Arbeitsbewilligungen für Geflüchtete aus der Ukraine mit Status S

Seit März 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine in der Schweiz den Schutzstatus S. Mit diesem erhalten ukrainische Bürgerinnen und Bürger - ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens - ein Aufenthaltsrecht, Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Zudem erlaubt er ihnen den Nachzug von Familienangehörigen und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Betroffene haben mit dem Schutzstatus S die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit richten sich nach dem Ausländer-​ und Integrationsgesetz (AIG). Personen mit Schutzstatus S brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Bewilligung.

I.) Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis

Ein entsprechendes Gesuch ist durch den Arbeitgeber bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) zu stellen.

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Es muss ein Gesuch eines Arbeitgebers vorliegen
  • Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden eingehalten und entsprechen der Qualifikation sowie dem Stellenprofil.

Gesuche im Kanton Nidwalden können an das Arbeitsamt Kanton Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans oder per Mail an arbeitsamt@nw.ch eingereicht werden. Das entsprechende Formular «Gesuch Arbeitsbewilligung Status S Ukraine» finden Sie unter Online-Formulare (↓).

Einzureichen sind folgende Dokumente:

  • Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
  • Pass-Kopie
  • gegenseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Gesuchsformular Arbeitsbewilligung (Ukraine)
     

II.) Selbständige Erwerbstätigkeit

Ebenfalls möglich ist die Bewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit.

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Erfüllung der notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen
  • Vorhandensein einer ausreichenden, eigenständiger Existenzgrundlage

Das Gesuch kann an das Arbeitsamt Kanton Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans oder per Mail an arbeitsamt@nw.ch eingereicht werden. Das Gesuch hat Auskunft zu geben über die vorgesehene Tätigkeit und die finanziellen und betrieblichen Mittel, die dafür verfügbar sind.

Einzureichen sind folgende Dokumente:

  • Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
  • Pass-Kopie
  • Gesuchsformular Arbeitsbewilligung (Ukraine)
     

Fragen und Antworten zum Thema Arbeit mit Status S

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Volkswirtschaftsdirektion
Name Download