Hohe Feiertage sollen in Nidwalden weiterhin geachtet werden
In Nidwalden gelten Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der Eidgenössische Bettag sowie der Weihnachtstag vom 25. Dezember als hohe Feiertage. An diesen Tagen sind Veranstaltungen nicht religiöser Art sowie organisierte sportliche Übungen und Wettkämpfe untersagt. Gemeinden können in Ausnahmefällen kulturelle Veranstaltungen erlauben, die dem Sinn des Feiertages entsprechen.
Landrätin Iren Odermatt Eggerschwiler, Dallenwil, und Mitunterzeichnende fordern den Regierungsrat in einer Motion auf, eine Gesetzesänderung zur Abschaffung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen auszuarbeiten. Sie begründen dies damit, dass die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die kulturelle Vielfalt eingeschränkt würden und dass Veranstaltern zu überlassen sei, wann sie ihre Events planen. Weiter verweisen sie darauf, dass in verschiedenen anderen Kantonen keine solchen Einschränkungen existieren.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Vorstoss abzulehnen. Er begründet seine Haltung damit, dass sich die geltenden Regelungen bewähren und Veranstalter sich stets mit diesen arrangieren konnten. Weiter erachtet der Regierungsrat es als wichtig, dass der Kanton Nidwalden zu seinen christlich geprägten Wurzeln und Werten steht. «Die hohen Feiertage sollen weiterhin geachtet werden. Die damit verbundenen Einschränkungen sind verhältnismässig und betreffen lediglich fünf Tage im Jahr», so Landesstatthalter Othmar Filliger.
→ Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss
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Medienmitteilung Motion Veranstaltungsverbot (PDF, 143.63 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Motion Veranstaltungsverbot |