Registrierung von Tierhaltungen und Ablauf der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung 2025

28. Januar 2025

1. Registrierung von Tierhaltungen

Wer Tiere der Gattung Hausgeflügel, Equiden (Pferde, Pony, Esel, Maultiere und Maulesel), Klauentiere (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine und in Gehegen gehaltenes Wild), Fische (ausser Zierfische) oder Bienen hält, ist gemäss Tierseuchenverordnung verpflichtet, die Tierhaltung beim Amt für Landwirtschaft registrieren zu lassen. Auch Tierhaltungen mit Kleinstbeständen und Hobbytierhaltungen der oben genannten Gattungen sind zu registrieren.

Änderungen der Tierhaltung wie Neuaufnahme der Tierhaltung, Wechsel des Tierhalters oder Auflösung der Tierhaltung sind innerhalb von 10 Tagen dem Amt für Landwirtschaft zu melden.

Wer ist schon registriert? Alle aktuell registrierten Tierhalter werden anlässlich der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung (Viehzählung) per Post informiert und können entsprechende Änderungen melden. Bienenhalter werden mit der Meldung des Bieneninspektors automatisch registriert.

2. Landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung 2025

Gestützt auf die Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) und die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 wird im Februar in allen Gemeinden die landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung durchgeführt. Sie beinhaltet zugleich die Gesuche der verschiedenen Direktzahlungsarten, für welche die Anträge jährlich neu gestellt werden müssen. Die Erhebung umfasst den gesamten Nutztierbestand, die bewirtschafteten Flächen sowie verschiedene Fragen über die Betriebsstruktur und Betriebsform.

Die Erhebung erfolgt für alle Betroffenen obligatorisch per Internet. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines Betriebes oder einer Tierhaltung werden vorgängig mit einem Informationsbrief über den Ablauf der Betriebsdatenerhebung orientiert. Die Erfassung über
Agriportal hat von der Landwirtin/Tierhalterin oder dem Landwirt/Tierhalter zwischen dem
3. und dem 24. Februar 2025 zu erfolgen.

Die Erhebung wird nur noch elektronisch durchgeführt und die Unterschrift entfällt. Daher müssen keine Unterlagen in Papierform eingereicht werden. Ausgenommen davon sind Formulare für Betriebsleiterwechsel und allfällige Flächenpläne. Die Zustelladresse für diese Unterlagen ist das Amt für Landwirtschaft. Die Zustellung muss bis zum 8. März 2025 erfolgen.

Wer muss die Zählunterlagen ausfüllen?

  • alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben.
  • alle Tierhalterinnen und Tierhalter, welche Tiere der Gattung Rindvieh, Pferde, Ziegen, Schafe, Schweine, Geflügel oder Fische (ohne Zierfische) halten
    (die Bienen werden durch die Bieneninspektoren erhoben).
  • alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die mindestens 1 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) oder 30 Aren Spezialkulturen bewirtschaften.
  • alle Betriebe, die gemäss der Verordnung über die Primärproduktion registrierungspflichtig sind (Direktvermarktung).

Kontrollen: Die Angaben werden durch das Amt für Landwirtschaft stichprobenweise auf den Betrieben überprüft.

Kürzung oder Verweigerung der Beiträge (Direktzahlungen): Die Beiträge müssen gekürzt oder verweigert werden, wenn der Gesuchsteller vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht, die Massnahmen nicht rechtzeitig anmeldet, die Kontrollen erschwert oder die Bedingungen und Auflagen nicht einhält. Bei vorsätzlicher oder wiederholter Verletzung von Vorschriften können die Kantone die Gewährung von Beiträgen bis höchstens fünf Jahre verweigern.

Schweigepflicht: Alle mit der Durchführung der Betriebsdatenerhebung und der Bearbeitung des Zählmaterials betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die im Erhebungsmaterial enthaltenen Angaben nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten.

Personen, welche bis am 31. Januar 2025 keinen Informationsbrief erhalten oder die Tierhaltung neu zu registrieren haben, melden sich beim Amt für Landwirtschaft, Telefon 041 618 40 06 oder landwirtschaft@nw.ch

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Amtsblattpublikation Registrierung Tierhaltung 2025 (PDF, 94.83 kB) Download 0 Amtsblattpublikation Registrierung Tierhaltung 2025