Coronavirus (Covid-19)
Aktuelle Situation Kanton Nidwalden
Anzahl Fälle (Stand: 27. Mai 2022, 13.50 Uhr)
COVID-19 | Anzahl | Veränderung |
Positiv getestete Personen (kumuliert) | 18'580 | +7 |
Derzeit hospitalisiert | 1 | +1 |
Davon auf der Intensivstation | 0 | 0 |
Verstorbene Personen (kumuliert) | 36 | 0 |
Die Tabelle wird von Montag bis Freitag aktualisiert. Die Zahlen vom Samstag und Sonntag werden im Wert vom Montag abgebildet.
→ COVID-19-Statistik Kanton Nidwalden (per 27.5.2022)
Schnellsuche:
Hygieneempfehlungen für die Bevölkerung
- Abstand halten: Halten Sie zu anderen Personen möglichst Abstand.
- Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife. Nutzen Sie alternativ ein Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
- Räume durchlüften: Lüften Sie Räumlichkeiten regelmässig durch, um eine Frischluftzufuhr sicherzustellen.
- Freiwillig Maske tragen: Tragen Sie zum Selbstschutz freiwillig eine Maske, wenn Sie sich damit sicherer fühlen.
Verhaltensempfehlungen für gefährdete Personen
Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren, Schwangere, Erwachsene mit Trisomie 21 sowie Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegs- oder Nierenerkrankungen, Leberzirrhose sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Als stark gefährdet gelten auch Personen mit hochgradiger Fettleibigkeit. Besonders gefährdete Personen sollten Orte mit hohem Personenaufkommen vermeiden, Abstand halten und gegebenenfalls eine Maske tragen.
→ Empfehlungen für besonders gefährdete Personen
Virusübertragung und Symptome
Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 1.5 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Es ist normal, dass sich Viren ständig verändern und dadurch zufällig Mutationen entstehen. Während die meisten neu auftretenden Mutationen keinen grossen Einfluss auf die Ausbreitung eines Virus haben, können einige Mutationen oder Kombinationen von Mutationen dem Virus einen Vorteil verschaffen.
→ Weitere Informationen zu den Symptomen, Krankheit und Behandlung
Das Coronavirus kann sehr unterschiedliche Krankheitssymptome zeigen. Die häufigsten Symptome sind:
- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
- Fieber
- Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
- Kopfschmerzen
- Allgemeine Schwäche, Unwohlsein
- Muskelschmerzen
- Schnupfen
- Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
- Hautausschläge
Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark und können je nach Virusvariante variieren. Sie können auch leicht sein. Bereits ein Schnupfen kann eine Infektion bedeuten. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.
WICHTIG: Warten Sie nicht damit zu, Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder im Bedarfsfall das Spital/den Notruf zu kontaktieren, sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern.
→ Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung
→ Informationen zu Long Covid (anhaltende Folgen einer Erkrankung)
→ Kontaktstellen bei Long Covid
Impfung
Im folgenden Abschnitt finden Sie alle relevanten Informationen zur Impfung gegen Covid-19 im Kanton Nidwalden. Sie können zwischen diesen Themen wählen:
→ Auffrischimpfung (Boosterimpfung) von Personen ab 12 Jahren
→ Erstimpfung von Personen ab 12 Jahren
→ Allgemeine Informationen zur Impfung
++ Auffrischimpfung ++
Die Covid-19-Impfstoffe sind äusserst wirksam und schützen gut vor schweren Verläufen. Der Schutz kann indes im Laufe der Zeit etwas abnehmen. Um weiterhin bestmöglich vor einer schweren Erkrankung geschützt zu sein, wird allen Personen ab 12 Jahren nach mindestens vier Monaten nach der letzten Impfung eine kostenlose Auffrischimpfung – auch Boosterimpfung genannt – empfohlen. Die Auffrischimpfung soll möglichst mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, der bei den ersten beiden Impfungen verabreicht worden ist. Ausnahmen bilden Personen unter 30 Jahren, ihnen wird vorzugsweise die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech empfohlen. Personen, die mit dem Vektorimpfstoff von Johnson&Johnson geimpft worden sind, wird eine Auffrischimpfung mit Pfizer/BioNTech oder Moderna empfohlen – vorausgesetzt, dies ist aus medizinischen Gründen möglich.
