Herdenschutzkonzept Nidwalden
Per 1. Februar 2025 hat der Bundesrat die revidierte Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV [SR 922.01]) in Kraft gesetzt. Die Verantwortung im Vollzug ist mehrheitlich den Kantonen übertragen. Dazu haben die Kantone gemäss Art. 15 Abs. 1 JSV Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der JSV sind Bestimmungen zum Schutz von Nutztieren zur Verhütung von Schaden durch Grossraubtiere (Herdenschutz). Vorwiegend haben die Kantone die Pflicht, Betriebsverantwortliche von Tierhaltungen mit Nutztieren in Weidehaltung über die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen zu informieren (Herdenschutzberatung).
Herdenschutzberatung ist Bestandteil der landwirtschaftlichen Beratung, welche dem Amt für Landwirtschaft (ALW) obliegt. Entsprechend erlässt das ALW ein Herdenschutzkonzept für den Kanton Nidwalden.
Zugehörige Objekte
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Herdenschutzkonzept (PDF, 126.46 kB) | Download | 0 | Herdenschutzkonzept |
Gesuch_Herdenschutz (PDF, 675.75 kB) | Download | 1 | Gesuch_Herdenschutz |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Landwirtschaft | 041 618 40 40 | landwirtschaft@nw.ch |