Coronavirus (Covid-19)
Aktuelle Situation Kanton Nidwalden
Anzahl Fälle (Stand: 08. März 2023, 11.30 Uhr)
COVID-19 | Anzahl | Veränderung |
Positiv getestete Personen (kumuliert) | 21'572 | 0 |
Derzeit hospitalisiert | 0 | 0 |
Davon auf der Intensivstation | 0 | 0 |
Verstorbene Personen (kumuliert) | 41 | 0 |
→ COVID-19-Statistik Kanton Nidwalden (per 28.02.2023)
Hinweis vom 10. Januar 2023: Angesichts der inzwischen endemischen Entwicklung von Covid-19-Erkrankungen und aufgrund des geänderten Testverhaltens in der Bevölkerung ist die Aussagekraft der Tabelle nicht mehr repräsentativ. Die statistischen Werte werden daher an dieser Stelle nicht mehr aktualisiert. Sollte der weitere Verlauf von Covid-19 dies erfordern, würde eine Fortsetzung der zentralen Statistik ins Auge gefasst.
Schnellsuche:
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
- Abstand halten: Halten Sie zu anderen Personen möglichst Abstand.
- Gründlich Hände waschen: Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Seife. Nutzen Sie alternativ ein Desinfektionsmittel. Vermeiden Sie Händeschütteln.
- In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend in einem Abfallbehälter und waschen Sie sich sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife.
- Räume durchlüften: Lüften Sie Räumlichkeiten regelmässig durch, um eine Frischluftzufuhr sicherzustellen. An heissen Tagen im Sommer wird empfohlen, weniger häufig und nur zu kühleren Tageszeiten zu lüften.
- Freiwillig Maske tragen: Tragen Sie zum Selbstschutz freiwillig eine Maske, wenn Sie sich damit sicherer fühlen.
- Kontakte begrenzen: Das Risiko einer Infektion kann reduziert werden, indem Kontakte in Innenräumen begrenzt werden (z. B. der Empfang von Gästen vor Ort).
Verhaltensempfehlungen für gefährdete Personen
Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren, Schwangere, Erwachsene mit Trisomie 21 sowie Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegs- oder Nierenerkrankungen, Leberzirrhose sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Als stark gefährdet gelten auch Personen mit hochgradiger Fettleibigkeit. Besonders gefährdete Personen sollten Orte mit hohem Personenaufkommen vermeiden, Abstand halten und gegebenenfalls eine Maske tragen.
→ Empfehlungen für besonders gefährdete Personen
Virusübertragung und Symptome
Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Das heisst, bei weniger als 1.5 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Es ist normal, dass sich Viren ständig verändern und dadurch zufällig Mutationen entstehen. Während die meisten neu auftretenden Mutationen keinen grossen Einfluss auf die Ausbreitung eines Virus haben, können einige Mutationen oder Kombinationen von Mutationen dem Virus einen Vorteil verschaffen.
→ Weitere Informationen zu den Symptomen, Krankheit und Behandlung
Das Coronavirus kann sehr unterschiedliche Krankheitssymptome zeigen. Die häufigsten Symptome sind:
- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
- Fieber
- Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
- Kopfschmerzen
- Allgemeine Schwäche, Unwohlsein
- Muskelschmerzen
- Schnupfen
- Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
- Hautausschläge
Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark und können je nach Virusvariante variieren. Sie können auch leicht sein. Bereits ein Schnupfen kann eine Infektion bedeuten. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.
WICHTIG: Warten Sie nicht damit zu, Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder im Bedarfsfall das Spital/den Notruf zu kontaktieren, sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern.
→ Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung
→ Informationen zu Long Covid (anhaltende Folgen einer Erkrankung)
→ Kontaktstellen bei Long Covid
Impfung
Im folgenden Abschnitt finden Sie alle relevanten Informationen zur Impfung gegen Covid-19 im Kanton Nidwalden. Sie können zwischen diesen Themen wählen:
→ Auffrischimpfung
→ Erst- und Zweitimpfung von Personen ab 12 Jahren
→ Allgemeine Informationen zur Impfung
++ Auffrischimpfung (Boosterimpfung) ++
In kalten Monaten wird jeweils mit einer Zunahme des Infektionsgeschehens und ansteigenden Zahlen von Covid-19-Erkrankungen gerechnet. Im Zentrum der Impfempfehlung steht der Schutz besonders gefährdeter Personen vor einer schweren Erkrankung. Dadurch kann auch eine starke Belastung des Gesundheitssystems verhindert werden.
→ Weitere Informationen zur Impfempfehlung
Empfehlung in erster Linie
- Personen im Alter von ≥ 65 Jahren
- Personen im Alter von 16–64 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung, Schwangerschaft oder Trisomie 21
Empfehlung in zweiter Linie
- Gesundheitspersonal oder Personen, die beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen
Allgemeine Empfehlung
- Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren
Die Impfung ist kostenlos. Eine vorgängige Anmeldung bei den Impfstellen ist zwingend.
Ab 1. April 2023 geltende Impfempfehlung für Frühling/Sommer 2023 Für besonders gefährdete Personen ist eine Covid-19-Impfung lediglich dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Die letzte Impfung oder die letzte bekannte Infektion müssen mindestens sechs Monate zurückliegen. Weiterhin empfohlen bleibt die Covid-19-Impfung für schwer immundefiziente Personen. Für alle anderen Personen wird keine Impfung empfohlen. |
Impfung für Reisen
Jedes Land legt die Bestimmungen zur Einreise, wie etwa eine Covid-19-Impfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, selbst fest. Es ist Aufgabe der Reisenden, sich über die Bestimmungen zu informieren und sich – falls notwendig – impfen zu lassen. Die Kosten für Reiseimpfungen gehen zu Lasten der geimpften Person.
Folgende Impfstellen führen eine Auffrischimpfung für Personen ab 16 Jahren durch:
• Arztpraxen: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech, Pfizer/Biontech bivalent, Moderna monovalent, Moderna bivalent und Johnson&Johnson
(Personen unter 30 Jahren wird empfohlen, mit Pfizer/BioNTech zu impfen)
• Apotheken: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech, Moderna bivalent, Pfizer/Biontech bivalent
(Personen unter 30 Jahren wird empfohlen, mit Pfizer/BioNTech zu impfen)
→ Liste der Impfstellen im Kanton Nidwalden
Haben Sie Fragen? Die kantonale Corona-Helpline ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr noch bis am 31.03.23 in Betrieb. Sie ist unter Tel. +41 41 618 43 34 oder helpline@nw.ch erreichbar. |
++ Erst- und Zweitimpfung von Personen ab 12 Jahren ++
Folgende Impfstellen führen Erst- und Zweitimpfungen von Personen ab 12 Jahren durch:
• Arztpraxen: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech, Moderna und Johnson&Johnson
• Apotheken: während den jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Zeitfenstern
Impfstoffe: Pfizer/BioNTech, Moderna
→ Liste der Impfstellen im Kanton Nidwalden
Eine Anmeldung hat direkt bei der Arztpraxis oder bei der Apotheke zu erfolgen.
Wichtig: Zum Impftermin mitgebracht werden müssen die Krankenkassenkarte, ein amtlicher Ausweis sowie Nachweise vorangegangener Impfungen. Personen bis 15 Jahren, die ohne Begleitung zum Impftermin erscheinen, haben eine unterzeichnete Einwilligungserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorzulegen.
++ Allgemeine Informationen zur Impfung ++
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand der Impfungen im Kanton Nidwalden:
Personen mit mind. 1 Impfdosis | 29'878 |
Bevölkerungsanteil mit min. 1 Impfdosis | 68.07% |
Verabreichte Auffrischimpfungen in den letzten 6 Monaten | 4481 |
Bevölkerungsanteil, der eine Auffrischimpfung erhalten hat in den letzten 6 Monaten | 10.21% |
(zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2023)
→ Statistik des BAG zur Covid-19-Impfung in der Schweiz
Wie funktioniert eine Impfung? Bei einer Impfung wird das Immunsystem mit der Krankheit «bekannt gemacht», ohne dass die Krankheit ausgelöst wird. Der Körper wird so für den Ernstfall vorbereitet. Kommt es zu einer späteren Ansteckung mit Covid-19, kann der Körper das Virus schnell erkennen und unschädlich machen. Kommt es dennoch zu einer Infektion, so fällt der Krankheitsverlauf in aller Regel milder aus als bei ungeimpften Personen.