Folgende Impfstellen führen Auffrischimpfungen für Personen ab 12 Jahren durch:
• Arztpraxen: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech, Moderna und Johnson&Johnson
Die Anmeldung hat online oder telefonisch zu erfolgen → weitere Informationen
• Apotheken: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech und Moderna
Die Anmeldung hat online oder telefonisch zu erfolgen → weitere Informationen
→ Zur Online-Anmeldung für die Auffrischimpfung (es kann sein, dass nicht alle Impfstellen eine Online-Anmeldung anbieten)
Für den Online-Anmeldeprozess sind keine Dokumente notwendig, gebraucht wird lediglich eine Handynummer und die Krankenkassenkarte. Beachten Sie, dass Sie bei der Anmeldung den vollständigen Namen eingeben, so wie er in Ihrer ID/Ihrem Pass steht, damit dieser nach der zweiten Impfung auch auf dem ausgestellten Covid-Zertifikat korrekt abgebildet wird.
Wichtig: Zum Impftermin mitgebracht werden müssen die Krankenkassenkarte, ein amtlicher Ausweis sowie ein Nachweis der vollständigen Impfung/das Zertifikat.
++ Erst- und Zweitimpfung von Personen ab 12 Jahren ++
Folgende Impfstellen führen Erst- und Zweitimpfungen von Personen ab 12 Jahren durch:
• Arztpraxen: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech, Moderna und Johnson&Johnson
Die Anmeldung hat online oder telefonisch direkt bei der Praxis zu erfolgen → weitere Informationen
• Apotheken: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech
Die Anmeldung hat online oder telefonisch direkt bei der Praxis zu erfolgen → weitere Informationen
→ Zur Online-Anmeldung (es kann sein, dass nicht alle Impfstellen eine Online-Anmeldung anbieten)
Für den Online-Anmeldeprozess sind keine Dokumente notwendig, gebraucht wird lediglich eine Handynummer und die Krankenkassenkarte. Beachten Sie, dass Sie bei der Anmeldung den vollständigen Namen eingeben, so wie er in Ihrer ID/Ihrem Pass steht, damit dieser nach der zweiten Impfung auch auf dem ausgestellten Covid-Zertifikat korrekt abgebildet wird.
Wichtig: Zum Impftermin mitgebracht werden müssen die Krankenkassenkarte, ein amtlicher Ausweis sowie ein Nachweis der vollständigen Impfung/das Zertifikat. Personen bis 15 Jahren, die ohne Begleitung zum Impftermin erscheinen, haben eine unterzeichnete Einwilligungserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorzulegen.
++ Allgemeine Informationen zur Impfung ++
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand der Impfungen im Kanton Nidwalden:
Vollständig geimpfte Personen | 29'346 |
Bevölkerungsanteil, der vollständig geimpft ist | 68.48% |
Verabreichte Auffrischimpfungen | 18'813 |
Bevölkerungsanteil, der eine Auffrischimpfung erhalten hat | 43.23% |
(zuletzt aktualisiert: 25. Mai 2022)
→ Statistik des BAG zur Covid-19-Impfung in der Schweiz
Wie funktioniert eine Impfung? Bei einer Impfung wird das Immunsystem mit der Krankheit «bekannt gemacht», ohne dass die Krankheit ausgelöst wird. Der Körper wird so für den Ernstfall vorbereitet. Kommt es zu einer späteren Ansteckung mit Covid-19, kann der Körper das Virus schnell erkennen und unschädlich machen. Kommt es dennoch zu einer Infektion, so fällt der Krankheitsverlauf in aller Regel milder aus als bei ungeimpften Personen.
→ Video von Swissmedic: Wie und warum Impfstoffe im Körper wirken
Warum sollte ich mich impfen lassen? Eine geimpfte Person hat ein kleineres Erkrankungsrisiko bzw. ist besser geschützt vor schweren Verläufen. Ebenfalls können negative Auswirkungen von Massnahmen (z.B. durch Isolation/Quarantäne) vermieden werden. Nur mit einer hohen Impfrate kann die Bevölkerung immunisiert werden. Die Kosten für eine Covid-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
→ Weitere Informationen zu den Empfehlungen für eine Impfung
Warum braucht es eine Boosterimpfung? Die Wirksamkeit des Impfschutzes lässt im Laufe der Zeit etwas nach. Deshalb wird allen Personen ab 12 Jahren empfohlen, mindestens vier Monate nach der vollständigen Impfung eine sogenannte Auffrischimpfung zu machen, damit der Schutz vor einer Infektion und schweren Krankheitsverläufen erneuert wird.
