Revision der Vollzugsverordnung über die Unterrichtsverpflichtung und die Entlöhnung der Lehrpersonen

Nummer
5013
Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
16. September 2008
Beschreibung
Die Bildungsdirektion hat die Vernehmlassung zur Revision der Lehrpersonalverordnung ausgewertet.

Im Bereich der Altersentlastung erklärte eine solide Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer mit einer Aufstockung von einer auf zwei Lektionen für LP zwischen dem 58. und 60. Altersjahr einverstanden. Ein Vernehmlassungsteilnehmer erachtet die Erhöhung als nicht nötig, zwei Vernehmlasser lehnen den Vorschlag ab, weil er ihrer Meinung nach zu wenig weit geht und hinter der Zentralschweizer Vorgabe her hinkt. Der Lehrerinnen- und Lehrerverein Nidwalden befürchtet für den Fall einer nur teilweisen Korrektur des Nachholbedarfs Qualitätseinbussen im Personalbereich.

Die gleichzeitige Heraufsetzung der Lohneinstufung und der Unterrichtsverpflichtung für die Kindergarten-LP wird mit einer Gegenstimme angenommen. Bemerkungen sind unter anderem zur Umsetzung der Lohnaufbesserung sowie zur flexibleren Ausgestaltung der Unterrichtsverpflichtung eingegangen. Mit der unterschiedlichen Bemessung von Lektionen und Betreuung während der Auffangzeit bzw. der Pausen ist ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer einverstanden. Zusätzliche Hinweise bezeichnen unter anderem die Regelung zur Betreuung während der Auffangzeit je nachdem als hilfreich oder pädagogisch fragwürdig. Auch die Beurteilung des Lohnvergleichs zwischen Kindergarten- und Primar-Lehrpersonen fällt unterschiedlich aus: Von der einen Seite wird darin eine Benachteiligung der Primar-Lehrpersonen geortet, von der andern gibt es keinen Grund mehr für die Lohnband-Differenz zwischen den beiden Lehrpersonen-Kategorien. Zur Einstufung der Lehrpersonen auf der Eingangsstufe schlägt Stansstad vor, PHZ-Absolventinnen künftig generell gemäss Lohnband L10 zu entlöhnen.

Zur Neuordnung der Systematik, Kategorisierung und Unterrichtsverpflichtung für die Lehrpersonen der Sekundarstufe II äussern sich lediglich zwei Vernehmlassungsteilnehmer. Dabei wird vor allem die Bedeutung einer Pensenanpassung der Berufsfachschul-Lehrpersonen unter Hinweis auf eine Empfehlung des Bundesgerichts sowie den zentralschweizerischen Kontext betont. Da keine kritischen Bemerkungen zur bereinigten Systematik der Sek-II-Lehrpersonen vorliegen, kann von einem breiten Einverständnis ausgegangen werden.

Im Rahmen weiterer Bemerkungen haben sich 4 VT zur Lohnband-Einstufung der HW-/TG-Lehrpersonen geäussert. Sie plädieren im Wesentlichen für eine Gleichstellung der altrechtlich und der PHZ-Ausgebildeten. Auch die Entlastung der Klassen-Lehrpersonen wird von 2 VT thematisiert, welche eine Gleichstellung innerhalb der Primarstufe beziehungsweise die Schaffung zusätzlicher Anreize für das Amt vorschlagen.

Zugehörige Objekte

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