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Covid-19 Härtefallprogramm
Covid-19-Härtefallgesuche können im Kanton Nidwalden ab dem 15. Januar 2021 eingereicht werden. Alle relevanten Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Der Kanton Nidwalden beteiligt sich am Covid-19-Härtefallprogramm des Bundes. Unternehmen, die stark von der Coronakrise betroffen sind und die gesetzlich vorgegebenen Kriterien erfüllen, können so Finanzhilfen der öffentlichen Hand beantragen.
Nachdem der Landrat den kantonalen Rahmenkredit in der Höhe von 5 Millionen Franken und das Bundesparlament die Aufstockung der Summe für das Härtefallprogramm Mitte Dezember 2020 genehmigt haben, stehen im Kanton Nidwalden zur Unterstützung von Unternehmen, die wegen Covid-19 wirtschaftlich hart getroffen werden, insgesamt 10.43 Millionen Franken zur Verfügung.
Unternehmen können grundsätzlich dann ein Gesuch für Härtefall-Finanzhilfen einreichen, wenn mindestens eine der drei nachfolgenden Aussagen auf sie zutrifft:
Gesetzliche Grundlagen Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden zum Härtefallprogramm |
So können Sie ein Gesuch für Härtefall-Finanzhilfen einreichen:
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Informationen zu den Beilagen, die gemeinsam mit dem Gesuchsformular eingereicht werden müssen Folgende Unterlagen sind zwingend miteinzureichen:
Hinweise zu den Beilagen:
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Fragen zum Härtefallprogramm richten Sie bitte an die Volkswirtschaftsdirektion: Sie erreichen uns über Telefon 041 618 76 54 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@nw.ch.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
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Wirtschaftsförderung | +41 41 618 76 54 | wirtschaftsfoerderung@nw.ch |
Name | |
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Anleitung (Inserat) | Download |
Antragsformular Covid-19 Härtefallprogramm | Download |
Vorlage Budget 2021 (Härtefallmassnahmen) |