Ist eine Impfung gefährlich? Bei jeder Impfung kann es Nebenwirkungen geben. Meistens sind sie schwach und schnell vorbei. Häufigste Nebenwirkungen sind Rötungen der Einstichstelle, Fieber, Übelkeit, Muskel-, Gelenk- und Kopfschmerzen. Äusserst selten gibt es schwere Nebenwirkungen wie eine allergische Reaktion direkt nach der Impfung oder Thrombosen innert 3 Wochen nach der Impfung. Wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn Nebenwirkungen länger dauern, schlimmer werden oder wenn sich in den Wochen nach der Impfung Ihr Wohlbefinden verändert. Die Anforderungen an die Herstellung, Qualität, Wirksamkeit und vor allem an die Sicherheit sind hoch. In der Schweiz ist Swissmedic für die Zulassung und Marktüberwachung von Impfstoffen zuständig. Swissmedic prüft die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität und lässt nur Impfstoffe zu, deren Nutzen die Risiken überwiegen.
→ Informationen des Bundesamtes für Gesundheit zur Impfung (BAG-Webseite)
→ Häufig gestellte Fragen zur Impfung (BAG-Webseite)
→ Faktenblatt Impfung für Kinder ab 12 Jahren
→ Faktenblatt Impfung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren
→ Statistik des BAG zur Covid-19-Impfung in der Schweiz
→ Nationale Infoline (Montag bis Freitag 8.00-18.00 Uhr): Tel. +41 58 463 00 00
→ Information about Covid-19-vaccination in Switzerland (16 different languages)
Testen
→ Zur Anmeldung für einen Test im Testcenter beim Spital Nidwalden in Stans (Standort) |
Die unter «Virusübertragung und Symptome» beschriebenen Krankheitssymptome können unterschiedlich stark sein. Wenn Sie eines oder mehrere Symptome aufweisen, sind Sie eventuell am Coronavirus erkrankt. Sie können dies mit einem Covid-19-Test ausfindig machen. Das Testen bleibt ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung sowie um andere Personen, vor allem besonders gefährdete, vor einer Ansteckung zu schützen.
→ Sie haben ein positives Testresultat erhalten? Was sollten Sie tun?
Die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen und nach positiven Poolproben werden vom Bund übernommen. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests ohne Symptome und Antikörpertests. Ebenso sind die Tests kostenlos, wenn Sie eine Anweisung von einer kantonalen Stelle oder von einer Ärztin/einem Arzt erhalten haben, dass Sie sich testen lassen sollen.
Testcenter beim Spital Nidwalden
Ein Test im Testcenter beim Spital Nidwalden an der Ennetmooserstrasse 19 in Stans bedingt eine vorgängig Online-Anmeldung, alternativ kann diese über Telefon 041 618 17 92 erfolgen. Beachten Sie bitte, welche Formulare und Ausweise Sie ausfüllen bzw. mitbringen müssen.
- Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 12.30 13.40 -17.00 Dienstag 08.00 - 12.30 geschlossen Mittwoch 08.00 - 12.30 geschlossen Donnerstag 08.00 - 12.30 geschlossen Freitag 08.00 - 12.30 13.40 - 17.00 Samstag 08.30 - 12.30 geschlossen Sonntag 08.30 - 12.30 geschlossen
ab 1. Juni 2022 neue Oeffnungszeiten:
- Montag: 08:00 – 12:30
- Mittwoch: 08:00 – 12:30
- Freitag: 08:00 – 12:30
- Samstag: 08:30 – 12:30
- Sonntag: 08:30 – 12:30
Dienstag und Donnerstag sowie an allen Nachmittagen ist das Testcenter geschlossen.
