Seeenge in Stansstad ist nicht länger ein Fischereischongebiet

28. Mai 2020

Über mehrere Jahrhunderte galt bei der Seeenge in Stansstad ein Verbot für die Fischerei. Hintergrund war ein Streit zwischen den Kantonen Nidwalden und Obwalden. Nun haben die Regierungsräte der beiden Kantone die aus dem Jahr 1632 stammende Vereinbarung aufgelöst.

Das Fischereischongebiet bei der Seeenge unterhalb der Achereggbrücke in Stansstad wird aufgehoben. Dieser Schritt hat nach heutigen Erkenntnissen keinen spürbaren Einfluss auf die Fische und die Fischerei im Alpnachersee. So ist das Freiangeln vom Ufer aus bereits bisher gestattet gewesen, zudem führen die Linien der Schifffahrt durch einen grossen Teil des Schongebietes. Das Setzen von Fischnetzen, Reusen und anderen Fischereigeräten durch Berufsfischer wird gestützt auf die Binnenschifffahrtsverordnung in Zukunft nur unter Auflagen möglich sein.

Mit dem Entscheid des Nidwaldner Regierungsrates schliesst sich ein Jahrhunderte währendes Kapitel über Streitigkeiten zwischen den Kantonen Nidwalden und Obwalden bezüglich dem Fischfang im Alpnachersee. So hatten die damaligen Ratsvorsitzenden der beiden Halbkantone 1632 eine Vereinbarung getroffen, wonach im besagten Gebiet jegliches Fischen verboten sei. Der Grund: Die Obwaldner hatten sich benachteiligt gefühlt, weil die Nidwaldner bei der Seeenge offenbar zu viele Fische an Land zogen und der Fischfang im Alpnachersee dadurch weniger attraktiv war. Gestützt auf die alte Vereinbarung erklärte der Nidwaldner Regierungsrat 1969 die Seeenge an der sogenannten Lopp zum Schongebiet. Nun hat er diesen Beschluss und auch die Vereinbarung per sofort aufgehoben. Der Obwaldner Regierungsrat hat sein Einverständnis dazu gegeben.

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