Hauptinhalt

Ukraine-Hilfe

Diese Seite automatisch auf Ukrainisch übersetzen lassenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (mit Google Übersetzung)
► Автоматично перекласти цю сторінку українською мовоюExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (за допомогою Google Translation)

► Important information for refugees from Ukraine  EnglishExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  UkrainianExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  GermanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 
► Допомога українським біженцямExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
► Fragen und Antworten zur Ukraine-KriseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.   Інформація для осіб з України, що потребують захистуExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Freie Unterkünfte gesucht

Die kriegerischen Handlungen in der Ukraine dauern an und führen dazu, dass viele Menschen flüchten, um in anderen Ländern Schutz suchen. So werden auch im Kanton Nidwalden regelmässig Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet aufgenommen. Daneben werden dem Kanton Nidwalden weitere Flüchtlinge über die Asylbewegungen aus anderen Ländern zugeteilt.

Der Kanton Nidwalden und die Gemeinden sind nach wie vor auf mittel- bis langfristige Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen angewiesen!

Angebote von Wohnungs-, Haus- und Liegenschaftsbesitzern, Hotels, Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften usw. können über ein FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder alternativ mit den wichtigsten Angaben an ukraine@nw.ch gesendet werden.

Direkt zum Formular für UnterkunftsangeboteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bei Fragen, Anliegen und Hinweisen aller Art im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine respektive den Auswirkungen auf Nidwalden können Sie das Amt für Asyl und Flüchtlinge per E-Mail ukraine@nw.ch oder Telefon +41 41 618 76 20 erreichen.
 

Stand vom 4. Februar 2026: Seit Kriegsausbruch sind dem Kanton Nidwalden 605 Schutzsuchende aus der Ukraine zugewiesen worden. Zurzeit leben 276 davon in Unterkünften des Kantons oder bei Gastfamilien. Die restlichen Personen leben selbständig in Wohnungen in Nidwalden, sind in der Zwischenzeit in einen anderen Kanton oder ein anderes Land gezogen oder sind wieder in ihre Heimat zurückgereist.
Zur Statistik der Kantonszuweisungen von ukrainischen SchutzsuchendenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Aufnahmestelle

Der Kanton Nidwalden betreibt eine Erstaufnahmestelle für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine. Es handelt sich um Personen, die ein Gesuch für einen Schutzstatus S gestellt und/oder sich in einem Bundesasylzentrum registriert haben, und die der Bund dem Kanton Nidwalden zugewiesen hat. Die Aufnahmestelle befindet sich in der Unterkunft im alten Zeughaus an der Wilstrasse 1 in OberdorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und ist nur für zu betreuende Personen und Mitarbeitende zugänglich. Nach einer kurzen Zeit in der Aufnahmestelle wird der Bezug einer angemessenen Unterkunft oder die Platzierung bei einer Gastfamilie angestrebt. Die Aufnahmestelle in Oberdorf ist rund um die Uhr betreut.


Unterkünfte für Schutzsuchende

Die Zuweisung von Schutzbedürftigen erfolgt koordiniert durch den Bund. Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden dafür, dass die entsprechenden Kapazitäten bereitstehen, um ukrainische Schutzsuchende in Nidwalden aufzunehmen.

Auch die Bevölkerung kann mithelfen. Der Kanton ist auf Gastfamilien respektive private Unterkünfte für die mittel- und langfristige Unterbringung von Geflüchteten angewiesen. Angebote von Wohnungs-, Haus- und Liegenschaftsbesitzern, Hotels, Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften usw. können über dieses FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gemeldet werden. Der Kanton prüft eingegangene Wohnungsangebote und orientiert die Anbieter über Rahmenbedingungen und Entschädigungskriterien.
Formular für WohnungsangeboteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Hilfsgüter und Spenden

Der Kanton selbst bietet keine Annahmestelle für Hilfsgüter oder Spenden. Die schweizerischen Hilfswerke verfügen über die nötigen Erfahrungen, Strukturen und Kontakte vor Ort, um das Material ins betroffene Gebiet zu bringen und zu verteilen. 