Bitte wenden Sie sich für einen Covid-Test ausserhalb unserer Öffnungszeiten an die Hausärzte im Kanton Nidwalden
- Kosten:
PCR-Test: bei Anordnung/Symptomen gratis, sonst CHF 158.00
Antigen-Schnelltest: gratis
- Bezahlmöglichkeiten: EC-/Kreditkarte, Twint oder bar
→ Zur Online-Anmeldung und weiteren Informationen
→ Anmeldung per Telefon (während Öffnungszeiten): 041 618 17 92
Testcenter im Alten Zeughaus
Per 19. April 2022 wurde der Testbetrieb im Alten Zeughaus in Oberdorf eingestellt. Es ist weiterhin möglich, sich im Testcenter beim Spital Nidwalden in Stans oder in Arztpraxen testen zu lassen.
Teststellen bei den Hausarztpraxen
Eine Reihe von Hausarztpraxen bietet ebenfalls Covid-19-Tests an. Bitte informieren Sie sich bei Interesse direkt bei Ihrem Hausarzt über das Angebot und die Kosten.
Bei einem negativem PCR-Test ist das Covid-Zertifikat 72h ab Probeentnahme gültig. Bei einem negativem Antigen-Schnelltest ist das Covid-Zertifikat 24h ab Probeentnahme gültig. Bei einem positiven Befund wird den Betroffenen empfohlen, zu Hause zu bleiben, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind.
Selbsttests werden nicht vergütet, unabhängig davon, ob Sie geimpft sind oder nicht. Mit einem Selbsttest kann kein Covid-Zertifikat generiert werden. Selbsttests sind z.B. in Apotheken, Drogerien oder im Detailhandel erhältlich.
→ Weitere Informationen zum Testen auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit
Isolation/Quarantäne
- Sind Sie positiv auf Covid-19 getestet worden?
Zurzeit besteht keine Isolationspflicht. Es wird empfohlen, zu Hause zu bleiben, bis man 48 Stunden symptomfrei ist. Es werden keine Bestätigungen für die Covid-Erkrankung mehr durch das Gesundheitsamt oder Contact Tracing ausgestellt. Wird ein Arztzeugnis für den Arbeitgeber benötigt, melden Sie sich bei Ihrem Hausarzt. Die Zertifikate kommen direkt von den Labors oder können hier bestellt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt auf, wenn sich Ihre Krankheitssymptome verschlimmern oder Sie beunruhigen.
- Hatten Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person?
Zurzeit werden keine Kontaktquarantänen angeordnet.
Covid-Zertifikat
Das kostenlose Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat, auf was Sie bei der Ausstellung beachten müssen und wie Personen, die ihre letzte Impfdosis im Ausland erhalten haben und über kein EU-kompatibles Covid-Zertifikat verfügen, ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen können, entnehmen Sie der separaten Webseite.
→ Zur Webseite zum Covid-Zertifikat
→ Zu weiteren Informationen auf der Seite des Bundes
→ Direkt zum Antragsformular
Psychische Gesundheit
Zahlreiche Menschen leiden auch seelisch unter den Auswirkungen der Corona-Krise. Kennen Sie aus Ihrem Umfeld Personen, denen die Situation psychisch stark zusetzt? Gehen Sie auf solche Menschen zu, bieten Sie das Gespräch an und informieren Sie sie über bestehende Hilfsangebote.
→ www.bag-coronavirus.ch/hilfe
→ www.dureschnufe.ch
→ www.143.ch (Dargebotene Hand)
→ www.promentesana.ch
→ www.wie-gehts-dir.ch
→ www.projuventute.ch (für Kinder/Jugendliche: www.147.ch)
→ www.inclousiv.ch
→ Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden)
→ Beratungstelefon Notfall-Psychiatrie: Telefon 0900 85 65 65
Helpline und häufige Fragen/Antworten
Für die Bevölkerung in Nidwalden steht von Montag-Freitag von 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr eine Helpline zur Verfügung: Tel. +41 41 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch. Die Helpline hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen rund um das Coronavirus weiter.
Ab 1. Juni 2022 gelten folgende Erreichbarkeitszeiten: Montag-Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (zum Beispiel Korrektur von falsch ausgestellten Zertifikaten) werden in der Fachstelle Covid-19 zusammengefasst. Diese befindet sich im alten Zeughaus an der Wilstrasse 1 in Oberdorf. Die Schalteröffnungszeiten lauten: Montag bis Freitag von 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.
