Konzept weist auf grosses Potenzial von Photovoltaikanlagen hin

16. November 2022

Der Nidwaldner Regierungsrat hat ein Schutz- und Nutzungskonzept zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien in die Vernehmlassung gegeben. Das Konzept zeigt auf, wo Flächen für Anlagen ausgeschieden werden können und wo Landschaften und Fliessgewässer ungeschmälert erhalten werden sollen. Auf Basis des Konzeptes soll anschliessend der kantonale Richtplan Anpassungen erfahren.

Ein konkretes Ziel des Energieleitbilds Nidwalden ist die Ausschöpfung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat unter der Federführung der Landwirtschafts- und Umweltdirektion ein Schutz- und Nutzungskonzept für die Energiegewinnung aus Wasser-, Wind- und Sonnenkraft im eigenen Kanton erarbeiten lassen. «Das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien nimmt laufend zu und ist auch eine Auswirkung der nationalen Energiestrategie 2050. Gleichzeitig sind die Ansprüche an die Umwelt gestiegen. Die Gesellschaft möchte keine Verschandelung der Landschaft durch übermässig viele Energieproduktionsanlagen», erklärt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Die unterschiedlichen Ansprüche gilt es zu koordinieren und angemessen zu berücksichtigen, wozu das Schutz- und Nutzungskonzept entsprechende Stossrichtungen vorgibt. Die finalen Schlussfolgerungen des Konzeptes, welches nun bis zum 28. Februar 2023 in die externe Vernehmlassung geht, sollen in den kantonalen Richtplan einfliessen.

Das Schutz- und Nutzungskonzept zeigt auf, dass ein grosses Potenzial im Kanton Nidwalden vor allem im weiteren Ausbau der Photovoltaik liegt. Es ist möglich, in Zukunft den gesamten Strombedarf von aktuell rund 260 Gigawattstunden (GWh) mittels Eigenproduktion zu decken. «Allerdings ist es eine grosse Herausforderung, eine ausreichende Stromversorgung im Winter sicherzustellen. Mit den zur Verfügung stehenden Technologien ist gegenwärtig eine Saisonspeicherung im benötigten Ausmass nicht realistisch», betont Landammann Joe Christen. Die Wasserkraft ist schon weitgehend ausgeschöpft und die Möglichkeiten einer effizienten Windnutzung sind in Nidwalden eher begrenzt. Dass vor allem im Winterhalbjahr Strom importiert wird, macht uns abhängig vom Ausland. «Die drohende Strommangellage zeigt, dass wir einen deutlichen und raschen Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion benötigen», sagt Joe Christen und fügt an: «Dies darf aber nicht zulasten der Umwelt geschehen.»

In Höhenlagen sind Photovoltaikanlagen am effizientesten
Bei den Abklärungen zum Potenzial der Sonnenkraft wurden Standorte ausserhalb und innerhalb der Bauzone betrachtet, nicht aber auf Dächern von privaten oder öffentlichen Gebäuden, da diese schon im Rahmen anderer Studien abgeklärt wurden oder werden. Dabei wurden für das gesamte Kantonsgebiet Flächen ausgeschieden, die sich für die Installation von Photovoltaikanlagen eignen. Das Fazit: Die Nutzung der Photovoltaik auf Freiflächen macht ausschliesslich an Standorten in Höhenlagen Sinn, die im Vergleich zu Flächen im Talboden wie an Lärmschutzwänden, auf Autobahnüberdachungen, auf Kläranlagen oder auf Parkplätzen eine deutlich bessere Besonnung im Winterhalbjahr aufweisen. Bei den Schutzkriterien flossen der Biotopschutz, der Landschaftsschutz, die Einsehbarkeit und Blendung sowie die Bedürfnisse der Landwirtschaft und Alpwirtschaft in die Bewertung ein.

Trotz des geringeren Potenzials empfiehlt das Konzept dennoch, weitergehende Abklärungen für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft im Sinne der ergänzenden Stromproduktion zu tätigen. So könnte für ausgeschiedene Standorte für die Windkraft eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Bei der Wasserkraft ist in einem nächsten Schritt zu klären, ob das Speicherpotential ausgebaut werden kann. Ein reiner Ausbau der Laufwasserkraft an bisher ungenutzten Gewässern wird hingegen nur bedingt als sinnvoll erachtet. Dies wird vor allem damit begründet, dass der Grossteil der Produktion im Sommerhalbjahr anfällt, während dem ohnehin ein Überangebot an Elektrizität besteht, und dass die negativen ökologischen Auswirkungen meistens beträchtlich sind.

Das Schutz- und Nutzungskonzept wurde in einer breit abgestützten Projektgruppe mit Vertretern der Ämter für Wald und Energie, für Umwelt, für Raumentwicklung und für Naturgefahren sowie der Fachstelle für Natur und Landschaftsschutz, der Abteilung für Jagd und Fischerei und unter Beizug des Elektrizitätswerks Nidwalden erarbeitet. Fachlich wurde das Team von der Fachstelle Ökologie von Grimsel Hydro unterstützt. Im Anschluss an die Vernehmlassung wird das Konzept bereinigt und vom Regierungsrat verabschiedet. Dies ist für Mitte 2023 vorgesehen.

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