Beratung und Weiterbildung in der Landwirtschaft

Beratung und Weiterbildung
Gestützt auf Art. 136 des Landwirtschaftsgesetzes des Bundes und auf Art. 21 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Kantonales Landwirtschaftsgesetz) sorgt der Kanton für die Beratung, die allgemeine Weiterbildung in landwirtschaftlichen Fragen und die Information in der Landwirtschaft. Dieser Auftrag wird im Kanton Nidwalden vom Amt für Landwirtschaft wahrgenommen.

Betriebskonzepte, Weiterbildungsprogramm und Arbeitskreise
Der Kanton Nidwalden unterstützt die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben finanziell. Auf Gesuch hin kann so ein Teil der Beratungskosten gedeckt werden. Externe Fachstellen führen in Sonderfällen Beratungen im soziökonomischen Bereich durch. Im Rahmen der Möglichkeiten wird Beratung im Zusammenhang mit dem Vollzug angeboten.

In Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen Uri und Obwalden, sowie bäuerlichen Organisationen wird jährlich ein Weiterbildungsprogramm erstellt.

Das aktuelle Programm und Informationen zu allen Kurs- und Informationsveranstaltungen finden sie auf der Weiterbildungswebseite: www.landwirtschaft-weiterbildung.ch.

In der gleichen Zusammenarbeit werden auch sechs Arbeitskreise zu den Themen: Milchwirtschaft, Futterbau, Mutterkuhhaltung, Ziegenhaltung, Vertragsaufzucht und Kälbermast geführt. Eine Gruppe Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter trifft sich dabei jeweils vier- bis sechsmal jährlich auf ihren Bauernhöfen. Sie pflegen einen intensiven Erfahrungsaustausch und bearbeiten aktuelle Themen, besichtigen die Betriebe, suchen Lösungen vor Ort und lernen voneinander. Das Programm dieser Treffen wird von den Teilnehmern selber erstellt. Jeder Arbeitskreis wird von einer Beraterin/einem Berater betreut. Interessierte Bäuerinnen und Landwirte können einem bestehenden Arbeitskreis beitreten, sofern das von den Mitgliedern gutgeheissen wird.

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Gesetzliche Grundlagen

 

 

Betriebskonzepte für die Landwirtschaft

Der Kanton Nidwalden leistet an die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben Beiträge von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die…
Der Kanton Nidwalden leistet an die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben Beiträge von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die Betriebsleitung hat im schriftlichen Gesuch insbesondere ihre Erwartungen an die Entwicklungspfade und ihre Bereitschaft, sich aktiv an der Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage zu beteiligen, darzulegen. Über den Umsetzungsplan des erarbeiteten Entwicklungspfades beziehungsweise Betriebskonzeptes haben die Beteiligten schriftlich Rechenschaft abzulegen. Anrechenbar sind nur jene Kosten, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Massnahme haben. Die Betriebsleitung hat mindestens 50 Prozent der Kosten zu tragen.
Mutterkuh

Landwirtschaftliche Erstanlaufstelle in schwierigen Situationen

Die Landwirtschaft bewegt sich in einem zunehmend schwierigen Umfeld. Betriebe, Betriebsleiterfamilien kämpfen häufig mit hohen Arbeitsbelastungen, sinkenden Produktepreisen und damit ve…

Die Landwirtschaft bewegt sich in einem zunehmend schwierigen Umfeld. Betriebe, Betriebsleiterfamilien kämpfen häufig mit hohen Arbeitsbelastungen, sinkenden Produktepreisen und damit verbunden tieferen Einkommen. Die hohe Reglementierung der Landwirtschaft stellt eine zusätzliche Belastung dar.

Arbeits- und Privatleben sind auf vielen Familienbetrieben vermischt. Diese Kombination wie auch das Zusammenleben mit anderen Generationen, kann sehr bereichernd sein. Es ist aber auch anspruchsvoll und oft eine grosse Herausforderung. Diese Faktoren oder unerwartete Zwischenfälle können Bauernfamilien in schwierige finanzielle, soziale oder psychische Notlagen bringen.

