Kommissionen im Bildungsbereich sollen aufgehoben werden

5. März 2021

Der Regierungsrat stellt fest, dass die Bildungskommission und die beiden Kommissionen im Zuständigkeitsbereich der Mittelschule und der Berufsbildung nur geringe Kompetenzen haben. Für die Behandlung spezifischer Projekte sollen künftig Ad-hoc-Kommissionen eingesetzt werden. Der Regierungsrat schickt die Vorlage in die Vernehmlassung.

Im Rahmen der Totalrevision des Bildungsgesetzes vor rund 20 Jahren war ursprünglich die ersatzlose Aufhebung aller Kommissionen im Bildungsbereich vorgesehen. Erst im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen wurde die Errichtung einer beratenden Bildungskommission festgelegt. Die Auflösung des Mittelschulrates und der Berufsbildungskommission wurde im Zusammenhang mit den Totalrevisionen der entsprechenden Gesetzgebungen in den Jahren 2007/08 zur Diskussion gestellt. Aufgrund des erheblichen Widerstands im Rahmen der Vernehmlassung wurden die Kommissionen schliesslich – mit deutlich reduzierten Kompetenzen – beibehalten.

Die Bildungsdirektion Nidwalden stellt inzwischen fest, dass der Einfluss und die Wirksamkeit der Kommissionen aufgrund der beschränkten Zuständigkeiten und teils nur beratenden Funktionen sehr gering sind. Für die entsprechenden Sitzungen und Entscheide, die oftmals lediglich formalen Charakter aufweisen, erachtet der Regierungsrat den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten als nicht länger gerechtfertigt. «Kommissionen, die mehrheitlich eine reine Pro-forma-Rolle spielen, sind weder für die Politik noch für die Verwaltung wünschenswert», hält Bildungsdirektor Res Schmid. Auch von den Kommissionen selbst wird bestätigt, dass das Engagement stark von den Kompetenzen abhänge und dass die momentane Rolle nicht befriedigend sei, selbst wenn die Lobbyarbeit und eine gewisse Kontrollfunktion als positiv hervorgehoben werden.

Die drei Kommissionen im Bildungsbereich sollen daher aufgehoben werden. Zwar übernimmt die landrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV) nicht die Funktion der betreffenden drei Kommissionen, dennoch bietet auch sie Gewähr für die kritische Begutachtung und Behandlung von Vorlagen aus dem Bildungsbereich.

Ad-hoc-Kommissionen eignen sich besser
Als effektive Alternative zu den aufzuhebenden Kommissionen sieht der Regierungsrat die Einsetzung von Ad-hoc-Kommissionen vor, die im Falle bestimmter Aufgaben und Projekte entsprechende Kompetenzen erhalten. «Sie können nach Bedürfnis spezifisch zusammengestellt werden und eignen sich besser für die Beratung», so Res Schmid. Die bisherigen Aufgaben des Mittelschulrates, der noch am meisten Kompetenzen aufweist, werden neu der Bildungsdirektion oder dem Regierungsrat zugeordnet, darunter etwa die Genehmigung von Lehrplänen und der Stundentafel zuhanden der Schweizerischen Maturitätskommission oder das Angebot an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern.

Der Regierungsrat schickt die Vorlage für die Gesetzesänderung bei den politischen Parteien und interessierten Organisationen in die Vernehmlassung. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis Mitte Mai. Die Beratung im Landrat ist für das vierte Quartal 2021 vorgesehen, das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Januar 2022.

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