Gesetzliche Regelung – "ambulant vor stationär"
Der Kanton Nidwalden erlässt gesetzliche Grundlagen, um bestimmte medizinische Eingriffe zu erfassen, welche nicht mehr stationär, sondern ambulant durchgeführt werden sollen. Dank dem medizinischen Fortschritt können ausgewählte Eingriffe heutzutage ohne eine Qualitätsminderung ambulant behandelt werden.
Zugehörige Objekte
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