Ab 1. Juni 2022 gelten folgende Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Informationen des Bundes und nützliche Links
Umfassende Informationen zum Coronavirus (COVID-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
→ Zu häufig gestellten Fragen und Antworten (BAG-Webseite)
→ Zu Kontakten und Links
→ Downloads von Plakaten, Videomaterial etc.
→ Informationen zur aktuellen Lage in der Schweiz
→ Liste mit Hilfsangeboten für die psychische Gesundheit in der Coronakrise
→ Zur Webseite Dureschnufe.ch mit Tipps für psychische Gesundheit, Home-Office, Einsamkeit, Medienflut, familiäre Probleme usw.
Das BAG hat Infolines zum Coronavirus in Betrieb:
- Für die Bevölkerung: Telefon +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr)
- Für Gesundheitsfachpersonen: +41 58 462 21 00 (täglich 8.00-18.00 Uhr)
→ Informationen in Gebärdensprache
→ Informationen in leichter Sprache
→ Download von Postern in leichter Sprache
(Information in easy language)
→ Information on covid-19 in different languages (Website of the Federal Office of Public Health)
→ Good-to-know Information, Explainer Video and helpful graphics on covid-19 (Website of Swiss Red Cross - migesplus)
→ Download information and posters in different languages (Website of the Federal Office of Public Health)
Informationen zu Veranstaltungen
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Für Grossveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung und mit mindestens 1000 Besucherinnen und Besucher pro Tag besteht die Möglichkeit, eine Beteiligung an ungedeckten Kosten durch die öffentliche Hand zu erwirken, sollte die Veranstaltung aufgrund behördlich angeordneter Covid-19-Massnahmen abgesagt, redimensioniert oder verschoben werden.
→ Mehr Infos zum Covid-19-Schutzschirm Publikumsanlässe
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Läden, öffentliche Einrichtungen, Freizeitbetriebe
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Restaurants und andere Gastronomiebetriebe
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Schutz am Arbeitsplatz
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen. Die Arbeitgebenden entscheiden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.
→ Weitere Informationen zum Schutz am Arbeitsplatz
Unternehmen und Selbständige
-
Härtefallprogramm von Bund und Kanton: Zwischen dem 19. April bis zum 31. Mai 2022 können im Kanton Nidwalden Gesuche für das neue Härtefallprogramm (erstes Quartal 2022) eingereicht werden. Sämtliche erforderlichen Informationen finden Sie unter www.nw.ch/haertefall. Wir empfehlen Ihnen, die dort aufgeführten Informationen genau durchzulesen, bevor Sie mit der Gesuchseingabe starten.
→ Zur Webseite zum Covid-19-Härtefallprogramm
→ Zu weiteren Informationen im Online-HelpCenter von EasyGoV -
Kurzarbeit:Für die Voranmeldung und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) gilt seit dem 1. April 2022 wieder das ordentliche Verfahren. Die Höchstbezugsdauer von KAE von 24 Monaten während der Rahmenfrist von zwei Jahren ist bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden. Am 1. Juli 2022 tritt für alle Betriebe wieder die ordentliche Höchstbezugsdauer von zwölf Monaten pro Rahmenfrist in Kraft.
→ Zur Webseite «Kurzarbeit infolge Coronavirus»
→ Formular «Voranmeldung Kurzarbeit -
Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die von den Massnahmen gegen das Coronavirus stark betroffen sind, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen: Sie können weiterhin Erwerbsersatz beanspruchen. Der Bundesrat hat die Geltungsdauer der Verordnungsregelungen für den Corona-Erwerbsersatz am 17. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erwerbsersatz bleiben unverändert. Massgebendes Kriterium: Ein Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der letzten Jahre. Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben auch Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, wenn sie ihre Tätigkeit auf Anordnung der Behörden einstellen mussten, oder im Fall eines behördlichen Veranstaltungsverbots, wenn sie für diese Veranstaltung eine Leistung erbracht hätten. Anträge auf Erwerbsersatz sind bei jener Ausgleichskasse einzureichen, bei welcher die Beiträge abgerechnet werden.
