Das Nidwaldner Stimmvolk lehnt die Kinderschutzinitiative ab
Die sogenannte Kinderschutzinitiative ist heute Sonntag von den Nidwaldner Stimmberechtigten deutlich verworfen worden. Der Regierungsrat nimmt das Abstimmungsresultat mit Genugtuung zur Kenntnis. Bei einer Annahme der Vorlage wären bewährte Regelungen entfallen und der Aufwand gestiegen.
Im Kanton Nidwalden ist heute über die Volksinitiative zur Änderung des kantonalen Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» – die sogenannte Kinderschutzinitiative – abgestimmt worden. Ein Komitee hatte im Dezember 2022 ein von 438 Personen unterzeichnetes Begehren eingereicht, wonach medizinische und gesundheitsbezogene Massnahmen an Bildungsstätten in jedem Fall ein explizites Einverständnis der betroffenen Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihrer Eltern voraussetzen. Hintergrund waren die an Schulen umgesetzten Massnahmen während der Corona-Pandemie.
Das Stimmvolk hat die Volksinitiative mit 9'239 Nein zu 1'388 Ja klar abgelehnt. «Die Bevölkerung hat erkannt, dass die geltenden Regelungen für gesundheitsbezogene Massnahmen in den Schulen verhältnismässig sind und der Selbstbestimmung bereits heute ausreichend Rechnung tragen. So sind etwa Impfungen freiwillig und bedürfen der Zustimmung der Lernenden oder deren Eltern», zeigt sich Bildungsdirektor Res Schmid erfreut über das Abstimmungsresultat. Sowohl der Regierungsrat als auch der Landrat hatten die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Der Bildungsdirektor veranschaulicht, was eine Annahme der Initiative zur Folge gehabt hätte: «Der obligatorische Reihenuntersuch in der Schule, der positiv zur Gesundheit der Kinder beiträgt, wäre nicht mehr möglich gewesen. Ausserdem hätten für jegliche Massnahme die Urteilsfähigkeit der Lernenden abgeklärt werden müssen, was ein erheblicher Zusatzaufwand bedeutet hätte.»
Die Stimmbeteiligung am heutigen Abstimmungssonntag betrug 34.39 Prozent. Eidgenössische Vorlagen gelangten keine zur Abstimmung.
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