Die vorliegende Planungshilfe soll Architekten, Planern und Bauherren von Verpflegungsbetrieben dienen, bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen die Betriebsräume nach zeitgemässen Anforderungen projektieren
und einrichten zu können.
Sie erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit.
Sie basiert jedoch auf langjähriger Erfahrung bei Neubauten, Umbauten und Erweiterungen im Gastgewerbe sowie anderen Verpflegungsbetrieben und berücksichtigt das geltende Lebensmittelrecht
Wichtiger Hinweis
Bei der Anwendung dieser Planungshilfe bleiben weitere Vorschriften wie Arbeitsrecht, kantonale Bauvorschriften, Energierichtlinien etc.