DAS AGGLOMERATIONSPROGRAMM NIDWALDEN – EIN SCHRITT IN DIE ZUKUNFT
Mt dem Agglomerationsprogramm Nidwalden haben sich der Kanton und die Gemeinden anspruchsvolle Ziele gesetzt, von deren Erreichung die künftige Stärke des Lebensraumes in der Region abhängt. Nidwalden soll im schweizerischen Standortwettbewerb bestehen können und seine jetzige Lebensqualität bewahren. Das Agglomerationsprogramm Nidwalden zeigt auf, wie sich die Siedlungs- und Landschaftsstrukturen sowie die wesentlichen Verkehrsinfrastrukturen in den nächsten 20 Jahren entwickeln sollen, damit Nidwalden als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibt und die Lebensqualität in diesem Raum für die heutigen und künftigen Generationen erhöht werden kann. Dazu werden Massnahmnen bzw. Massnahmenpakete in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft vorgeschlagen, die unter der Federführung der zuständigen Behörde und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren etappiert umgesetzt werden.
Weshalb ein Agglomerationsprogramm für Nidwalden?
Das Agglomerationsprogramm ist in erster Linie ein räumliches Entwicklungskonzept mit Massnahmen zur Umsetzung einer Gesamtstrategie, welche einer nachhaltigen, koordinierten Verkehrs- und Raumordnungspolitik dient. Den Behörden des Kantons Nidwalden und der Gemeinden sollen Entscheidungsgrundlagen und Massnahmen für eine aus Sicht von Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft verträgliche und koordinierte Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Die Attraktivität Nidwaldens soll auch in Zukunft erhalten und gestärkt werden, ohne dass die Verkehrs- und Umweltprobleme überhand nehmen. Deshalb ist es notwendig, die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung besser und über die Gemeindegrenzen hinaus aufeinander abzustimmen.
Lebensqualität trotz starkem Wachstum erhalten
Im Kanton Nidwalden entwickelt sich die Bevölkerungszahl überdurchschnittlich stark. Die Siedlungsentwicklung und das Verkehrsaufkommen sind eng miteinander verknüpft. Neue Wohnungen und Arbeitsplätze verursachen zusätzlichen Verkehr – wie dieser aussehen wird, hängt davon ab, wo die Siedlung in Zukunft wachsen wird. Die Pendlerbewegungen im motorisierten Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr (ÖV) haben zugenommen, was zu Kapazitätsengpässen auf Strasse und Schiene führt. Die Folge sind Staus, Behinderungen des strassengebundenen ÖV, eine Abnahme der Verkehrssicherheit, vor allem für den Langsamverkehr, sowie eine Zunahme der Umweltbelastungen bezüglich Luft und Lärm. Ohne Massnahmen werden sich diese Probleme aufgrund des erwarteten Bevölkerungswachstums von rund 12% bis ins Jahr 2030 noch verschärfen und können zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensqualität und Attraktivität des Raums Nidwalden führen. Dieser Entwicklung soll mit den im Agglomerationsprogramm vorgeschlagenen Massnahmen entgegengewirkt werden.
Wie soll sich Nidwalden räumlich entwickeln?
Das Agglomerationsprogramm soll einen Beitrag zur haushälterischen Bodennutzung leisten und bei der Siedlungsentwicklung eine Trendwende einläuten. Denn je stärker die Siedlungen in schlecht erschlossenen Gebieten wachsen, desto grösser ist der Bedarf an zusätzlicher Strasseninfrastruktur und an neuen Angeboten im öffentlichen Verkehr – und desto höher sind die Kosten für Bund, Kanton und Gemeinden. Das Agglomerationsprogramm Nidwalden will mit verschiedenen vernetzten, zukunftsfähigen und nachhaltigen Massnahmenpaketen eine gute Erschliessung für Wirtschaft und Gesellschaft bei kleiner Belastung für die Umwelt und tragbaren Kosten ermöglichen.
Das Agglomerationsprogramm Nidwalden der 2. Generation mit insgesamt 22 Massnahmenpaketen wurde ab 2009 unter Federführung des Kantons in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet. Nach der Verabschiedung des AP NW 2G durch den Regierungsrat am 13. Dezember 2011 hat der Bund im Rahmen des Prüfprozesses (2012 bis 2014) die Gesamtwirkung des Programms beurteilt.
Gemäss Bundesbeschluss vom 16. September 2014 über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr unterstützt der Bund das AP NW 2G aufgrund seiner positiven Wirkung mit einem Beitragssatz von 40%. Demnach werden im Rahmen der 2. Generation ab 2015 bis 2018 ausgewählte A-Massnahmen mit rund 3.53 Mio. Franken mitfinanziert. Gestützt auf den Bundesbeschluss wurde anfangs 2015 die Leistungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Kanton Nidwalden zur gesamthaften Umsetzung des AP LU 2G unterzeichnet.