→ Link zur Ausgleichskasse Nidwalden
→ Zur Verordnung des Bundesrates über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit Covid-19 -
COVID-19-Fonds: Nidwaldner Kleinunternehmen und Selbständigen mit weniger als 10 Mitarbeitenden steht ein mit privaten Geldern geäufneter COVID-19-Fonds zur Verfügung. Betroffene können ein Gesuch für einen nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken stellen, sofern sie gewisse Kriterien erfüllen. Unternehmen, die bereits einen Beitrag aus dem Fonds erhalten haben, können ab 10. Januar 2022 erneut ein Gesuch stellen. Bedingung ist, dass sie bisher keine Härtefall-Unterstützung in Anspruch genommen haben. Die Eingabefrist für Gesuche läuft bis zum 31. Dezember 2022.
→ Zur Webseite mit den Kriterien und dem Antragsformular -
Veranstaltungsunternehmen: Für Grossveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung und mit mindestens 1000 Besucherinnen und Besucher pro Tag besteht die Möglichkeit, eine Beteiligung an ungedeckten Kosten durch die öffentliche Hand zu erwirken, sollte die Veranstaltung aufgrund behördlich angeordneter Covid-19-Massnahmen abgesagt, redimensioniert oder verschoben werden.
→ Mehr Infos zum Covid-19-Schutzschirm Publikumsanlässe
Kulturschaffende und Kulturunternehmen
Um die voraussichtlich auch 2022 benötigte Hilfe im Kulturbereich weiterführen zu können, hat der Regierungsrat eine neue kantonale Covid-19-Kulturverordnung mit Gültigkeitsdauer bis Ende 2022 beschlossen. Damit werden im Wesentlichen drei Zielsetzungen verfolgt: die Milderung von wirtschaftlichen Auswirkungen für Kulturunternehmen, Kulturschaffenden und Kulturvereine, die Unterstützung von Kulturunternehmen, beispielsweise bei Transformationsprojekten, und die Verhinderung einer nachhaltigen Schädigung der Nidwaldner Kulturlandschaft. Im Kanton Nidwalden stehen für Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte total 400'000 Franken zur Verfügung.
→ Webseite Amt für Kultur mit weiteren Infos
Reisen
Wichtige Info an ausländische Staatsangehörige: Möglicherweise dürfen Sie nicht in die Schweiz einreisen. Klären Sie vor Ihrer Reise folgende Fragen:
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Bei der Einreise in die Schweiz ist kein Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Testresultates notwendig. Es muss auch kein Einreiseformular vorgelegt werden.
→ Infoline für Einreisende: Telefon +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr)
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundes für den Bereich des internat. Personenverkehrs
Zum Thema «Reisen mit dem Covid-Zertifikat» erhalten Sie auf einer separaten Webseite mehr Auskünfte.
→ Zur Webseite zum Covid-Zertifikat
→ Häufig gestellte Fragen/Antworten zum Thema «Reisen mit dem Covid-Zertifikat» (BAG-Webseite)
Spital Nidwalden
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich direkt über die Webseite des Spitals über die aktuellen Besucherreglungen zu informieren.
→ Website Spital Nidwalden
Für einen Covid-19-Test können Sie einen Termin im Testcenter beim Spital Nidwalden buchen. Dies bedingt eine vorgängig Online-Anmeldung, alternativ kann diese während den Öffnungszeiten des Testcenters über Telefon +41 41 618 17 92 erfolgen. Beachten Sie bitte, welche Formulare und Ausweise Sie ausfüllen bzw. mitbringen müssen.
→ Mehr Informationen zum Testcenter
Alters- und Pflegeheime
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich direkt beim jeweiligen Heim über die aktuellen Schutzmassnahmen und Besuchszeiten zu erkundigen.
→ Überblick über die Alters- und Pflegeheime in Nidwalden
Öffentlicher Verkehr
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Bildung / Schulen
Das Amt für Volksschulen und Sport Nidwalden hat Merkblätter für Eltern und Betreuungspersonen von Kindern auf Stufe Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I publiziert. Auf einem verständlichen Schema ist festgehalten, wann ein Kind oder ein/e Jugendliche/r bei Krankheitsanzeichen in die Schule darf und wann es zu Hause bleiben muss. Es gelten die Schutzkonzepte der Schulen.
