten
  • Passivrauchen
  • Ruhetagsgesetz
  • Beratung der Betriebe vor Einführung von Kurzarbeit
  • Kontrolle und Prüfung von Meldung über wetterbedingte Arbeitsausfällen
  • Risikosportaktivitäten
  • Bauliche Massnahmen gemäss Gastgewerbegesetz

Der Grundauftrag der Abteilung Arbeitsinspektorat ist der Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG).

Ziel ist der einheitliche Vollzug und die Umsetzung der bundesgesetzlichen Bestimmungen in den Betrieben in Nidwalden.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)