Zeughaus soll weiterhin als Unterkunft für Schutzsuchende dienen
Der Krieg in der Ukraine hält an. Viele Menschen sind nach Kriegsausbruch geflohen und haben auch in der Schweiz Schutz gefunden. Die Situation im Asyl- und Flüchtlingswesen ist weiterhin angespannt. Nebst anderen Unterkünften werden im Kanton Nidwalden seit Frühjahr 2023 vom Bund zugewiesene Schutzsuchende auch im Zeughaus in Oberdorf untergebracht. Das kantonseigene Gebäude war hierzu provisorisch umgebaut worden und beherbergt seither durchschnittlich 40 Menschen. Diese finden einfache Zimmer sowie zweckmässige Gemeinschaftsräume und Küchen vor. Die Nutzung ist ursprünglich auf drei Jahre befristet worden. Die maximale Kapazität wurde auf 80 Plätze ausgelegt. «Es war damals nicht absehbar, wie sich die Situation in der Ukraine entwickeln wird. Natürlich haben alle gehofft, dass der Krieg ein baldiges Ende findet. Fakt ist jedoch, dass die Lage immer noch sehr angespannt und unberechenbar ist für die betroffenen Menschen. Damit besteht weiterhin Bedarf an Unterkünften für Schutzsuchende. Es ist nicht nur unsere gesetzliche Aufgabe, sondern auch unsere moralische Pflicht, den Menschen so lange wie nötig Schutz zu bieten», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann.
Kritische Lage im Kriegsgebiet – Schutz weiterhin notwendig
«Wir haben die Situation laufend und zusammen mit dem Gemeinderat Oberdorf analysiert und sind überzeugt, dass die Weiterführung der Unterkunft im Zeughaus sinnvoll ist. Der bewährte Standort bringt klare Vorteile – ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand», so Regierungsrat Peter Truttmann weiter. Die bisherigen Erfahrungen in Oberdorf sind durchwegs positiv. Die Schutzsuchenden konnten sich gut integrieren, viele sorgen für sich selbst und sind inzwischen beruflich im unmittelbaren Umfeld tätig. «Das Zusammenleben funktioniert und die Integrationsbemühungen sind deutlich erkennbar. Mit einer Fortführung der Unterkunft schaffen wir Stabilität», betont Peter Truttmann.
Der Nidwaldner Regierungsrat wird daher ein Baugesuch für die Weiternutzung um drei Jahre als Asylunterkunft einreichen. Für die Bewilligung ist die Gemeinde Oberdorf zuständig, mit der seit Beginn ein enger Austausch stattfindet. Zusätzliche Investitionen, etwa für bauliche Massnahmen, sind aktuell nicht nötig. Gleichzeitig wird dadurch der angespannte Wohnungsmarkt in der Region nicht belastet. «Es ist unsere Pflicht, den in Not geratenen Menschen in dieser schwierigen Zeit ein sicheres Umfeld zu bieten, und gegenüber der Bevölkerung unsere Aufgaben und Pläne transparent zu machen», so Peter Truttmann.
Zugehörige Objekte
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