Der Neubau der job-vision Ob-/Nidwalden ist vollständig bezugsbereit

31. Mai 2023

Ein zweigeschossiges Gebäude ergänzt neu das Areal der job-vision Ob-/ Nidwalden in Stans. Der Bau wurde heute im Rahmen einer schlichten Feier eingeweiht. Dadurch erhalten die Teilnehmenden des Beschäftigungsprogramms für Stellensuchende grössere und modernere Arbeitsräumlichkeiten.

Neubau
Der zweckmässige Neubau auf dem Areal der job-vision Ob-/Nidwalden.


Feierlicher Moment für die job-vision Ob-/Nidwalden, die sich im Auftrag der beiden Kantone um die berufliche Integration von Stellensuchenden kümmert: Im Beisein von Regierungsratsmitgliedern beider Kantone und einer grossen Delegation von Landrätinnen und Landräte konnte heute Mittwoch nach einer Bauphase von neun Monaten der zweistöckige Neubau eingeweiht werden. Darin finden die Schreinerei, die Malerei und die Abteilung Garten & Landschaft künftig eine Fläche von rund 435 Quadratmetern vor – gesamtheitlich gesehen wächst die zur Verfügung stehende Betriebsfläche dadurch um 165 Quadratmeter. Der zweckmässige Bau ersetzt auf dem Areal der job-vision am Bürgenberg in Stans zwei alte Holzbaracken, die aufgrund ihres Alters abgerissen werden mussten. Er weist aus Kosten- und Nutzungsgründen einen schlichten Standard auf, wie die geladenen Gäste der Einweihungsfeier auf einem Rundgang selbst feststellen konnten. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Schreinerei dienen ihrerseits nach einem Ausbau mittlerweile als Cafeteria.

«Ich bin den politischen Gremien dankbar, dass sie uns diesen Neubau ermöglicht haben. Er bietet uns in vielerlei Hinsicht einen Mehrwert. Neben zeitgemässen Arbeitsräumen können auch die Logistik und die betrieblichen Abläufe deutlich optimiert werden», freut sich Rolf Forster, Leiter der job-vision Ob-/Nidwalden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Gebäude deutlich flexibler genutzt werden kann als es bei den alten Baracken der Fall war.

Dynamik in der Baubranche hatte keinen Einfluss
Der Landrat hatte am 30. Juni 2021 für den Ersatzbau und die Umgestaltung der alten Schreinerei zur Cafeteria einen Kredit von 1.9 Millionen Franken bewilligt. Die Investitionen werden vollumfänglich durch den Kanton Nidwalden getätigt und lassen sich über Projektkosten für arbeitsmarktliche Massnahmen durch den Bund rückfinanzieren. Dieses Vorgehen ist mit dem Kanton Obwalden abgesprochen. Der Kredit kann trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges auf die Baubranche voraussichtlich eingehalten werden. So blieb das Projekt sowohl von Spitzen der Preiserhöhung bei Baumaterialien als auch von Lieferverzögerungen verschont. Im Sinne der Nachhaltigkeit wurden bestehende Elemente wie Türen oder auch Küchengeräte und Mobiliar für den Bau und die Ausstattung der neuen Räumlichkeiten wiederverwendet.

Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger lobt die gute Zusammenarbeit aller, die am Bau beteiligt waren: «Das Vorhaben konnte mit dem lokalen Gewerbe budget- und termingetreu sowie unter Einhaltung der neusten energetischen Standards umgesetzt werden.» So sind auf den Dächern bestehender Gebäude und des Neubaus insgesamt drei Fotovoltaikanlagen installiert worden. Mit den Anlagen kann die job-vision den Eigenbedarf an Strom abdecken.

Einweihungsfeier
Rolf Forster (links), Leiter job-vision Ob-/Nidwalden, zeigt den Gästen an der Einweihungsfeier die neue Schreinerei.


Jährlich 200 bis 300 Personen im Beschäftigungsprogramm
In den Arbeitsräumen und Produktionsstätten der job-vision Ob-/Nidwalden werden jährlich zwischen 200 und 300 Stellensuchende insbesondere aus dem handwerklichen und kaufmännischen Bereich sowie aus dem Detailhandel beschäftigt. Zusätzlich werden Potentialabklärungen und Hilfestellungen bei den Bewerbungsunterlagen angeboten, wovon auch andere zuweisende Stellen beider Kantone wie die Invalidenversicherung (IV) oder das Amt für Asyl und Flüchtlinge Gebrauch machen. Ziel ist es, den Teilnehmenden einen strukturierten Tagesablauf zu ermöglichen und sie beim Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu unterstützen. Die Kantone erfüllen dadurch einen Auftrag des Bundes.

Die Erlöse aus verkauften Produkten sowie Dienstleistungen, die von Stellensuchenden gegenüber Dritten erbracht werden, fliessen an die Betriebsaufwände der job-vision. Die verbleibende Differenz wird durch Bundesgelder gedeckt. Das kantonale Budget wird dadurch vollständig entlastet.

Zugehörige Objekte

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