→ Zum Merkblatt: Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern im Schulalter
→ Zum Merkblatt «Umgang mit Covid-19 an den Nidwaldner Volksschulen»
Covid-19-Verordnungen des Kantons
Nachfolgend sind kantonale (Not)Verordnungen aufgelistet, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und der Abfederung der Folgen der behördlich angeordneten Massnahmen stehen. In der Liste sind ausschliesslich Verordnungen zu finden, die aktuell in Kraft sind oder demnächst in Kraft treten:
- Kantonale Covid-19-Verordnung: Zusätzliche Massnahmen auf kantonaler Ebene zu den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.
→ Link zur Verordnung
- Covid-19-Härtefallgesetz und Covid-19-Härtefallverordnung: Härtefallprogramm 2022 zur Abfederung von wirtschaftlichen Einbussen im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Covid-19-Massnahmen.
→ Link zum Gesetz
→ Link zur Verordnung
- Kantonale Covid-19-Kulturverordnung: Diese Verordnung bezweckt, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie für Kulturunternehmen und Kulturschaffende abzumildern.
→ Link zur Verordnung
- Kantonale Covid-19-Notverordnung Publikumsanlässe: Mit diesem sogenannten Schutzschirm ist eine Beteiligung von Bund und Kanton an ungedeckten Kosten von Grossveranstaltungen im Fall einer coronabedingten Absage möglich.
Link zur Covid-19-Notverordnung Publikumsanlässe
Verordnung zur Covid-19-Notverordnung Publikumsanlässe
- Notverordnung zu den politischen Rechten: Diese bezweckt die Sicherstellung der politischen Rechte während der Covid-19-Pandemie, insbesondere werden darin die Möglichkeiten der Gemeinden und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften erweitert, ihre Versammlungen durchzuführen bzw. Geschäfte zu behandeln.
→ Link zur Notverordnung
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ Kantonale Covid-19-Helpline reduziert ihre Erreichbarkeitszeiten (25.5.2022)
→ Grossveranstalter erhalten dank Schutzschirm Planungssicherheit (16.5.2022)
→ Jetzt prüfen, ob für die Sommerferien ein neuer Ausweis fällig ist (13.5.2022)
→ Kantonales Covid-19-Testcenter stellt seinen Betrieb ein (12.4.2022)
→ Regierungsrat legt Kriterien für die Härtefallhilfe 2022 fest (31.3.2022)
→ Testcenter im alten Zeughaus reduziert Öffnungszeiten (31.3.2022)
→ Angebotspflicht für repetitives Testen an Schulen wird aufgehoben (17.3.2022)
→ Das Covid-19-Impfzentrum stellt seinen Betrieb demnächst ein (18.2.2022)
→ Kanton verlängert Covid-19-Hilfestellung für Kulturunternehmen (17.2.2022)
→ Eingabe von Gesuchen für Härtefallprogramm 2022 startet im April (10.2.2022)
→ Impfzentrum im alten Zeughaus reduziert Öffnungszeiten (10.2.2022)
→ Die Maskenpflicht an den Schulen wird aufgehoben (8.2.2022)
→ Kanton Nidwalden fordert Rückkehr zur normalen Lage (8.2.2022)
→ Schalter der kantonalen Verwaltung sind nachmittags wieder geöffnet (3.2.2022)
→ Die Fasnacht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (28.1.2022)
→ Impfangebot wird wegen mässiger Nachfrage per 28. Januar reduziert (21.1.2022)
→ Bevölkerung ist aufgefordert, sich jetzt boostern zu lassen (17.1.2022)
→ Regierungsrat hat ein neues Covid-19-Härtefallgesetz ausgearbeitet (14.1.2022)
→ Öffnungszeiten im Testcenter in Oberdorf werden erweitert (10.1.2022)
→ Das Impfangebot im alten Zeughaus wird merklich ausgebaut (6.1.2022)
→ Quarantänedauer wird von 10 auf 7 Tage verkürzt (3.1.2022)
Ältere Medienmitteilungen des Kantons zum Coronavirus finden Sie in unserem Archiv.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits- und Sozialdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | 041 618 76 02 | gesundheitsamt@nw.ch |
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