Teilrevision des Personalgesetzes tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft
Mehr Flexibilität und Anpassungen an die sich gewandelte Arbeitswelt standen im Zentrum der Teilrevision des kantonalen Personalrechts: Nachdem der Landrat die Vorlage im Frühling verabschiedet und der Regierungsrat die Personalverordnung inzwischen angepasst hat, tritt das neue Personalgesetz demnächst in Kraft.
Die Personalgesetzgebung und die Personalerlasse des Kantons Nidwalden sind in ihren Grundzügen rund 20 Jahre alt. Verschiedene neuere, auch gesellschaftliche Entwicklungen werden darin bisher nicht abgebildet. Dies ändert sich per 1. Oktober 2023. Auf dieses Datum setzt der Regierungsrat die Teilrevision des Personalrechts für Angestellte im öffentlichen Sektor in Kraft, nachdem er nun die notwendigen Anpassungen in mehreren weiteren Personalerlassen verabschiedet hat.
Der Landrat hatte die Gesetzesvorlage, die unter Einbezug von Gemeinden, Arbeitnehmer/Arbeitgeber und öffentlich-rechtlichen Anstalten erarbeitet worden war, am 31. Mai 2023 genehmigt. Sie erlaubt es den Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen vom kantonalen Personalrecht abzuweichen und autonome Regelungen zu erlassen.
Personalrecht wird flexibler ausgestaltet
Die Anpassung weiterer Personalerlasse schliesst Regelungslücken, präzisiert Bestimmungen und bringt in vielen Bereichen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum. Namentlich werden für Mitarbeitende unter anderem die Kriterien für den Bezug von Gleitzeit gelockert und die bereits praktizierte Telearbeit (Homeoffice) im Detail geregelt. Auch werden die bis jetzt explizit aufgeführten Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung durch eine flexiblere Lösung ersetzt, sodass dem zunehmend digital stattfindenden Kundenverkehr in Zukunft besser Rechnung getragen werden kann.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Medienmitteilung Inkrafttreten Teilrevision Personalgesetz [PDF] (PDF, 31.78 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Inkrafttreten Teilrevision Personalgesetz [PDF] |