Warum sollte ich mich impfen lassen? Eine geimpfte Person hat ein kleineres Erkrankungsrisiko bzw. ist besser geschützt vor schweren Verläufen. Mit einer hohen Impfrate ist die Bevölkerung besser immunisiert. Die Kosten für eine Covid-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
→ Weitere Informationen zu den Empfehlungen für eine Impfung
Warum braucht es eine Auffrischimpfung? Die Wirksamkeit des Impfschutzes lässt im Laufe der Zeit nach. Deshalb wird Personen ab 16 Jahren empfohlen, Auffrischimpfungen zu machen, damit der Schutz vor einer Infektion und schweren Krankheitsverläufen wieder erneuert wird. Eine Auffrischimpfung ist frühestens vier Monate nach der letzten Impfung möglich.
Ist eine Impfung gefährlich? Bei jeder Impfung kann es Nebenwirkungen geben. Meistens sind sie schwach und schnell vorbei. Häufigste Nebenwirkungen sind Rötungen der Einstichstelle, Fieber, Übelkeit, Muskel-, Gelenk- und Kopfschmerzen. Nur sehr selten gibt es schwere Nebenwirkungen wie eine allergische Reaktion direkt nach der Impfung oder Thrombosen innert 3 Wochen nach der Impfung. Wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn Nebenwirkungen länger dauern, schlimmer werden oder wenn sich in den Wochen nach der Impfung Ihr Wohlbefinden verändert.
→ Informationen des Bundesamtes für Gesundheit zur Impfung (BAG-Webseite)
→ Häufig gestellte Fragen zur Impfung (BAG-Webseite)
→ Statistik des BAG zur Covid-19-Impfung in der Schweiz
→ Nationale Infoline (Montag bis Freitag 8.00-18.00 Uhr): Tel. +41 58 463 00 00
→ Information about Covid-19-vaccination in Switzerland (16 different languages)
Testen
Wichtige Hinweise:
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Die unter «Virusübertragung und Symptome» beschriebenen Krankheitssymptome können unterschiedlich stark sein. Wenn Sie eines oder mehrere Symptome aufweisen, sind Sie eventuell am Coronavirus erkrankt. Sie können dies mit einem Covid-19-Test ausfindig machen. Das Testen bleibt ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung sowie um andere Personen, vor allem besonders gefährdete, vor einer Ansteckung zu schützen.
→ Sie haben ein positives Testresultat erhalten? Was sollten Sie tun?
Verrechnete Covid-19-Testkosten, die nicht stattgefunden haben
Es besteht der Verdacht, dass die Abrechnung der durchgeführten Covid-19 Testkosten von einigen Leistungserbringern nicht korrekt durchgeführt wurde, bzw. dass Covid-19 Testkosten in Rechnung gestellt wurden, die nicht stattgefunden haben.
Die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Covid-19-Testkosten ist Art. 3 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (SR 818.102; Covid-19-Gesetz). Der Bund förderte die Durchführung von Covid-19-Tests und trägt die Kosten, soweit sie nicht von einer Sozialversicherung übernommen werden.
Ist ein Versicherer Schuldner der Vergütung der Leistung (nach Art. 26a Abs. 1 und 3 Bst. a Covid-19-Verordnung 3), senden die Leistungserbringer die Rechnungen über Leistungen nach Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3 pro getestete Person einzelfallweise oder quartalsweise dem zuständigen Versicherer. Die Versicherer kontrollieren die Rechnungen und prüfen, ob der Leistungserbringer die Leistungen nach Anhang 6 korrekt abgerechnet hat. Wurde die Leistung (vom Leistungserbringer direkt oder über einen von ihm beauftragten Dritten) zu Unrecht in Rechnung gestellt, so kann der Versicherer die bereits geleisteten Vergütungen zurückfordern (Art. 26b Abs. 6 Covid-19-Verordnung 3).
