Anmeldung Namensänderung Grundbuchamt

Wenn Sie Ihren Namen (infolge Heirat, Scheidung, etc.) geändert haben, ist eine schriftliche Anmeldung zusammen mit einer Ausweiskopie sowie eines Nachweises über die AHV-Nummern (Kopie Krankenkassenkarte, Kopie AHV, Ausweis oder schriftliche Erklärung) dem Grundbuchamt einzureichen. Das ausgefüllte Formular wird nur in Papierform akzeptiert, da eine Original-Unterschrift nötig ist. Das Zivilstandsamt kann eine Namensänderung NICHT direkt uns melden.

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