GUSTAF - 6.2 - Gefährdung von Kindern_Leitfaden Stadt Luzern für Kitas und Spielgruppen

Der Leitfaden «Vorgehen bei Gefährdung von Kindern» aus dem Jahr 2020 wurde überarbeitet und heisst heute «Orientierung bei Gefährdung von Kindern – Leitfaden für Kindertagesstätten, Spielgruppen und Personen, die in der professionellen Kinderbetreuung im Vorschulalter tätig sind». Er berücksichtigt einerseits wichtige Erfahrungen der letzten Jahre und andererseits die seit 2019 eingeführte Meldepflicht für Mitarbeitende der privaten familienergänzenden Kinderbetreuung im Zivilgesetzbuch ZGB. Der vorliegende Leitfaden gibt Personen, die in der professionellen Kinderbetreuung im Vorschulalter tätig sind, eine erste Orientierung zu den Herausforderungen, die mit dieser grossen Aufgabe – dem Schutz der jungen Kinder – verbunden sind. Er wurde mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern weiterentwickelt.

Dieser Leitfaden hat zum Ziel, Kindertagesstätten, Spielgruppen und Personen, die in der professionellen familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter tätig sind, aufzuzeigen, wie die Gefährdung eines Kindes erkannt werden kann und wie in einem solchen Fall vorgegangen wird.

Informationen

Datum
5. September 2024

Dokumente

Name
Orientierung_Gefährdung_Kinder_in_feK_2023 (PDF, 970.49 kB) Download 0 Orientierung_Gefährdung_Kinder_in_feK_2023

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