Die externen Revisionsstellen der Versicherer prüfen jährlich die Meldungen und die Existenz geeigneter Kontrollen und erstatten dem BAG Bericht (Art. 26b Abs. 4 Covid-19-Verordnung 3).
→ Missbrauchskonzept (PDF, 453 kB, 21.12.2022)
→ Faktenblatt: Verdacht auf Betrug bei der Abrechnung von COVID-Tests (PDF, 1 MB, 27.12.2022)
Testcenter beim Spital Nidwalden
Das Testcenter beim Spital Nidwalden an der Ennetmooserstrasse 19 in Stans ist seit 1. Januar 2023 geschlossen. Es bieten weiterhin Arztpraxen kostenpflichtige Covid-19 Tests an.
Teststellen bei den Hausarztpraxen
Eine Reihe von Hausarztpraxen bietet Covid-19-Tests an. Bitte informieren Sie sich bei Interesse direkt bei Ihrem Hausarzt über das Angebot und die Kosten.
Hinweis: Seit 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für individuelle Tests. Diese gehen zulasten der getesteten Person. In wenigen gesundheitsbedingten Ausnahmen kommt die obligatorische Krankenversicherung dafür auf. Ein PCR-Test kostet aller Voraussicht nach 158 Franken. Für Schnelltests gilt der freie Markt. |
Bei einem negativem PCR-Test ist das Covid-Zertifikat 72h ab Probeentnahme gültig. Bei einem negativem Antigen-Schnelltest ist das Covid-Zertifikat 24h ab Probeentnahme gültig. Bei einem positiven Befund wird den Betroffenen empfohlen, zu Hause zu bleiben, bis sie 24 Stunden symptomfrei sind, und während dieser Zeit bei Kontakt mit anderen Personen eine Maske zu tragen.
→ Weitere Informationen zum Testen auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit
Isolation/Quarantäne
- Sind Sie positiv auf Covid-19 getestet worden?
Zurzeit besteht keine Isolationspflicht. Es wird empfohlen, zu Hause zu bleiben, bis man 24 Stunden symptomfrei ist. Wenn dies nicht möglich ist, halten Sie Abstand und tragen Sie eine Maske. Wenn Sie mit anderen Personen Kontakt hatten, ist es sinnvoll, diese so früh wie möglich über das positive Testergebnis zu informieren.
Es werden keine Bestätigungen für die Covid-Erkrankung mehr durch das Gesundheitsamt oder Contact Tracing ausgestellt. Wird ein Arztzeugnis für den Arbeitgeber benötigt, melden Sie sich bei Ihrem Hausarzt. Die Zertifikate kommen direkt von den Labors oder können hier bestellt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt auf, wenn sich Ihre Krankheitssymptome verschlimmern oder Sie beunruhigen.
- Hatten Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person?
Zurzeit werden keine Kontaktquarantänen angeordnet. Besonders gefährdete Personen sollten sich testen lassen.
Covid-Zertifikat
Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat, auf was Sie bei der Ausstellung beachten müssen und wie Personen, die ihre letzte Impfdosis im Ausland erhalten haben und über kein EU-kompatibles Covid-Zertifikat verfügen, ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen können, entnehmen Sie der separaten Webseite.
→ Zur Webseite zum Covid-Zertifikat
→ Zu weiteren Informationen auf der Seite des Bundes
→ Direkt zum Antragsformular
Post-Covid-Erkrankung/Long-Covid
Betroffene Personen von Post-Covid-Erkrankungen erhalten hier Infos und Hilfsangebote.
