Potenzial für alpine Solaranlagen aufgrund aktueller Kriterien gering

22. April 2024

Mittels alpinen Solaranlagen soll schweizweit die jährliche Stromproduktion innert kurzer Frist um 2 Terawattstunden (TWh) erhöht werden. Dieses Ziel wurde zur Beseitigung der potenziellen Strommangellage im Jahr 2022 im Energiegesetz des Bundes festgehalten. Die Umsetzung erweist sich als sehr anspruchsvoll.

Landrat Jonas Tappolet, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende halten in einer Interpellation fest, dass der sogenannte Solarexpress in Nidwalden aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen ausgebremst wird. Für Investoren sei es wichtig, in der kurzen verbleibenden Zeit bis zum Ablauf der Frist zur vereinfachten Planung und Realisierung von alpinen Solaranlagen allfällige gesetzliche Hürden zu beseitigen und maximale Planungssicherheit im Rahmen der Möglichkeiten des Kantons zu geben. Die Frist läuft Ende 2025 aus.

Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) hat bei zwei Standorten umfassende Abklärungen für eine alpine Solaranlage vorgenommen und festgestellt, dass die besonderen Umweltbedingungen wie Steilheit, Schneedrücke, Lawinen und Rutschprozesse sowie Steinschlag eine Realisierung erschweren. Die zusätzlichen Kosten für notwendige Schutzmassnahmen beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit der Projekte stark, trotz der hohen Förderung im Rahmen des Solarexpresses. Das EWN hat deshalb beschlossen, vorerst auf den Bau von alpinen Solaranlagen zu verzichten.

«Dem Regierungsrat sind keine weiteren Investoren bekannt, die den Bau einer alpinen Solaranlage im Kanton Nidwalden prüfen», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen auf eine Frage im Vorstoss fest. Schweizweit verläuft die Planung von alpinen Solaranlagen allgemein sehr schleppend. Die kantonale Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz wurde im Dezember 2023 dahingehend ergänzt, dass der Regierungsrat als zuständige kantonale Baubewilligungs- und Leitbehörde für Photovoltaik-Grossanlagen definiert wurde. Das Bewilligungsverfahren wird dadurch beschleunigt, weil der Regierungsrat als Beschwerdeinstanz entfällt. «Damit wurde der Spielraum auf kantonaler Ebene soweit möglich genutzt, um die Rahmenbedingungen zu verbessern», erklärt Joe Christen. Aus Sicht des Regierungsrates sollte auf nationaler Ebene eine Lockerung der minimalen Jahresproduktion von 10 Gigawattstunden pro Anlage geprüft werden, damit das Interesse von Investoren steigt. In Nidwalden fehlen genügend grosse und zusammenhängende Flächen, in denen die Naturgefahren mit vertretbarem Aufwand beherrschbar sind, um das Kriterium der Mindestproduktion zu erfüllen. Auf die Frage, ob der Verzicht des EWN für eine alpine Solaranlage der Eignerstrategie des Regierungsrates entspricht, sagt Joe Christen: «Der Regierungsrat hat die Aufgabe, die langfristige strategische Ausrichtung des EWN in der Eignerstrategie zu definieren. Es ist nicht seine Aufgabe, die operative Tätigkeit des EWN laufend zu überwachen.»

Die Arbeiten des Kantons konzentrieren sich auch auf das Schutz- und Nutzungskonzept für erneuerbare Energien hinsichtlich Stromproduktion. Es soll die Grundlage für die Anpassung des Richtplans in den Bereichen Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik ausserhalb der Bauzone bilden. Zudem ist das neue Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen seit dem 1. Februar 2024 in Kraft. Im Kanton Nidwalden werden erste Grundlagen für die Nutzung der Windkraft erarbeitet. Die bisherige Prüfung zeigt jedoch ein geringes Potenzial aufgrund der windarmen Lage und topographischen Gegebenheiten. «Der Kanton Nidwalden wird weiterhin alle Möglichkeiten prüfen, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren zu verbessern», hält Joe Christen abschliessend fest.

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