Kanton kann Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeindeversammlung nicht genehmigen

21. April 2023

Die Gemeinde Emmetten verfügt seit der Revision des Raumplanungsrechts des Bundes über zu grosse Bauzonen. Der Gemeinderat hat daher der Gemeindeversammlung eine Teilrevision der Nutzungsplanung zur Verkleinerung der Bauzonen unterbreitet. Leider hat die Gemeinde-versammlung den Anträgen des Gemeinderates nur teilweise entsprochen und einzelne Parzellen nicht zurückgezont. Da diese Entscheide raumplanerische Grundsätze missachten, kann der Regierungsrat die Teilrevision der Nutzungsplanung nicht genehmigen. Der Gemeinderat Emmetten ist über den Entscheid nicht erfreut. Er verzichtet jedoch auf eine Beschwerde und will stattdessen konstruktiv mit dem Kanton zusammenarbeiten.

Nach Bundesrecht sind Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren entsprechen. Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren. Die Gemeinde Emmetten verfügt aktuell über deutlich zu grosse Bauzonen. Um diese zu verringern, hatte der Gemeinderat Emmetten der Gemeindeversammlung eine bundesrechtskonforme Teilrevision der Nutzungsplanung unterbreitet. Die Stimmberechtigten haben der Reduktion der Bauzonenkapazität leider nur teilweise zugestimmt. Einzelne Parzellen wurden ohne objektive Begründung von einer Rückzonung ausgenommen, währenddem andere Grundstücke wie beantragt von der Bauzone in die Landwirtschaftszone umgezont wurden.

Da diese Entscheide der Gemeindeversammlung mit dem übergeordneten Bundesrecht unvereinbar sind, konnte der Regierungsrat die Teilrevision der Nutzungsplanung nicht genehmigen. Gleichzeitig musste er mehrere Beschwerden gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung auf Rückzonung gutheissen. «Die Nutzungsplanung erfordert eine gesamtheitliche, raumplanerische Betrachtung, was im Rahmen der Gemeindeversammlung leider nicht erfolgt ist. Weder ist eine objektive Interessenabwägung noch eine klare Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet erkennbar», begründet Baudirektorin Therese Rotzer den Entscheid des Regierungsrates. Vielmehr würden mit dem Entscheid der Gemeinde-versammlung im Siedlungsgebiet inselartige Landwirtschaftszonen entstehen und gleichzeitig an peripheren Lagen nicht hinreichend erschlossene Parzellen in der Bauzone belassen. Dabei seien die Interessen von den an der Gemeindeversammlung anwesenden Einwenderinnen und Einwender offensichtlich stärker gewichtet worden als jene von Personen, die nicht an der Versammlung teilnahmen.

Der Gemeinderat Emmetten ist über den Entscheid der Regierung nicht erfreut. Er kritisiert, dass der Kanton ungenügend über die Folgen bei einer teilweisen Ablehnung der beantragten Rückzonungen informiert habe. «Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewusst hätten, dass der Regierungsrat ihre Entscheide nicht genehmigen wird, mit dem Erlass von kantonalen Planungszonen zu rechnen ist und im schlimmsten Fall nach Fristablauf für die Gesamtrevision ein Baustopp für die ganze Gemeinde droht, so hätten diese wohl anders entschieden», kommentiert der Gemeindepräsident Toni Mathis den Entscheid des Regierungsrates. Er bedauert, dass der Kanton trotz mehrmaliger Aufforderung damals keine klare Position über die weiteren Schritte bezogen habe. Dies ändere aber nichts daran, dass die Gemeinde nach wie vor über zu grosse Bauzonen verfüge. Bei der bevorstehenden Gesamtrevision, bei welcher die kommunale Nutzungsplanung an das neue Planungs- und Baugesetz angepasst werden muss, wird der Gemeinderat der Gemeindeversammlung daher grundsätzlich wieder die gleichen Parzellen zur Rückzonung beantragen. Ansonsten könnte für die Gemeinde mangels rechtgültiger Nutzungsplanung ein ganzes oder teilweises Bauverbot gelten. Der Gemeinderat will dies unbedingt verhindern. Er strebt daher in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem Kanton weiterhin die Verabschiedung einer genehmigungs-fähigen Nutzungsplanung durch die Gemeindeversammlung an.

Aufgrund der aktuellen Baugesetzgebung kann der Regierungsrat die Rückzonungen derzeit nicht selbst vornehmen. Die Zonenplanung ist Sache der Gemeinde. Der Regierungsrat kann diese nur genehmigen oder nicht genehmigen. Für eine Teilgenehmigung und Korrektur der Entscheide der Gemeindeversammlung durch den Regierungsrat im Rahmen einer Teilrevision fehlt eine gesetzliche Grundlage. Erst wenn die Frist für die Anpassung der Nutzungsplanung an das neue Baugesetz abgelaufen ist, kann der Regierungsrat aufgrund der Übergangsbestimmungen des neuen Planungs- und Baugesetz anstelle der Gemeinde die nötigen Änderungen der Nutzungsplanung direkt beschliessen. Sollte die Gemeindeversammlung von Emmetten bis dahin keine gültige Zonenplanung verabschiedet haben, fordert der Gemeinderat, dass der Kanton das Heft in die Hand nimmt. «Ich werde die Gemeinde bestmöglich unterstützen und alles, was in meiner Macht steht, unternehmen, um einen kompletten Baustopp in Emmetten zu verhindern. Dabei wird die Regierung meines Erachtens nicht darum herumkommen, einzugreifen und korrekte Rückzonungen zu beschliessen, sofern die Gemeinde das nicht selber macht», kommentiert die Baudirektorin Therese Rotzer die Forderungen der Gemeinde.

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