Seither wurden bereits mehrere Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen und planerische und infrastrukturelle Projekte umgesetzt. Die Umsetzung der weiteren Massnahmen ist seitens der zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden in Arbeit (Erarbeitung Vorprojekte, Sicherstellung Finanzierung etc.). Der Stand der Planung und Realisierung sämtlicher Massnahmen (A-Massnahmen: 2015-2018 / B-Massnahmen: 2019-2022 / C-Massnahmen ab 2023) des AP NW 2G wird regelmässig mittels eines Planungs- und Umsetzungsprogramms ermittelt. Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen der 2. Generation können mit dem Bund noch bis im Jahr 2027 abgeschlossen werden.Das Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument, das in der Regel alle vier Jahre aktualisiert und optimiert wird. Im September 2014 hat der Regierungsrat als Träger des Agglomerationsprogramms in Absprache mit den Gemeinden entschieden, auf die Erarbeitung und Einreichung eines Agglomerationsprogramms Nidwalden der 3. Generation zu verzichten. Stattdessen soll der Fokus voll und ganz auf die Umsetzung der 2. Generation gelegt werden.
Mit dem Verzicht auf die Eingabe eines AP NW 3G ist eine Mitfinanzierung der im Rahmen der 2. Generation definierten B-Massnahmen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund, erst wieder im Rahmen der 4. Generation (ab 2023) möglich. Die 3. und die folgenden Generationen sollen zukünftig über einen neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert werden. Der Entscheid über die Teilnahme Nidwaldens an der 4. Generation wird voraussichtlich 2017 getroffen.Unter Einbezug der Gemeinden hat der Regierungsrat im November 2018 beschlossen, das Agglomerationsprogramm Nidwalden weiterzuführen und im Rahmen der 4. Generation des Bundes zu überarbeiten und aktualisieren. Neu umfasst der Agglomerationperimeter auch die Gemeinde Hergiswil, die gemäss der Definition des Bundesamtes für Statistik (BfS) bisher Teil des funktionalen Raums Luzern und somit des AP Luzern war.
Namentlich wegen Verzögerungen aufgrund von Covid-19, wegen fehlenden Grundlagen im Teilbereich Verkehr und weil die Entwicklung einer konsolidierten Zukunftsvorstellung für 2040 für Nidwalden mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als geplant war, konnte der Zeitplan für die Erarbeitung des AP NW 4G bis zum Einsendeschluss am 15. Juni 2021 nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat am 8. Juni 2020 beschlossen, die Arbeiten am AP NW 4G abzubrechen und stattdessen an der 5. Generation teilzunehmen.
Die langfristige, gesamtheitliche Raum- und Verkehrsplanung wird bis zum Start des AP NW 5. Generation im Rahmen der Erarbeitung von Entwicklungsgrundsätzen zwischen Kanton und Gemeinden sowie durch die Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts ununterbrochen weitergeführt. Gemäss aktuellem Planungsstand werden voraussichtlich kaum grosse Infrastrukturprojekte in den Umsetzungshorizont der 4. Generation fallen. Somit ist zu erwarten, dass keine wesentlichen Bundesbeiträge entfallen. Ferner sind seitens des Bundes keine negativen Konsequenzen durch das Aussetzen der 4. Generation für die Agglomeration Nidwalden absehbar. Die Agglomeration Nidwalden wird weiterhin unter den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen (BeSA) aufgeführt.
Einreichung Agglomerationsprogramm 5. Generation Nidwalden und Engelberg
Um die Entwicklung von Verkehr, Siedlung und Landschaft besser aufeinander abzustimmen, hat der Bund das Agglomerationsprogramm ins Leben gerufen. Mit diesem unterstützt er gezielt Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Bundesbeiträge erhalten jene Agglomerationen, die in ihren Programmen überzeugend darlegen, wie sie Verkehr, Siedlungsentwicklung und Landschaftsplanung wirkungsvoll und über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg koordinieren. Ziel ist eine abgestimmte Entwicklung, bei der die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und das Verkehrssystem entsprechend weiterentwickelt wird.
Der Kanton Nidwalden hat gemeinsam mit den Nidwaldner Gemeinden sowie Engelberg (OW) das Agglomerationsprogramm erarbeitet. Im Hauptbericht ist eine fundierte Analyse, ein gemeinsames Zukunftsbild sowie daraus abgestimmte Teilstrategien. Daraus wurden konkrete Massnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, die Lebensqualität in der Region zu erhalten und sie als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum zu stärken. Die Massnahmen sind im Massnahmenbericht zusammengetragen. Nach der öffentlichen Mitwirkung wurden die Rückmeldungen in ein Mitwirkungsbericht verfasst.
Unterlagen:
- Agglomerationsprogramm Hauptbericht
- Agglomerationsprogramm Massnahmenbericht
- Agglomerationsprogramm Mitwirkungsbericht
- Strukturbild mit Legende
- Zukunftsbild
- Motorisierter Individualverkehr
- Öffentlicher Verkehr
- Velo
- Siedlung
- Landschaft
Wozu ein Agglomerationsprogramm?
