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Covid-19 Härtefallprogramm
Covid-19-Härtefallgesuche können im Kanton Nidwalden seit dem 15. Januar 2021 eingereicht werden. Für die erste Entscheidungsrunde werden alle Gesuche berücksichtigt, welche vollständig und korrekt bis am 15. Februar 2021 eingereicht worden sind.
Nach Mitte Februar eintreffende Gesuche werden ebenfalls entgegengenommen, jedoch erst im Nachgang zur ersten Entscheidungsrunde behandelt.
Der Kanton Nidwalden beteiligt sich am Covid-19-Härtefallprogramm des Bundes. Unternehmen, die stark von der Coronakrise betroffen sind und die gesetzlich vorgegebenen Kriterien erfüllen, können so Finanzhilfen der öffentlichen Hand beantragen.
Nachdem der Landrat den kantonalen Rahmenkredit in der Höhe von 5 Millionen Franken und das Bundesparlament die Aufstockung der Summe für das Härtefallprogramm Mitte Dezember 2020 genehmigt haben, stehen im Kanton Nidwalden zur Unterstützung von Unternehmen, die wegen Covid-19 wirtschaftlich hart getroffen werden, insgesamt 10.43 Millionen Franken zur Verfügung.
Unternehmen können grundsätzlich dann ein Gesuch für Härtefall-Finanzhilfen einreichen, wenn mindestens eine der drei nachfolgenden Aussagen auf sie zutrifft:
Gesetzliche Grundlagen Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden zum Härtefallprogramm |
So können Sie ein Gesuch für Härtefall-Finanzhilfen einreichen:
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Informationen zu den Beilagen, die gemeinsam mit dem Gesuchsformular eingereicht werden müssen Folgende Unterlagen sind zwingend miteinzureichen:
Bitte geben Sie Ihr Gesuch nur dann ein, wenn sämtliche der nachfolgenden formalen Bedingungen erfüllt sind:
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Fragen zum Härtefallprogramm richten Sie bitte an die Volkswirtschaftsdirektion: Sie erreichen uns über Telefon 041 618 76 54 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@nw.ch.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdirektion |
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Wirtschaftsförderung | +41 41 618 76 54 | wirtschaftsfoerderung@nw.ch |
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