Anmeldung Namensänderung Grundbuchamt
Wenn Sie Ihren Namen (infolge Heirat, Scheidung, etc.) geändert haben, ist eine schriftliche Anmeldung zusammen mit einer Ausweiskopie sowie eines Nachweises über die AHV-Nummern (Kopie Krankenkassenkarte, Kopie AHV, Ausweis oder schriftliche Erklärung) dem Grundbuchamt einzureichen. Das ausgefüllte Formular wird nur in Papierform akzeptiert, da eine Original-Unterschrift nötig ist. Das Zivilstandsamt kann eine Namensänderung NICHT direkt uns melden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Grundbuch | +41 41 618 72 74 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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