Nach unseren Möglichkeiten vermitteln wir Ihnen Kontakte zu entsprechenden internen oder externen Fachleuten.

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Landwirtschaftliche Angebote:


Ausserlandwirtschaftliche Angebote:

Weg

Pflanzenschutz in der Landwirtschaft

Feuerbrand Der Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit. Er verliert 2020 ausser im Wallis den Status eines Quarantäneorganismus. Verschiedene Massnahmen sorgen auch in Zuku…

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit. Er verliert 2020 ausser im Wallis den Status eines Quarantäneorganismus. Verschiedene Massnahmen sorgen auch in Zukunft für eine Eindämmung der Krankheit und für akzeptable Produktionsbedingungen für Kernobst.

Der Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birne, Quitte) und verwandter Zier- und Wildgehölze (Cotoneasterarten, Feuerdorn, Scheinquitte, Mispel, Weissdorn, Stranvaesia, Vogelbeere etc.). Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben. Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der durch Insekten, Vögel aber auch durch Regen, Hagel oder Schnittwerkzeuge weiterverbreitet wird. Bei genügend Infektionsmaterial und warmen Temperaturen kann insbesondere während der
Blütezeit der Wirtspflanzen eine epidemieartige Verbreitung stattfinden. Für Mensch und Tier ist das Bakterium ungefährlich.

Gemäss Pflanzengesundheitsverordnung verliert der Feuerbrand ab 2020 den Status eines Quarantäneorganismus, weil er sich stark verbreitet hat. Feuerbrand kann aber nach wie vor grosse wirtschaftliche Schäden in Obstanlagen verursachen. Aus diesem Grund gehört der Feuerbrand auch weiterhin zu den besonders gefährlichen Schadorganismen und wird ab 2020 zu der neu geschaffenen Kategorie der geregelten Nicht-Quarantäneorganismen gehören.

Weiterführende Informationen:
Agroscope


Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Die Kirschessigfliege wurde zum erstenmal in der Schweiz im Juli 2011 auf Heidelbeeren im Tessin und auf Himbeeren im Graubünden gefunden. Sie befällt gesunde Früchte einer grossen Anzahl von Wirtspflanzen: Beeren, darunter vor allem Erd-, Him-, Brom- und Heidelbeere, sowie Steinobst wie Kirsche, Pfirsich und Aprikose.
Nach den milden Wintern 2013&2014, der frühen Pflanzenentwicklung, günstigen Witterungsbedingungen und der hohen Verfügbarkeit attraktiver Früchte und Beeren, war die Population von Drosophila suzukii in der Saison 2015 besonders hoch.

Weiterführende Informationen:
Agroscope

Feuerbrand

Tierschutz in der Landwirtschaft

Seit 2008 ist das Veterinäramt der Urkantone zuständig für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung. Das Amt für Landwirtschaft berät die Landwirte in Tierschutzfragen und bei der Umsetzu…

Seit 2008 ist das Veterinäramt der Urkantone zuständig für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung.
Das Amt für Landwirtschaft berät die Landwirte in Tierschutzfragen und bei der Umsetzung von Massnahmen für besonders tierfreundliche Haltungssysteme in der Nutztierhaltung. Es führt zudem im Auftrag des Veterinäramtes der Urkantone Kontrollen durch.
Hier gelangen Sie direkt zu den relevanten eidgenössischen Gesetzesbestimmungen:

Artgerechte Tierhaltung

Weiterbildungsprogramm für Bäuerinnen und Bauern

Das Amt für Landwirtschaft Nidwalden erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Beratungsdiensten der Nachbarkantone sowie den kantonalen bäuerlichen Organisationen jährlich ein Weiterbi…

Das Amt für Landwirtschaft Nidwalden erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Beratungsdiensten der Nachbarkantone sowie den kantonalen bäuerlichen Organisationen jährlich ein Weiterbildungsprogramm für Bäuerinnen und Bauern.

Das aktuelle Programm und Informationen zu allen Kurs- und Informationsveranstaltungen finden sie auf der Weiterbildungswebseite: www.landwirtschaft-weiterbildung.ch.

Beratung

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