Arealentwicklung Kreuzstrasse in Stans
Der Kanton Nidwalden beabsichtigt, auf dem Areal an der Kreuzstrasse in Stans ein modernes Sicherheitskompetenzzentrum zu realisieren. Das 33'000 m2 grosse Areal ist heute zwar flächendeckend überbaut, aber stellenweise unternutzt und teils fremdvermietet. Zudem weisen viele der bestehenden Bauten auf der grössten zusammenhängenden Landfläche, die sich im Besitz des Kantons befindet, erheblichen Erneuerungsbedarf auf. So müssen zum Beispiel das Gebäude der Kantonspolizei und das Gefängnis zeitnah erneuert beziehungsweise saniert und erdbebensicher gemacht werden. Betriebliche und funktionale Mängel wie die nicht vorhandene Trennung zwischen öffentlichen Zugängen und Personaleingängen oder fehlende Fluchtwege kommen erschwerend hinzu.
Der Regierungsrat hat 2016 eine Machbarkeitsstudie ausarbeiten lassen, die das Potenzial der künftigen Nutzungsmöglichkeiten untersuchte. Verschiedene Szenarien von der sanften Sanierung über die Erweiterung der bestehenden Gebäude bis hin zu einer kompletten Neuanordnung der Bauten sind genauer unter die Lupe genommen worden. Für die Gebäude an der Kreuzstrasse bis 2035 Investitionskosten für Erhalt, Teilerneuerung oder Ersatzneubauten von rund 39 Millionen Franken anfallen.
Der Regierungsrat hat auf der Basis dieser breiten Untersuchung entschieden, dass ein komplett neuer Aufbau des Areals mit entsprechenden Neubauten die nachhaltigste, wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung darstellt. Es handelt es sich dabei um Ersatzbauten von Gebäuden, die dannzumal über 50 Jahre alt sein werden. Aufgrund der geografisch und verkehrstechnisch zentralen Lage soll im Verlauf der Planung geprüft werden, ob weitere Blaulichtorganisationen ihren Standort an die Kreuzstrasse verlegen. Zudem soll untersucht werden, ob Platz geschaffen werden kann für zusätzliche Amtsstellen, die heute in Fremdliegenschaften eingemietet sind. Auf dem Areal selbst sind aktuell neben Polizei, Gefängnis und Verkehrssicherheitszentrum auch das Strasseninspektorat, das Amt für Justiz und die Staatsanwaltschaft angesiedelt.
Für eine Testplanungsphase mit drei verschiedenen Planerteams hat der Landrat im Dezember 2018 einen Kredit von 695'000 Franken bewilligt. Mit der Testplanung wurden die definierten Bedürfnisse der Direktionen und Ämter auf dem Areal in Modellen und Skizzen verortet und verräumlicht. Die finalen Arbeiten sind mittels einer elektronischen Schlusspräsentation eingereicht und daraus der Synthesebericht für den weiteren politischen Prozess erstellt worden. Aus der Testplanung ist grundsätzlich hervorgegangen, dass die Anforderungen an ein künftiges Sicherheitskompetenzzentrum mitsamt der erweiterten Nutzung durch Feuerwehr und Rettungsdienst grundsätzlich abgedeckt werden können. Dies allerdings ohne die angestrebte Bildung von strategischen Landreserven und nur mit reduzierten Entwicklungsmöglichkeiten für die Blaulichtorganisationen.
Um diese Erkenntnisse zu vertiefen und in einen Dialog mit den Mitgliedern des Landrats und der Gemeinderäte zu treten, wurden im August/September 2021 verschiedene Themenabende durchgeführt. Mit diesen Anlässen wurde die Möglichkeit eröffnet, Grundlagen- und Zusatzinformationen zu den Zusammenhängen zwischen den geplanten Nutzungen sowie den bestehenden Rahmenbedingungen zu erhalten.
Die nächsten Schritte in der weiteren Terminologie: «Bestellzettel» der künftigen Nutzungen auf dem Areal, Erarbeitung raumplanerische Grundlagen, Planungskredit, konkrete Planung, Objektkredit und schliesslich der Bau, sollte das Projekt alle Bewilligungs- und Abstimmungshürden im politischen Prozess nehmen. Beim Projekt handelt es sich um das grösste je vom Kanton initiierte Bauvorhaben. Es ist derzeit noch offen, in wie vielen Etappen der Bau erfolgen wird.
Neben den Regierungsräten Karin Kayser und Josef Niederberger als Steuergremium kommt dem Projektteam eine entscheidende Rolle zu. Dieses leitet das operative Verfahren. Ein breit abgestütztes Beurteilungsgremium mit Vertretern aus verschiedensten Fachbereichen gibt Beurteilungen und Empfehlungen zu Handen des Steuerungsgremiums ab. Daneben fliesst die Meinung eines Begleitgremiums in die Beurteilung ein. Diesem gehören nebst Vertretern der auf dem Areal angesiedelten Ämtern und Organisationen auch solche der drei Gemeinden Stans, Buochs und Oberdorf an, auf deren Boden sich die Liegenschaft befindet.
Die interessierte Bevölkerung kann sich jederzeit über die Webseite www.areal-kreuzstrasse.ch zum Projekt äussern. Zum gegebenen Zeitpunkt sind auch Informationsveranstaltungen vorgesehen und können sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen von öffentlichen Mitwirkungen bei Bewilligungsverfahren oder an Gemeindeversammlungen und/oder Urnenabstimmungen aktiv einbringen. Eine Echogruppe mit unabhängigen Akteurinnen und Akteuren der Wirtschaft, Verbände und Politik sowie weiteren Personen aus verschiedenen Gesellschaftskreisen, die nicht direkt ins Projekt involviert sind, wird in bestimmten Abständen über den Fortgang des Planungsprozesses informiert. Ihre Aufgabe ist es, ein kritisches Auge auf die Projektinhalte zu werfen und als Querdenker Inputs zu liefern und Fragen zu stellen.
Weitere Informationen unter www.areal-kreuzstrasse.ch
Die Medienmitteilungen zum Projekt:
→ Erkenntnisse aus der Testplanung auf politischem Prüfstand (29.1.2021)
→ Testplanung zum Areal Kreuzstrasse geht in die politische Phase (3.9.2020)
(Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2021)
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|