→ Sprechstunde und Rehabilitatsinsangebote
→ Langzeitfolgen des Coronavirus (altea-network)
→ Verein Long-Covid
Psychische Gesundheit
Nachfolgend eine Liste von Hilfsangeboten:
→ www.bag-coronavirus.ch/hilfe
→ www.dureschnufe.ch
→ www.143.ch (Dargebotene Hand)
→ www.promentesana.ch
→ www.wie-gehts-dir.ch
→ www.projuventute.ch (für Kinder/Jugendliche: www.147.ch)
→ www.inclousiv.ch
→ Webseite Luzerner Psychiatrie (Luzern, Obwalden, Nidwalden)
Helpline und häufige Fragen/Antworten
Für die Bevölkerung in Nidwalden steht von Montag-Freitag von 08.00-12.00 Uhr eine Helpline zur Verfügung: Tel. +41 41 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch. Die Helpline hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen rund um das Coronavirus weiter.
→ Hinweis: Die Helpline ist noch bis am 31. März 2023 in Betrieb
Sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (zum Beispiel Korrektur von falsch ausgestellten Zertifikaten) werden in der Fachstelle Covid-19 zusammengefasst. Diese befindet sich im Zentrum für Bevölkerungsschutz, Aawasserstrasse 12, Oberdorf. Der Schalter ist nur noch auf telefonische Voranmeldung 041 618 43 34 geöffnet.
Informationen des Bundes und nützliche Links
Umfassende Informationen zum Coronavirus (COVID-19) sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu finden: www.bag-coronavirus.ch
→ Zu häufig gestellten Fragen und Antworten (BAG-Webseite)
→ Zu Kontakten und Links
→ Downloads von Plakaten, Videomaterial etc.
→ Informationen zur aktuellen Lage in der Schweiz
Das BAG hat Infolines zum Coronavirus in Betrieb:
- Für die Bevölkerung: Telefon +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr)
- Für Gesundheitsfachpersonen: +41 58 462 21 00 (täglich 8.00-18.00 Uhr)
→ Informationen in Gebärdensprache
→ Informationen in leichter Sprache
(Information in easy language)
→ Information on covid-19 in different languages (Website of the Federal Office of Public Health)
→ Good-to-know Information, Explainer Video and helpful graphics on covid-19 (Website of Swiss Red Cross - migesplus)
→ Download information and posters in different languages (Website of the Federal Office of Public Health)
Informationen zu Veranstaltungen
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Läden, öffentliche Einrichtungen, Freizeitbetriebe
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Restaurants und andere Gastronomiebetriebe
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Schutz am Arbeitsplatz
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen. Die Arbeitgebenden entscheiden über allfällige Massnahmen, die dem Schutz am Arbeitsplatz dienen.
→ Weitere Informationen zum Schutz am Arbeitsplatz
Unternehmen und Selbständige
-
Härtefallprogramm von Bund und Kanton: Das Härtefallprogramm des Kantons Nidwalden ist abgeschlossen.
→ Zur Webseite zum Covid-19-Härtefallprogramm -
Kurzarbeit: Bis Dezember 2022 waren zwei verschiedene Verfahren in Kraft, je nachdem, ob die Kurzarbeit aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie oder aus anderen Gründen (z.B. aufgrund des Krieges in der Ukraine, Energiemangellage) angemeldet und beantragt wurde. Seit 2023 gilt für sämtliche Anträge und Abrechnungen von Kurzarbeitsentschädigungen das gleiche ordentliche Verfahren.
→ Mehr Informationen zur Kurzarbeit -
Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung: Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat auch für Selbständigerwerbende verschiedene Unterstützungsmassnahmen umgesetzt. Die Massnahmen wurden inzwischen aufgehoben.
-
Covid-19-Fonds: Das privat initiierte Covid-19-Fonds-Programm, mit welchem von der Pandemie stark betroffene Nidwaldner Kleinunternehmen in Form von Beiträgen von 10'000 Franken direkt unterstützt werden konnten, ist Ende 2022 abgeschlossen worden.
Kulturschaffende und Kulturunternehmen
Die Hilfe in Form von Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen, die von den behördlich angeordneten Corona-Massnahmen betroffen waren, ist Ende 2022 abgeschlossen worden.
