IVöB-Aufsichtskommission
Die IVöB-Aufsichtskommission besteht aus drei Mitgliedern, die darüber zu wachen haben, dass die Beschaffungsstellen sowie die Anbieterinnen und Anbieter die Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag einhalten. Vermutete Verletzungen von Vergabebestimmungen können der Kommission durch Beschaffungsstellen sowie Anbieterinnen und Anbieter angezeigt werden. Festgestellte Verstösse sind direkt den betroffenen Beschaffungsstellen, Anbieterinnen und Anbietern sowie den für den Erlass von Sanktionen zuständigen Stellen mitzuteilen.
Die IVöB-Aufsichtskommission ist keine Rechtsmittelinstanz. Die Möglichkeit einer Anzeige an die Kommission besteht zusätzlich zum ordentlichen Rechtsweg und ersetzt das rechtzeitige Erheben eines Rechtsmittels nicht.
Die IVöB-Aufsichtskommission wird durch den Regierungsrat gewählt. Das Sekretariat ist bei der Schlichtungsbehörde angesiedelt. Bei der Kommission handelt es sich um ein unabhängiges Gremium mit Mitgliedern, die nicht der kantonalen Verwaltung angehören.
Kontakt
IVöB-Aufsichtskommissionc/o Schlichtungsbehörde in Zivilsachen, Rathausplatz 9
Postfach 1244
6371 Stans
Tel. 041 618 79 80
schlichtungsbehoerde@nw.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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