Honorartarife für Planer und andere Spezialisten
Gestützt auf die Weisung der Baudirektion und Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB), der schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) und den für den Nationalstrassenbau verbindlichen Weisungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) werden die Honoraransätze und die Verrechnungsansätze für Nebenkosten jährlich neu festgelegt.
Die ausgefüllten Personallisten sind der Baudirektion jeweils bis Ende Januar zur Genehmigung einzureichen. Die Einstufung von neu eintretendem Personal muss jeweils vor der Rechnungsstellung nachgereicht werden.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2021
- Herausgeber/-in
- Baudirektion
- Autor/-in
- Bruno Thurnherr
Dokumente
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KBOB Honorare Personalliste (XLSX, 24.72 kB) | Download | 0 | KBOB Honorare Personalliste |
Weisung betreffend Honorare Teuerung und Nebenkosten (PDF, 1.71 MB) | Download | 1 | Weisung betreffend Honorare Teuerung und Nebenkosten |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Baudirektion |
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