Registerharmonisierung: Vereinfachte Abläufe, höhere Effizienz

19. Dezember 2008
Das Registerharmonisierungsgesetz (RHB) des Bundes verpflichtet die Kantone, Rechtsgrundlagen für die Datenharmonisierung zu schaffen. Die Nidwaldner Regierung plant eine kantonale Datenplattform zur Vermeidung administrativer Doppelspurigkeiten sowie zur Beschleunigung und Vereinfachung der Abläufe. Die Vernehmlassung zu den Entwürfen des kantonalen Registerharmonisierungsgesetzes sowie des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt dauert bis am 31. März 2009.

Die Volkszählung 2010 wird als registergestützte Zählung und nicht mehr als Volksbefragung durchgeführt. Die Grunddaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) werden direkt aus den Einwohnerregistern der Gemeinden, den Personenregistern des Bundes sowie dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister zusammengetragen. Die Kantone sichern die Datenqualität.

Effiziente, kundenfreundliche Lösung
Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, die Einwohner- sowie die Objektdaten gemäss den Vorgaben des Bundes zu führen. Sie müssen ein elektronisches Einwohnerregister für das Meldewesen und für die Erfassung der Einwohnerinnen und Einwohner, gleich welcher Nationalität unterhalten. Zudem Gleichzeitig haben sie ein elektronisches Objektregister der Liegenschaften, Gebäude und Wohnungen zu betreuen. Die Überprüfung der Daten sowie die Datenlieferung an den Bund erfolgt durch den Kanton. Die verschiedenen Register sollen in einer Kantonalen Datenplattform zusammengefasst werden. Damit können administrative Doppelspurigkeiten vermieden und der Zeitaufwand für Mehrfachmeldungen bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Einwohnerinnen und Einwohner reduziert werden.

Zukunftsweisende Rechtsgrundlagen
Mit dem kantonalen Registerharmonisierungsgesetz und der neuen Einwohnerregisterverordnung werden die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes und für einen elektronischen Datenaustausch zwischen Bund, Kanton und Gemeinden geschaffen. Der Gesetzesentwurf trägt auch zu wirtschaftlich attraktiven Lösungen aktueller und zukünftiger Ansprüche an eine moderne Verwaltung (E-Government, E-Voting) bei.

Neues Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt
Aufgrund der Bundesvorgaben im Bereich Registerharmonisierung ist ein neues Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung ausgearbeitet worden. Es gilt für alle Einwohnerinnen und Einwohner und integriert gleichzeitig die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige. Weil das Einwohnerregister aufgrund der Bundesvorgaben auch die Angabe der Wohnung erfasst, müssen neu Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden. Für Ausländerinnen und Ausländer soll das Amt für Justiz die am Wohnort zuständige Behörde für die An- und Abmeldung bleiben und die Gemeinden mit den erforderlichen Daten und Unterlagen bedienen.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier:
Vernehmlassungen

Zugehörige Objekte

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