Spendenangebote von Privatpersonen werden über karitative Organisationen oder private Initiativen gesammelt.
Zertifizierte Non-Profit-Hilfsorganisationen suchenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 


Einreise (Schutzstatus S)

Ukrainische Staatsangehörige können weiterhin ohne Visum in die Schweiz einreisen und sich bis zu 90 Tage visumfrei im Schengen-Raum aufhalten. Personen, die in der Schweiz Schutz benötigen, sollen sich innerhalb dieser Frist in einem der sechs Bundesasylzentren registrieren lassen und den Schutzstatus S beantragen. Seit dem 1. November 2025 wird der Schutzstatus S für neu eintreffende Personen nicht mehr automatisch gewährt; der Entscheid hängt von der Herkunftsregion in der Ukraine und der Zumutbarkeit einer Rückkehr ab. Nach dem Antrag und einem positiven Entscheid sind Schutzsuchende krankenversichert.

Auf dem Web-Portal RegisterMe können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, online anmelden und einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum buchen. Das System bringt für alle Beteiligten Vorteile: Das SEM kann die Zahl der Registrierungen besser auf die einzelnen Bundesasylzentren verteilen. Und für die Ukrainerinnen und Ukrainer entfallen dank der automatischen Terminvereinbarung allfällige Wartezeiten vor den Zentren.
► Zur Online-Anmeldung «RegisterMe» für einen Termin in einem BundesasylzentrumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Der Schutzstatus S gilt so lange, bis der Bundesrat dessen Aufhebung beschliesst und wie die schwere allgemeine Gefährdung in der Ukraine anhält. Mit dem Schutzstatus S erhalten die Betroffenen den Ausweis S. Dieser ist auf höchstens ein Jahr befristet, jedoch verlängerbar. Nach frühestens fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist. Neben ukrainischen Staatsangehörigen können auch Personen aus Drittstaaten, die vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können, den Schutzstatus S beantragen.
► Weitere Informationen zur EinreiseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, oder deren Bezugspersonen können sich bei Fragen an das Staatssekretariat für Migration (SEM) wenden: ukraine@sem.admin.ch

► Nützliche Informationen zum Leben in der Schweiz und im Kanton Nidwalden finden Sie auf der Webseite «Integration Nidwalden»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..


Kantonswechsel

Schutzsuchende haben die Möglichkeit, beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein schriftliches Gesuch um Kantonswechsel einzureichen. In diesem wird dargelegt, in welchen Kanton die Person wechseln möchte und aus welchem Grund.
► Download schriftliches Gesuch um KantonswechselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

Ein Kantonswechsel wird grundsätzlich nur in folgenden Konstellationen bewilligt:

  • Vereinigung der erweiterten Kernfamilie: Ehepartner; Eltern und deren minderjährige Kinder; Eltern und deren volljährige Kinder, sofern sich diese ohne eigene Familie in der Schweiz aufhalten; sowie Grosseltern.
  • Vereinigung von vulnerablen Personen mit engen Bezugspersonen ausserhalb der erweiterten Kernfamilie (z. B. unbegleitete Minderjährige, Personen mit Behinderungen, gravierenden gesundheitlichen Problemen oder Altersgebrechen), sofern damit die Betreuungssituation verbessert werden kann.

In allen anderen Fällen ist der Kantonswechsel nur möglich, wenn die betroffenen Kantone ihre Zustimmung geben, etwa bei einem Umzug in eine passende Privatunterkunft, zu einer entfernten Verwandten oder Bekannten oder aufgrund einer ausserkantonalen Erwerbstätigkeit.

Das Gesuch muss von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben sein und kann an folgende Adresse gerichtet werden:

Staatssekretariat für Migration SEM
Taskforce Kantonswechsel Ukraine
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern


Familiennachzug / Haustiere

Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen, Familienangehörige nachzuziehen.
► Weitere Informationen zum FamiliennachzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten Schweiz führt gemeinsam mit der Stiftung Tier im Recht, Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz und der Schweizerischen tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz eine Informationsplattform für Geflüchtete mit Haustieren. Sie ist auch auf Ukrainisch verfügbar und bietet nützliche Informationen unter anderem zu Futter- und Materialspenden, zu Tierarztadressen für kostenlose/vergünstigte Behandlungen oder zur Einreise mit Heimtieren.
► Zur WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Erwerbstätigkeit / Arbeit

