Das Amt für Landwirtschaft und das Amt für Umwelt beurteilen die Abwasserentsorgung anhand der erlaubten Nutzung (Raumplanung) und den landwirtschaftlichen Gegebenheiten (Wohneinheiten, Hofdüngermengen, Lagervolumen, vorhandene Nutzflächen, Tierhaltung etc.). Als Grundlage dienen die Vollzugshilfe baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft - BLW/BAFU und der VSA-Leitfaden Abwasser im ländlichen Raum, welche auf den gesetzlichen Bestimmungen basieren. Dieses Merkblatt ist ausschliesslich für Wohnbauten ausserhalb der Bauzone anwendbar.