Integratives Schulsystem bedarf einer umfassenden Gesamtprüfung

26. Juni 2025
Dem Regierungsrat ist bewusst, dass es im integrativen Schulsystem Änderungen benötigt, damit die Bildungsqualität aufrechterhalten werden kann. Dennoch empfiehlt er einen Vorstoss in diese Richtung zur Ablehnung. Zwar anerkennt der Regierungsrat das Anliegen, will dieses jedoch in einem breiteren Kontext diskutieren. Er stellt daher eine umfassende Überprüfung der sonderpädagogischen Gesetzgebung in Aussicht.

Landrat Klaus Waser, Buochs, und Mitunterzeichnende fordern in einem Postulat, die Aufnahme eines federführenden Dialogs über die Grenzen der integrativen Schulbildung sowie die aktive Unterstützung der Wiedereröffnung von Klassen zur besonderen Förderung in Nidwalden zu prüfen. Sie halten fest, dass das Modell der integrativen Förderung zu einer zunehmenden Belastung für Lehrpersonen führt. Diese könnten sich aufgrund der damit zusammenhängenden administrativen und koordinativen Aufgaben kaum mehr auf die pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren. Dadurch entstehe ein Qualitätsverlust im Unterricht.

Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich der integrativen Schulbildung. «Das System stösst an seine Grenzen. Ein Status quo gefährdet nicht nur die Bildungsqualität, sondern auch die Attraktivität des Lehrerberufs», sagt Bildungsdirektor Res Schmid. Zwar zeigte die bisher letzte Evaluation zur integrativen Unterrichtsform in Nidwalden vor zwei Jahren eine mehrheitliche Akzeptanz unter den Beteiligten. Gleichzeitig wurden die zunehmenden Defizite wie Ressourcenknappheit, mangelnde Unterstützung der Lehrpersonen oder fehlende Förderung einzelner Gruppen wie hochbegabter oder fremdsprachiger Kinder betont.

Trotz dieser Erkenntnisse lehnt der Regierungsrat das Postulat ab. Er befürchtet, dass sich die Diskussion auf das Thema von Kleinklassen beschränken würde. Der Kanton plant indes eine umfassendere Evaluation der sonderpädagogischen Gesetzgebung, die in einen grösseren bildungspolitischen Kontext eingebettet werden soll. Res Schmid: «Die Kernfrage lautet, wie die unterschiedlichen Voraussetzungen von Lernenden künftig bedarfsgerechter berücksichtigt und in Einklang gebracht werden können mit einer gleichzeitigen Verbesserung der Situation für Lehrpersonen.» Eine Rückkehr zu flächendeckenden Kleinklassen steht aktuell nicht im Fokus, auch wenn den Gemeinden deren Führung gemäss den gesetzlichen Grundlagen freisteht. In eine ähnliche Richtung gehen sogenannte Lerninseln, wie sie etwa in Stans oder Buochs zur Anwendung gelangen. Es handelt sich um ergänzende Lernorte, in denen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen zeitlich begrenzt von der Regelklasse separiert werden, um sie gezielt für den weiteren Integrationsprozess zu stärken.


Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss

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