Reisen
Falls Sie eine Reise ins Ausland planen und eine aktuelle Impfbestätigung brauchen, melden Sie sich genug früh bei der Helpline, Tel. +41 41 618 43 34 oder helpline@nw.ch. |
Bei der Einreise in die Schweiz ist kein Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Testresultates notwendig. Es muss auch kein Einreiseformular vorgelegt werden.
→ Zum Travelcheck für Einreisende
→ Mehr Informationen auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM)
→ Infoline für Einreisende: Telefon +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr)
→ Zur Covid-19-Verordnung des Bundes für den Bereich des internat. Personenverkehrs
Zum Thema «Reisen mit dem Covid-Zertifikat» erhalten Sie auf einer separaten Webseite mehr Auskünfte.
→ Zur Webseite zum Covid-Zertifikat
→ Häufig gestellte Fragen/Antworten zum Thema «Reisen mit dem Covid-Zertifikat» (BAG-Webseite)
Aktuelle EmpfehlungReisenden aus oder nach China wird empfohlen, im Flugzeug eine Maske (chirurgisch oder FFP2) zu tragen. |
Spital Nidwalden
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich direkt über die Webseite des Spitals über die aktuellen Besucherreglungen zu informieren. Das Covid-19-Testcenter ist seit 1. Januar 2023 geschlossen.
→ Website Spital Nidwalden
Alters- und Pflegeheime
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich direkt beim jeweiligen Heim über die aktuellen Schutzmassnahmen und Besuchszeiten zu erkundigen.
→ Überblick über die Alters- und Pflegeheime in Nidwalden
Öffentlicher Verkehr
Es bestehen keine behördlich angeordneten Einschränkungen.
Bildung / Schulen
Das Amt für Volksschulen und Sport Nidwalden hat Merkblätter für Eltern und Betreuungspersonen von Kindern auf Stufe Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I publiziert. Auf einem verständlichen Schema ist festgehalten, wann ein Kind oder ein/e Jugendliche/r bei Krankheitsanzeichen in die Schule darf und wann es zu Hause bleiben muss. Es gelten die Schutzkonzepte der Schulen.
→ Zum Merkblatt «Umgang mit Covid-19 an den Nidwaldner Volksschulen»
Covid-19-Verordnungen des Kantons
Nachfolgend sind kantonale Gesetze und (Not)Verordnungen aufgelistet, die im Zusammenhang mit Covid-19 und der Abfederung der Folgen der behördlich angeordneten Massnahmen stehen. In der Liste sind ausschliesslich Verordnungen zu finden, die aktuell in Kraft sind oder demnächst in Kraft treten:
- Kantonale Covid-19-Verordnung: Zusätzliche Massnahmen auf kantonaler Ebene zu den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.
→ Link zur Verordnung
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ Betrieb der kantonalen Covid-19-Helpline wird eingestellt (15.3.2023)
→ Ab neuem Jahr bieten noch Arztpraxen Covid-19-Tests an (22.12.2022)
→ Das kantonale Covid-19-Härtefallprogramm ist abgeschlossen (24.11.2022)
→ Letzte Möglichkeiten für Covid-19-Auffrischimpfung im Impfzentrum (11.11.2022)
→ «Pfizer bivalent» ist nun bei Impfstellen in Nidwalden erhältlich (28.10.2022)
→ Für 2. Auffrischimpfung geht ein neues Impfzentrum in Betrieb (30.9.2022)
→ Über 80-Jährigen wird eine weitere Auffrischimpfung empfohlen (7.7.2022)
→ Kantonale Covid-19-Helpline reduziert ihre Erreichbarkeitszeiten (25.5.2022)
Ältere Medienmitteilungen des Kantons zum Coronavirus finden Sie in unserem Archiv mittels Stichwortsuche.
Bericht Covid-19-Krisenmanagement im Kanton Nidwalden |
Zugehörige Objekte
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Gesundheitsamt | 041 618 76 02 | gesundheitsamt@nw.ch |
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Gesundheits- und Sozialdirektion |
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