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Baukoordination
Gehört zum Amt: Amt für Raumentwicklung
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen brauchen in jedem Fall eine Bewilligung des Kantons.
Damit die für das Bauvorhaben nötigen Bewilligungen erteilt werden können, ist beim Bauamt der Standortgemeinde ein Baugesuch einzureichen. Alle Baugesuche, die in irgendeiner Weise kantonale Bewilligungen und/oder Stellungnahmen benötigen, werden durch die Kantonale Baukoordination koordiniert. Das Gemeindebauamt sorgt dafür, dass das Baugesuch zur Bearbeitung an die Baukoordinationsstelle weitergeleitet wird.
Baubewilligungsbehörde für alle Baugesuche ist der Gemeinderat.
Das Baugesuchsformular, das Reklamegesuchsformular und das Meldeformular für Solaranlagen kann direkt am Computer ausgefüllt oder heruntergeladen werden.
Hinweis: Öffnen Sie die Dateien bitte mit Adobe Acrobat.
Für Beckenried, Dallenwil, Emmetten & Ennetbürgen:
Für Buochs, Ennetmoos, Hergiswil, Oberdorf, Stans, Stansstad & Wolfenschiessen:
Merkblatt Erdbebensicherheit
Nachweis Naturgefahren GewässerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nachweis Naturgefahren LawineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nachweis Naturgefahren RutschungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nachweis Naturgefahren SturzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
611.11 Planungs- und Bauverordnung PBV neu inkl. Anhang (mit ►...... ◄ bezeichnete Paragraphen treten gemeindeweise in Kraft)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
611.2 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB (tritt gemeindeweise in Kraft)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
611.2 Anhang 1: Begriffe und MessweisenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
611.2 Anhang 2: SkizzenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
611.01 BauG alte noch gültige Art.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
611.011 BauV alte noch gültige § inkl. AnhängeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
611.12 Reklameverordnung inkl. AnhangExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontakt
BaukoordinationBuochserstrasse 1
Postfach 1241
6371 Stans
Tel. 041 41 618 72 23
Kontaktformular
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)