Arbeitslosenkasse

Der Kanton Nidwalden betreibt mit dem Kanton Obwalden eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse in Hergiswil.

Seit der Einführung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung am 1. Januar 1984 ist die öffentliche kantonale Arbeitslosenkasse Ihr Ansprechpartner in allen finanziellen Belangen bezüglich Arbeitslosigkeit.

Es ist  Aufgabe der Arbeitslosenkasse als Zahlstelle der Arbeitslosenversicherung, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und die verschiedenen bundesrechtlichen Versicherungsleistungen aus der Arbeitslosenversicherung (AVL) auszuzahlen. Sie richtet Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeits-, Schlechtwetterentschädigungen aus und vergütet die Kosten im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen, z.B. Kurskosten oder Einarbeitungszuschüsse. Sie ist Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Umfang und Art von Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.alk-ownw.ch.

Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.00 Uhr)