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Gefährliche Hunde
Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt ist die Meldestelle für Angriffe und Aggressionsverhalten durch Hunde gemäss Art. 5 des Hundegesetzes beziehungsweise Art. 78 der eidgenössischen Tierschutzverordnung. Sie oder er ist insbesondere zuständig für:
- die Anordnung von Massnahmen (Art. 6 Hundegesetz);
- die Erteilung und den Entzug der Bewilligung zur gewerbsmässigen Zucht (Art. 10 Hundegesetz);
- die Abklärung bei Verdacht einer auf Aggressivität zielenden Zucht von Hunden (Art. 11 Hundegesetz);
- die Anordnung tierärztlicher Kontrollen (Art. 13 Hundegesetz);
- alle Massnahmen und Entscheide zu treffen, die nicht ausdrücklich einer anderen Instanz zugewiesen sind.
Die Meldeformulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Wenden Sie sich bei Fragen an den Veterinärdienst der Urkantone (041 825 41 51).
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | 041 618 76 02 | gesundheitsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kantonstierarzt / Laboratorium der Urkantone | 041 825 41 55 | andreas.ewy@laburk.ch |