Pauschalbesteuerung im Kanton Nidwalden entspricht gesetzlichen Vorgaben

6. Juli 2009
Im Kanton Nidwalden erfolgt die Pauschalbesteuerung gemäss den kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben. Das Kantonale Steueramt ist für die Prüfung der Gesuche zuständig. Bei Verstössen gegen die Vorgaben wird die Pauschalbesteuerung verweigert.

Zugehörige Objekte

Name
2009-07-06_pauschalbesteuerung.pdf (PDF, 33.88 kB) Download 0 2009-07-06_pauschalbesteuerung.pdf
Name Telefon Kontakt
Finanzdirektion