Für die Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S, muss der Arbeitgeber eine Meldung analog dem Verfahren für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen vornehmen. Die bis Oktober 2025 geltende Bewilligungspflicht über die kantonalen Arbeitsmarktbehörden ist weggefallen. Arbeitgebende und selbstständig Erwerbstätige können die Meldung entweder über den Online-Schalter von EasyGOV.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder mittels Meldeformular bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Erwerbstätigkeit kann in allen Branchen ausgeübt werden, es bestehen keine Einschränkungen.
► Weitere Informationen zum Meldeverfahren für Geflüchtete aus der Ukraine mit Status S
► Anerkennung von ukrainischen Diplomen im Hinblick auf die Ausübung eines BerufsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Jobangebote unter arbeit.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Das Amt für Asyl und Flüchtlinge, Abteilung Integration, hilft bei der Jobsuche und Anerkennung von ukrainischen Diplomen, E-Mail: integration.aaf@nw.ch, Telefon: +41 41 618 76 25


Deutschkurse für Erwachsene

Der Kanton bietet Deutschkurse für Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S an, die in Nidwalden wohnhaft sind. Personen über 16 Jahre können diese Kurse kostenlos besuchen. Eine Anmeldung vor Kursbeginn ist notwendig.
► Zur AnmeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Das Amt für Asyl und Flüchtlinge, Abteilung Integration, hilft bei der Anmeldung zum Deutschkurs, E-Mail: integration.aaf@nw.ch, Telefon: +41 41 618 76 25.


Schule / Anschlusslösungen für Jugendliche

Kinder aus der Ukraine im Schulalter werden zu Beginn in Integrationsklassen unterrichtet. Ziel ist es, dass sie nach einigen Monaten die deutsche Sprache so weit beherrschen, dass sie in die regulären Klassen integriert werden können. Lehrpersonen und Begleiterinnen aus der Ukraine unterstützen sie dabei. Dadurch kann sowohl der schulische als auch der psychologische Bedarf zentral abgedeckt werden. Der Unterricht ist für die ukrainischen Familien mit schulpflichtigen Kindern kostenlos. Die Kosten für den Transport zu den Schulorten werden durch den Kanton Nidwalden übernommen. Die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern besorgen sich die Billette und rechnen nachträglich mit der Bildungsdirektion ab.
→ Anmeldungen für die Beschulung ukrainischer Kinder erfolgen über das Sekretariat der Bildungsdirektion Nidwalden: Telefon +41 41 618 74 01 oder bildungsdirektion@nw.ch.

Für Anschlusslösungen von ukrainischen Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit bestehen verschiedene Möglichkeiten. Eine Lehre ist mit einem Schutzstatus S grundsätzlich möglich. Die Voraussetzungen dafür sind ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1) und das Einholen einer Arbeitsbewilligung. Der Kanton Nidwalden bietet zudem verschiedene Vorbereitungskurse sowie weitere Angebote für eine berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule an.
Zum Informationsblatt «Anschlusslösungen für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit»
► Für Unterstützung zu den oben genannten Angeboten steht die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Nidwalden kostenlos zur Verfügung. Diese befindet sich an der Robert-Durrer-Strasse 4 in Stans. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Für eine persönliche Beratung kann telefonisch unter +41 41 618 74 40 oder vor Ort ein Termin vereinbart werden.


Medizinische Hotline

Medgate bietet eine medizinische Hotline für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz an. Die Hotline kann auch bei psychischen Problemen in Anspruch genommen werden. Die Anrufe sind kostenlos.
► Telefon +41 58 387 77 20 (täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr)


Kampagne gegen Menschenhandel

Konflikte, Krisen oder Krieg können Menschen in die Flucht zwingen. Geflüchtete sind dabei besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel oder anderen Formen von Ausbeutung zu werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb eine Informationskampagne lanciert, um Schutzsuchende zu sensibilisieren und sie auf die Beratungsangebote der Opferhilfe aufmerksam zu machen..
Zur Kampagne gegen MenschenhandelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Seelsorge und offene Kirchen

Die Kirchen im Kanton Nidwalden stehen allen Menschen offen – auch den Geflüchteten aus der Ukraine. Dies gilt sowohl für die Römisch-Katholische Kirche als auch die Evangelisch-Reformierte Kirche. Die Kirchen dürfen jederzeit betreten werden, auch während Gottesdiensten oder Andachten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die üblichen Regeln wie Ruhe, Rücksichtnahme und Andacht zu beachten.

