Die Gemeinden im Kanton Nidwalden formulieren im Rahmen der Koordinationsaufgabe S1-4 des kantonalen Richtplans ihre gewünschte räumliche Entwicklung in Form eines Siedlungsleitbilds. Ziel ist es, eine hohe Siedlungsqualität sicherzustellen, die sich harmonisch ins Orts- und Landschaftsbild einfügt und besonders öffentliche Räume ansprechend gestaltet. Dabei legen die Gemeinden – je nach Bedarf – für einzelne Teilgebiete konkrete Gestaltungsvorstellungen fest und definieren in den Nutzungsplänen jene Bauzonen, die für eine verdichtete Bauweise vorgesehen sind.
Neu werden Verkehrsrichtplan und Siedlungsleitbild künftig als ein gemeinsames Dokument geführt: Der Verkehrsrichtplan wird direkt ins Siedlungsleitbild integriert. Die erstellte Arbeitshilfe Siedlungsleitbild dient allen Nidwaldner Gemeinden als Verständigungs-, Erarbeitungs- und Beurteilungshilfe – sowohl beim erstmaligen Aufbau eines Siedlungsleitbilds als auch bei der Anpassung bestehender Konzepte. Sie unterstützt die Kommunikation zwischen Behörde, Fachstellen und Planenden und vermittelt Sinn, Zweck sowie empfohlene Inhalte eines zeitgemässen und nachhaltigen Siedlungsleitbilds.