An Schulen wird das Tragen von Schutzmasken wieder zur Pflicht

19. November 2021

Zuletzt haben sich trotz vorhandenen Schutzkonzepten die Covid-19-Infektionen an Schulen gehäuft. Momentan sind rund 50 Prozent aller neuen Fälle im Kanton Nidwalden auf das schulische Umfeld zurückzuführen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die Maskenpflicht ab Sekundarstufe I sowie für sämtliche Lehrpersonen wiedereinzuführen. Die Regelung gilt ab 22. November.

Der Nidwaldner Regierungsrat reagiert auf die stark angestiegenen Covid-19-Fallzahlen. Zuletzt bewegten sich diese durchschnittlich um 60 bis 70 Infektionen pro Tag, Ende Oktober waren es noch zwischen 20 und 30. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl finden im Kanton Nidwalden aktuell die meisten Ansteckungen mit dem Coronavirus statt. Eine Vielzahl davon ist auf das schulische Umfeld zurückzuführen. Der Regierungsrat hat daher in Absprache mit dem Kantonsarzt die Wiedereinführung der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I beschlossen, das heisst für die Orientierungsschule, das gesamte Kollegium und die Berufsfachschule. Die Maskenpflicht ab Montag, 22. November 2021, auf dem Areal und in den Innenräumen von Bildungsstätten gilt zudem für sämtliche Lehrpersonen und weiteres schulisches Personal sowie für externe Besucherinnen und Besucher. Ausgenommen sind Situationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert. Dies gilt insbesondere für Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur. Im Sportunterricht sind allerdings Kontaktsportarten verboten und im Musik- und Instrumentalunterricht müssen hinreichende Abstände eingehalten werden. Überdies haben die Bildungseinrichtungen weitere Massnahmen zu ergreifen, welche insbesondere in diesen Bereichen das Risiko zur Übertragung des Coronavirus reduzieren.

Dass vermehrt Schülerinnen und Schüler positiv getestet werden, hat einerseits mit der mittlerweile vorherrschenden, infektiöseren Deltavariante des Coronavirus zu tun, andererseits mit der Tatsache, dass die von allen Schulen angebotenen Reihentests von Lernenden und deren Angehörigen insgesamt rege genutzt werden. Dass diese Erkrankungen ausfindig gemacht werden, ist wichtig, um rechtzeitig Massnahmen anzuordnen und so Übertragungen auf weniger gut geschützte Personen zu verhindern. «Dies funktioniert bisher gut, wofür die zurzeit stabile Zahl von Covid-19-Patienten, die sich aufgrund ihres Zustands in Spitalpflege begeben müssen, ein Indiz ist», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest. Daneben spielt auch die ansprechende Impfquote von rund 68 Prozent vollständig geimpfter Nidwaldnerinnen und Nidwaldner eine positive Rolle. Wer geimpft ist und sich dennoch infiziert, hat in den meisten Fällen einen deutlich milderen Krankheitsverlauf.

Bestehende Schutzkonzepte bewähren sich grundsätzlich
Die Maskenpflicht ab der Sekundarstufe I erachtet der Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt als adäquate Massnahme. «Mit dem Tragen von Masken können wir einen der Faktoren, der zu Krankheitsübertragungen führen kann, auf ein Minimum reduzieren. Daneben ist es weiterhin wichtig, die Hygieneregeln einzuhalten und wenn immer möglich Abstand zu halten im Unterricht und an schulischen Veranstaltungen. Die bestehenden Schutzkonzepte der Schulen haben sich in dieser Hinsicht grundsätzlich bewährt», hält Bildungsdirektor Res Schmid fest.

Die Teilnahme an repetitiven Tests ist auch deshalb sinnvoll, weil bei positiven Befunden nicht zwingend ganze Klassen in Quarantäne müssen und der Präsenzunterricht soweit als möglich aufrechterhalten werden kann. Bei mehreren Ansteckungen innerhalb einer Klasse wird jeweils situativ und unter Einbezug des Kantonsarztes entschieden, welche Quarantänemassnahmen angemessen sind, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Aufgrund der gegenwärtigen Fallzahlen stellen die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion zusammen mit dem Kantonsarzt Überlegungen an, trotz repetitiven Tests einen vorübergehend strengeren Massstab bei den Quarantäneanordnungen anzuwenden, um zur Beruhigung der Situation an den Schulen beizutragen.

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