Verfahrensablauf "Benützung Seegebiet ohne Baubewilligung"

Der Ablauf des Verfahrens ist insbesondere davon abhängig, ob für die Gewässernutzung baubewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellt oder geändert werden müssen oder keine solchen nötig sind bzw. diese bereits bestehen. Für Nutzungen, bei denen keine Anlagen erstellt oder geändert werden (insbesondere Erneuerung von Konzessionen ohne Änderungen an den Nutzungsanlagen), ist hier ersichtlich.

Informationen

Datum
1. November 2020
Herausgeber/-in
Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Autor/-in
Landwirtschafts- und Umweltdirektion

Dokumente

Name
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