Wer ein Gespräch mit einer Seelsorgerin, einem Seelsorger oder einem Priester wünscht, kann dies über Betreuungspersonen, Übersetzende oder andere Kontaktpersonen organisieren.


Informationen für Nidwaldner Bevölkerung

HINWEIS Die sicherheitspolitische Lage in Europa bleibt angespannt. Für die Bevölkerung in der Schweiz besteht kein unmittelbarer Grund zur Beunruhigung. Die zuständigen Bundesstellen beobachten die Entwicklung laufend und informieren bei Veränderungen der Gefährdungslage.

Schutzräume
Im Kanton Nidwalden stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. Eine definitive Zuteilung erfolgt nur auf Anweisung des Bundes, falls dies aufgrund der Lage erforderlich wird. Aktuell gilt eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz als unwahrscheinlich.
Im Fall eines Sirenenalarms kann Gefahr bestehen. Dann gilt:

  • Radio hören

  • Anweisungen der Behörden befolgen

  • Nachbarinnen und Nachbarn informieren

  • Bei Kommunikationsausfall die Notfalltreffpunkte aufsuchen

Informationen zu den Notfalltreffpunkten in Nidwalden

Notvorrat
Die wirtschaftliche Landesversorgung empfiehlt der Bevölkerung, unabhängig von Krisen, stets einen Notvorrat für rund eine Woche im Haushalt zu haben. Dazu gehören haltbare Lebensmittel, ca. 9 Liter Wasser pro Person sowie wichtige Medikamente. Auch einfache Möglichkeiten zur Zubereitung von Mahlzeiten ohne Strom sind sinnvoll.
Nützliche Informationen zum Thema Notvorrat
Broschüre «Kluger Notvorrat»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

Jodtabletten
Für den Fall eines Kernkraftwerkunfalls in der Schweiz existiert ein klar geregelter Versorgungsplan. Personen, die im Umkreis von 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk wohnen, erhalten vorsorglich Jodtabletten. Im Kanton Nidwalden betrifft dies ausschliesslich die Gemeinde Hergiswil. In allen anderen Gemeinden ist der Kanton im Ereignisfall für die Verteilung zuständig. Es sind genügend Tabletten vorhanden; ein privater Vorrat ist nicht notwendig. Die Einnahme erfolgt nur auf behördliche Anordnung.
Weitere Informationen zu JodtablettenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Warnung und Alarmierung
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.bekannt. Es wird empfohlen, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Alertswiss AppStoreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.   ► Alertswiss Google Play StoreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

Weitere Informationen
Aktuelle Informationen des Bundesamtes für BevölkerungsschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Medienmitteilungen des Kantons

7. August 2024: Das «Postillon» nimmt seinen Betrieb als Kollektivunterkunft auf
24. November 2023: Das «Postillon» wird künftig als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt
13. März 2023: Aus altem Mettenweg wird temporäre Unterkunft für Flüchtlinge
1. März 2023: Erste Schutzsuchende aus der Ukraine ziehen ins Zeughaus ein
31. Januar 2023: Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration
22. November 2022: Bevölkerung über Unterkunft im alten Zeughaus informiert
12. September 2022: Schutzsuchende aus der Ukraine erfordern zusätzliches Personal
12. Juli 2022: Pläne für zusätzliche Unterkunft für Schutzsuchende vorgestellt
28. April 2022: «Alpina» in Wolfenschiessen dient als Unterkunft für Kriegsflüchtlinge
24. März 2022: Ukraine-Krise: Es werden dringend weitere Unterkünfte benötigt
23. März 2022: Kanton unterstützt ukrainische Schutzbedürftige mit 50'000 Franken
17. März 2022: Aufnahmestelle für ukrainische Geflüchtete hat Betrieb aufgenommen
3. März 2022: Kanton richtet eine Infoline zum Ukraine-Konflikt ein

Name
Anschlusslösungen für Jugendliche (PDF, 114 kB) Download 0 Anschlusslösungen für Jugendliche