Kantonaler Führungsstab

Der kantonale Führungsstab wird vom Regierungsrat in besonderen und ausserordentlichen Lagen eingesetzt. Er ist das Führungsinstrument des Regierungsrats. Er stellt die kantonale Gesamteinsatzleitung sicher, berät den Regierungsrat und setzt dessen Entscheide um, unterstützt die Gemeindeführungsstäbe und koordiniert die kommunalen, kantonalen und die Einsatzmittel des Bundes.

Die Organisationsstruktur des kantonalen Führungsstabes gliedert sich in einen Kern- und in einen Fachstab. Bei Ereignissen wird der Kernstab modulartig mit Teilen des Fachstabes unterstützt.

Der kantonale Führungsstab ist in besonderen und ausserordentlichen Lagen zuständig für:

  • die Gesamteinsatzleitung;
  • die Ereignisbewältigung;
  • die Beratung des Regierungsrates;
  • die Koordination der ausser- und kantonalen sowie der kommunalen Einsatzmittel;
  • die Koordination der Unterstützung durch Einsatzmittel des Bundes, insbesondere der Armee;
  • alle weiteren ihm durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.
     

Notorganisationsgesetzgebung

Für den Vollzug der kantonalen Notstandsgesetzgebung hat der Regierungsrat gemäss § 23 der Notstandsverordnung die notwendigen Reglemente erlassen. Mit Beschluss Nr. 186 vom 2. März 2004 hat der Regierungsrat ein neues Notorganisationsreglement (inkl. Grundstrukturen und Pflichtenhefte) in Kraft gesetzt. Das Notorganisationsreglement regelt die Vorbereitung und den Einsatz der Notorganisation im Kanton Nidwalden. Die Notorganisationsgesetzgebung ist zurzeit in Überarbeitung.
→ Notstandsgesetz
Notstandsverordnung
Notorganisationsreglement
 

Risikokataster

Der Risikokataster Nidwalden ist das Ergebnis einer umfassenden Gefahren- und Risikoanalyse für das Gebiet des Kantons Nidwalden und seiner Bevölkerung. Bei der Gruppierung der Gefahren wurde die aktuelle Einteilung aus dem Katalog möglicher Gefährdungen des BABS durch kantonale Experten ermittelt. In der Folge beschränkt sich die Einteilung neu nur noch auf drei Gruppen, nämlich:

Naturbedingte Gefährdungen   12 Szenarien
Technikbedingte Gefährdungen  13 Szenarien
Gesellschaftsbedingte Gefährdungen 6 Szenarien
Total 31 Szenarien


Im Risikokataster werden Szenarien bezüglich Eintretenswahrscheinlichkeit sowie Schadenausmass systematisch bewertet, verglichen und daraus die Risikogrössen abgeleitet. Ebenso werden die Schutzziele je Szenarium definiert. Die Schutzziele geben an, welche Risiken tragbar sind und welche nicht; welche Risiken akzeptiert, welche teilweise akzeptiert und welche nicht akzeptiert werden. Die Schutzziele umfassen heute summarische und interpretationsbedürftige Aussagen, die durch die verantwortliche Notorganisation in der Folge fachlich noch konkretisiert werden müssen. Der Risikokataster wird durch den Regierungsrat genehmigt.
→ Risikokataster Nidwalden (RISKAT 2022)

Zugehörige Objekte