Ein Agglomerationsprogramm (AP) dient dazu, Siedlung, Verkehr und Landschaft wirkungsvoll aufeinander abzustimmen. Es listet die Kosten von geplanten Massnahmen, deren Nutzen, Finanzierung und den mutmasslichen Realisierungszeitpunkt auf. Der Bund kann sich finanziell an Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm beteiligen. Die Funktion eines Agglomerationsprogramms wird im folgenden Video anschaulich umschrieben:
Öffentliche Mitwirkung
Mit dem Agglomerationsprogramm sollten Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft vom Bund mitfinanziert werden können. Der Regierungsrat hatte das neuste Agglomerationsprogramm zur öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung startete am 3. Dezember 2024 und dauerte zwei Monate bis zum 3. Februar 2025. Die Rückmeldungen der öffentlichen Mitwirkung wurden in einem Mitwirkungsbericht zusammengetragen und durch den Regierungsrat am 11. März 2025 verabschiedet.
Politischer Auftrag
Der Kanton Nidwalden hat beim Agglomerationsprogramm der 1. und 2. Generation mitgemacht, auf die 3. und 4. Generation wurde in der jüngsten Vergangenheit verzichtet. Der Regierungsrat hat die Baudirektion beauftragt, im Rahmen der gegenwärtigen 5. Generation ein neues Agglomerationsprogramm für Nidwalden und Engelberg zur Prüfung beim Bund einzureichen. Einsendeschluss ist der 31. März 2025.
Im Fall einer positiven Beurteilung durch das Bundesamt für Raumentwicklung erfolgt ab dem Jahr 2028 eine Mitfinanzierung der A-Massnahmen (=höchste Priorität, Umsetzung innert 4 Jahren) des Programms mit einem Beitragssatz zwischen 30 und 50 Prozent.
Projektorganisation
Der Kanton Nidwalden ist Träger des Agglomerationsprogramms Nidwalden & Engelberg. Da ein wesentlicher Teil der Massnahmen von oder in Zusammenarbeit mit den Gemeinden realisiert wird, sind sowohl fachliche als auch politische Vertreter aus allen politischen Gemeinden in die Projektorganisation eingebunden. Die gemeinsamen Grundsätze zwischen Kanton und Gemeinden sind vorgängig behördenverbindlich festgelegt worden.
Ein Grossteil der Arbeiten leistet die Projektleitung. Sie legt der Kerngruppe Vorschläge und Zwischenstände zur Beratung vor. Die Kerngruppe besteht aus Fachvertretenden aus den Gemeinden und des Kantons. Anschliessend gibt die Politische Steuergruppe die Vorschläge zur Verabschiedung durch den Regierungsrat frei. In der Politischen Steuergruppe sind sämtliche Gemeindepräsidierende resp. Ressortleitenden sowie drei Regierungsräte vertreten. Weitere Anspruchsgruppen wie der Landrat werden laufend informiert und erhalten je nach Arbeitsschritt Gelegenheit zur Mitwirkung.
Perimeter
Der Betrachtungsperimeter des AP 5 umfasst den gesamten Kanton Nidwalden sowie die Einwohnergemeinde Engelberg im Kanton Obwalden als einen funktionalen Raum. Der Bund unterscheidet allerdings für die Beurteilung des Programms einen Perimeter der beitragsberechtigten Gemeinden (BeSA). Nicht bundesbeitragsberechtigt sind Dallenwil, Engelberg und Wolfenschiessen. Die Gemeinde Emmetten wird im Vergleich zum AP Nidwalden der 2. Generation neu in den Perimeter der beitragsberechtigten Gemeinden aufgenommen. Die Gemeinde Hergiswil war in der 2. Generation noch Teil der Agglomeration Luzern, inzwischen hat sie zur Agglomeration Nidwalden gewechselt.
Projekthandbuch
Alle Informationen über das Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation sind im Detail im Projekthandbuch enthalten. Dieses gibt Auskunft über die Vorgaben des Bundes, das Vorgehen, den Arbeits- und Terminplan, die Kompetenzen aller Projektbeteiligten und dient neu eintretenden Personen und aussenstehenden Dritten als Einstiegsinstrument.
Dokumente
Name | |||
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Hauptbericht (PDF, 19.59 MB) | Download | 0 | Hauptbericht |
Massnahmenbericht (PDF, 9.04 MB) | Download | 1 | Massnahmenbericht |
Mitwirkungsbericht (PDF, 169.61 kB) | Download | 2 | Mitwirkungsbericht |
Strukturbild mit Legende (PDF, 614.09 kB) | Download | 3 | Strukturbild mit Legende |
Teilstrategie Landschaft (PDF, 24.65 MB) | Download | 4 | Teilstrategie Landschaft |
Teilstrategie MIV (PDF, 16.81 MB) | Download | 5 | Teilstrategie MIV |
Teilstrategie OEV (PDF, 2.08 MB) | Download | 6 | Teilstrategie OEV |
Teilstrategie Siedlung (PDF, 23.84 MB) | Download | 7 | Teilstrategie Siedlung |
Teilstrategie Velo (PDF, 2.58 MB) | Download | 8 | Teilstrategie Velo |
Zukunftsbild (PDF, 16.95 MB) | Download | 9 | Zukunftsbild |