Grundbedarf in der Sozialhilfe wird an die Teuerung angepasst

11. September 2019

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren empfiehlt, den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen und bis spätestens 1. Januar 2020 um 1.1 Prozent erhöhen. Der Kanton Nidwalden kommt dieser Empfehlung wie auch alle anderen Zentralschweizer Kantone nach.

Die wirtschaftliche Sozialhilfe im Kanton Nidwalden orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Dies ist in der Sozialhilfegesetzgebung so geregelt. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien wird grundsätzlich der Entwicklung der Teuerung angepasst. Sie erfolgt in gleichem Umfang und zeitgleich wie die vom Bundesrat bestimmte Teuerung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV.

Die letzte Teuerungsanpassung für den Grundbedarf in der Sozialhilfe erfolgte vor sechs Jahren. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat 2015 sowie im laufenden Jahr die Ergänzungsleistungen zweimal erhöht. Da die Teuerung im Jahr 2015 nur geringfügig ausfiel, wurde auf eine Anpassung bei der Sozialhilfe vorerst verzichtet. Dies wird nun nachgeholt und der Betrag um 11 Franken auf 997 Franken für einen Einpersonenhaushalt angehoben. Die Gemeinden zahlen Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern ab dem 1. Januar 2020 den angepassten Grundbedarf aus. Damit folgt Nidwalden allen Zentralschweizer sowie den meisten anderen Kantonen. Um Rechtssicherheit zu erhalten und Sozialhilfetourismus zu verhindern, ist es sinnvoll, dass das Sozialhilfeniveau in der ganzen Schweiz auf dem gleichen Level bleibt.

Warum es Sozialhilfe braucht
Die Höhe des Grundbedarfs bei der Sozialhilfe wird aufgrund von Daten des Bundesamtes für Statistik festgelegt. Basis sind die Ausgaben der 10 Prozent einkommensschwächsten Haushalte für die lebensnotwendigen Güter und Dienstleistungen.

In der Schweiz sind alle gegen Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit versichert. Viele haben zudem eine Altersvorsorge. Die Sozialversicherungen decken aber nicht alle Risiken ab. Wenn zum Beispiel nach einer Scheidung das Geld nicht reicht, gibt es keine Leistungen einer Sozialversicherung. Ebenso wenig, wenn nach langer Arbeitslosigkeit die Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung und das Vermögen zur Neige gehen. Sozialhilfe bewahrt Menschen in Notsituationen vor Armut, Verelendung und Ausgrenzung und trägt dadurch wesentlich zum sozialen Frieden in der Schweiz bei.

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